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Integration und Partizipation durch Quoten?

di Prof. Dr. Judith Froese

Rechtliche Herausforderungen bei der Bezugnahme auf Gruppenidentitäten in der Einwanderungsgesellschaft

Quotenregelungen zur Erhöhung der Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in öffentlichen Institutionen sind rechtlich problematisch. Das Grundgesetz verbietet Differenzierungen nach Herkunft. Für Quoten zugunsten von Menschen mit Migrationsgeschichte fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage. Das Papier zeigt: Sonderregelungen für neu eingewanderte Menschen sind nur zu Beginn sinnvoll. Später besteht die herausfordernde Aufgabe der Abgrenzung der Gruppe.

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Seit 2010 haben sich Integrations- und Partizipationsgesetze auf Länderebene zunehmend etabliert. Diese Gesetze verfolgen das Ziel, Teilhabe zu fördern und Diskriminierung abzubauen, wobei Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Quotenregelungen zur Erhöhung der Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in öffentlichen Institutionen sind jedoch rechtlich problematisch. Sie werfen nicht nur verfassungsrechtliche Fragen auf, sondern auch praktische: Wer gehört zur definierten Gruppe? Die Kategorie „Migrationsgeschichte“ ist weder eindeutig noch statisch. Sie kann zu breit gefasst sein (z. B. Einwanderung aus Österreich) oder zu eng, wenn sie allein auf subjektive Wahrnehmung oder Diskriminierungserfahrungen abstellt. Zudem besteht das „Dilemma der Differenz“: Klassifikationen sind notwendig, um Ungleichheiten zu adressieren, sie riskieren aber, Unterschiede zu verfestigen.

Das Papier plädiert für eine zeitlich differenzierte und zurückhaltende Verwendung solcher Regelungen. In der „Phase des Ankommens“ sind Sondermaßnahmen unvermeidbar – etwa in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer und insbesondere nach Erwerb der Staatsangehörigkeit sinkt der Bedarf für gruppenspezifische Regelungen. Differenzierungen innerhalb des Staatsvolks – etwa Bürgerinnen und Bürger „erster“ und „zweiter“ Klasse – sind ausgeschlossen. Langfristig sollte das Recht die Einwanderungsbiografie nur dort adressieren, wo dies für Integration und Zusammenhalt erforderlich ist. Integration gilt als Querschnittsmaterie, die in alle Rechtsbereiche einfließen muss, ohne die individuelle Freiheit und Gleichheit zu beeinträchtigen.

Die Autorin schließt mit der Feststellung, dass gelungene Integration erreicht ist, wenn Migrationsfolgen unsichtbar werden und Zugehörigkeit nicht mehr über Herkunft definiert wird. Quoten könnten also kurzfristig ein Instrument sein, sind aber kein Allheilmittel. Nachhaltige Integration erfordert demnach eine Balance zwischen rechtlicher Gleichbehandlung und gezielter Förderung.

Lesen Sie das gesamte Papier „Integration und Partizipation durch Quoten?“ hier als PDF. 

 

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Contatto Dr. Franziska Rinke
Dr. Franziska Rinke
Referentin Integration
franziska.rinke@kas.de +49 30 26996 3507 +49 30 26996 3709

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Informazioni su questa serie

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Dr. Kristin Wesemann

Dr
Leiterin des Auslandsbüros Kolumbien
kristin.wesemann@kas.de +49 30 26996-3803