Der albanische Ministerpräsident Edi Rama erklärte schon nach dem Sieg bei den Parlamentswahlen 2013 seiner seither regierenden Sozialistischen Partei (SP) eine radikale Reform der Justiz einschließlich der Staatsanwaltschaft zu einem der Hauptziele der neuen Regierung. Seit 2014 ist das Land zudem offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union. Eine der Hauptforderungen der EU betrifft eine umfassende Überprüfung des gesamten Personals in der Justiz. Im Hinblick auf die wechselhafte Besetzung der Justiz der letzten Jahre ist das nicht verwunderlich. Nach dem Zerfall des Kommunismus bemühte sich die Demokratische Partei (DP) um eine Entpolitisierung der Justizstrukturen. In ihrem ersten Regierungsmandat veranlasste die DP die Entlassung einiger unzureichend ausgebildeten Richter des kommunistischen Regimes und organisierte eine Übergangsschulung für eine neue Generation von Richtern. Seit der Wende hat jede Regierung, unabhängig welchen politischen Lagers, ihren Einfluss im Justizbereich geltend gemacht, indem sie die Posten der aus dem Justizsystem ausscheidenden Richter neu besetzte. Die andauernde Politisierung der Justiz macht eine umfassende Überprüfung der Justiz, wie die EU es fordert, daher dringend nötig.
Umfassende Justizreform
So hat Albanien nach längeren Vorbereitungen im August 2016 das Gesetz Nr. 84/2016 "Über die Übergangs -Reevaluierung der Richter und Staatsanwälte in der Republik Albanien" (nachstehend kurz „Vetting“-Gesetz) verabschiedet. Im Rahmen dieser umfassenden Überprüfung sollen die fachliche Eignung, das Vermögen sowie die Integrität von Richtern und Staatsanwälten überprüft werden.
Diese – von außen geforderte – Überprüfung muss im Kontext der intensiven Bemühungen Albaniens zur Reform des albanischen Rechtssystems einschließlich der Schaffung neuer Justizbehörden gesehen werden. Ebenfalls im Sommer 2016 wurde eine umfangreiche Reform der aus dem Jahr 1998 stammenden Verfassung beschlossen. Kurz danach wurden weitere beträchtliche Gesetzesänderungen zur Reform der Justiz verabschiedet, darunter neue Gesetze über den Status der Richter und Staatsanwälte, über die Gerichtsverfassung, über die Leitungsgremien des Justizsystems, über Aufbau und Funktion der Staatsanwaltschaft oder über Aufbau und Funktion der Institutionen zur Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität in der Republik Albanien, sowie Änderungen des Verfassungsgerichtsgesetzes.
Mit der Justizreform werden u.a. folgende Hauptziele verfolgt:
- die Neuordnung von Gerichten und Staatsanwaltschaften durch Entfernung korrupter Elemente mittels eines Überprüfungsverfahrens
- die Schaffung einer effektiven Einheit zur Korruptionsbekämpfung innerhalb der Staatsanwaltschaft, und
- eine echte Unabhängigkeit der Justiz.
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