Das serbische Informationsfreiheitsgesetz wird in einer aktuellen KAS-Umfrage von Journalisten des Landes im Durchschnitt als gut bewertet (2 auf einer Skala von 1 bis 5). Es gilt unter Medienexperten nicht nur wegen seines weiten Geltungsbereichs als modern, sondern vor allem auch, weil es einen Ombudsmann für die Bevölkerung vorsieht. Der Informationsfreiheitsbeauftragte nimmt Bürgerbeschwerden entgegen, entscheidet binnen 30 Tagen über strittige Fälle und ist gegenüber Behörden weisungsberechtigt.
Serbien: Vorbildliches Gesetz, aber noch Defizite in der Praxis
Mit der Umsetzung sind die Medienvertreter aber weniger zufrieden. So wird die Bereitschaft von Regierung und Behörden, Informationen herauszugeben, in der Umfrage nur als durchschnittlich bewertet (3 auf einer Skala von 1 bis 5). Hierbei gibt es kaum Unterschiede zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden. Alle Teilnehmer erklärten, sie hätten mindestens einmal Schwierigkeiten gehabt, auf gesetzlicher Basis Informationen zu bekommen. Da an der Erhebung überwiegend investigative Journalisten teilnahmen, kann das Ergebnis zwar nicht repräsentativ die Erfahrungen aller Medienvertreter abbilden. Dennoch wird deutlich, dass Offenheit und Transparenz in etlichen Behörden noch nicht gelebt werden. Dieser Meinung sind alle befragten Journalisten. Zwei Drittel von ihnen haben allerdings bereits Verbesserungen beobachtet.
Die bei Behörden beliebten Gründe, Informationen zu verweigern, sind nach den Erfahrungen der Journalisten vielfältig. So berufen sich Ämter mitunter auf den Schutz persönlicher Daten oder auf „Geschäftsgeheimnisse“, etwa wenn es um Verträge mit Firmen geht. Manche staatlichen oder staatsnahen Organisationen bestreiten, dass Sie den Status einer Behörde haben. Andere lehnen mit dem Hinweis auf Formfehler ab oder behaupten, sie seien nicht zuständig. In Einzelfällen scheinen Behörden auch wahrheitswidrig zu leugnen, dass sie die gewünschten Informationen haben, oder sie senden nur einen Teil des Materials. Des Öfteren scheint die gesetzliche Frist von 15 Tagen nicht eingehalten zu werden, was in einigen Fällen auch durch eine Überlastung oder fehlende Qualifizierung der Mitarbeiter begründet sein dürfte. Die genannten Probleme sind freilich nicht alle typisch für Serbien oder Südosteuropa, einige der erwähnten Behördentaktiken werden auch von Journalisten in Deutschland kritisiert.
Weiteren Raum für Verbesserungen sehen die serbischen Medienvertreter auch bei der Gesetzgebung. So wünschen sich einige bessere Sanktionsmöglichkeiten des Informationsfreiheitsbeauftragten. Zudem wird angeregt, Strafen nicht nur gegen die betreffende Institution zu verhängen, die eine Geldbuße leicht aus ihrem Budget bezahlen kann, sondern gegen den Behördenleiter oder Verantwortlichen.
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