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Open Data. The Benefits

Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Datenpolitik

Aus den empirischen Ergebnissen im Rahmen der Studie zum volkswirtschaftlichen Potential offener Daten für Deutschland „Open Data. The Benefits“ sowie aus den Ergebnissen der gleichnamigen Fachkonferenz am 10. Dezember 2015 lassen sich folgende Handlungsempfehlungen ableiten:

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1. EINDEUTIGER POLITISCHER AUFTRAG IST ZWINGEND ERFORDERLICH

  • Der oft diskutierte Kulturwandel der Verwaltung braucht die Rückendeckung der Politik. Klare Vorgaben, dauerhafte politische Unterstützung und Verantwortung für das Thema auf höchster Ministerial- oder Kanzleramtsebene sind entscheidend.
  • Als Querschnittsthema betrifft Open Data alle Ressorts. Für eine wirkungsvolle Abstimmung ist eine ressortübergreifende Steuerung notwendig.
  • Sowohl Open Data-Plattformen wie GovData als auch die für die Steuerung verantwortlichen Stellen müssen personell und finanziell entsprechend ausgestattet sein, um ihre Aufgaben umsetzen zu können.

2. VERANKERUNG DER OPEN DATA-PRINZIPEN IN EINEM OPEN DATA-GESETZ

  • Die Publikation und die Bereitstellung der Verwaltungsdaten verlangen eine eindeutige rechtliche Absicherung. Kernanliegen eines solchen Gesetzes soll die pro-aktive Bereitstellung von Daten als Aufgabe der Verwaltung sein.
  • Ein Open Data-Gesetz soll die standardmäßige und systematische Öffnung der Datenbestände im Besitz des Staates sicherstellen. Anders als heute soll dann das Nichtveröffentlichen von Daten – die von öffentlichen Verwaltungen erfasst werden und die nicht schutzwürdigen Belangen unterliegen – im Einzelfall öffentlich zu begründen sein.
  • Alternativ bietet sich eine Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes an.

3. VERBINDLICHE IT-KOOPERATION ALLER EBENEN

  • Politische Beschlüsse auf kommunaler Ebene sind ein richtiger Weg, allerdings ungenügend, um ein Data Ecosystem in der Fläche zu schaffen.
  • Auf der Agenda des IT-Planungsrates sind die Aktivitäten zu Open Data als Steuerungsprojekt deutlich zu priorisieren.
  • Im Rahmen des Abstimmungsprozesses im Bund-Länder-Verhältnis soll dem IT-Planungsrat die Aufgabe zur Festlegung von verpflichtenden OpenData-Standards zugewiesen werden, die von Bund und Ländern in ihren jeweiligen Verwaltungsräumen innerhalb festzusetzender Fristen umzusetzen und durchzuführen sind.
  • Der IT-Planungsrat soll seine Beschlussbefugnisse stärker ausschöpfen und ist in seiner Rolle weiter zu stärken, periodisch Fortschrittsberichte zu publizieren und den gesamten Transformationsprozess kritisch zu begleiten.

4. OPEN DATA ALS WESENTLICHER ASPEKT DER VERWALTUNGSMODERNISIERUNG

  • Solange Open Data nicht ins Zentrum der digitalen Transformation rückt, wird es weiterhin nur als Zusatzaufwand betrachtet werden und ist im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse schwer vermittelbar.
  • Die Zusammenarbeit der Ressorts muss dafür verbessert werden. In jedem Ressort sollten Ansprechpartner benannt und zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.

5. SCHAFFUNG EINES TRAININGS- UND FÖRDERINSTITUTS

  • Die isolierte Publikation von Daten, ohne weitere flankierende Maßnahmen und Strategien dahinter, ist ein Ansatz, der zu wenig sichtbarem Nutzen führt.
  • Es ist ein Trainings- und Förderinstitut zu empfehlen, das die Nutzung von Open Data fördert, Gründungsförderung im Bereich Open Data betreibt, Open Data-Geschäftsmodelle promoviert, Innovation mit Daten unterstützt und Öffentlichkeitsarbeit verantwortet.

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Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland