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kurzum

Eckpunkte einer Datenstrategie

Wie der Weg für ein Datengesetz in Deutschland geebnet werden kann

Im Vorfeld der anstehenden digitalpolitischen Klausur des Bundeskabinetts, am 17. und 18. November im Schloss Meseberg, erläutern wir kurz wie die angedachte Datenstrategie den Weg für ein Datengesetz in Deutschland ebnen kann.

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Eine Datenstrategie der Bundesregierung braucht einen breiten politischen Konsens und könnte in einem Datengesetz münden. Es bedarf jedoch langfristiger politischer Verhaltensregeln, ansonsten bleiben die unerwünschten sozioökonomischen Entwicklungen fortbestehen.

Eine Datenstrategie sollte als umfassendes Papier der Komplexität der Daten in unserem Leben gerecht werden. Denn das Datenspektrum bestimmt die Datennutzung. Das Spektrum definiert, ob die Daten offen und zugänglich oder geschlossen und regulatorisch geschützt sind bzw. ob bestimmte Daten trotz ihrer Schutzwürdigkeit in bestimmten Modellen genutzt werden können.

Es gibt personenbezogene, maschinengenerierte und Daten des öffentlichen Sektors. Unterschieden werden sie nach dem Bezugspunkt und/oder der Finanzierungsgrundlage. Diese Klassifizierung beschreibt nur die Ausgangslage. Sobald etwa der Personenbezug von Internet-of-Things-Daten herstellbar ist, unterliegen die Daten strikteren Nutzungsregimes. Eine Datenstrategie sollte die angrenzenden rechtlichen Aspekte, wie etwa immaterialgüter- oder kartellrechtliche Fragen, möglichst präzise beantworten. Beispielweise: Unter welchen Marktgegebenheiten ist die Bereitstellung von offenen Daten öffentlicher Unternehmen zu verneinen?

Daher sollten zunächst die „Datenprobleme“ benannt werden. Ein Fragenkatalog könnte dabei hilfreich sein:

1. Gibt es vermehrt Fälle von missbräuchlichem Umgang mit klar definierten personenbezogenen Daten? Wenn ja, wie manifestieren sich die Missbräuche, und wie wirken sie sich auf betroffene Personen aus?

2. Kommt es vermehrt zum Marktversagen auf Märkten, wobei eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung zu vermutet ist? Manifestiert sich das Marktversagen in hohen Preisen, fehlenden alternativen Produkten, hohen Eintrittsbarrieren oder in einer systematischen Übertragung von Marktmacht aufgrund exklusiver Datenbestände?

3. Gibt es Forderungen nach der Bereitstellung von bestimmten Daten, die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen vermuten lassen? Wenn sich keine Daten-Ökosysteme entwickeln, wo liegen die Gründe für Fragmentierungen?

4. Gibt es gescheiterte Projekte, die im Erfolgsfall die EU-Wirtschaft im globalen Wettbewerb besser gestellt hätten, wäre eine engere Datenzusammenarbeit zwischen Unternehmen möglich gewesen?

5. Welche sektorspezifische Erfahrungen zeichnen ein besonders schlechtes Bild in Bezug auf datengestützte und KI-bezogene Innovationen? Für alle Daten in der Gesellschaft gilt, ihr Potenzial zu heben, solange die Nutzung dem Gemeinwohl dient und die Grundrechte und Grundfreiheiten Einzelner gewahrt bleiben. Unter dieser Prämisse sind in definierten Fällen (bspw. zur Verkehrssicherheit) auch personenbezogene Daten unter bestimmten Zugangsbedingungen und/oder für übergeordnete gesellschaftliche Zwecke nutzbar. Ein übergeordneter Zweck wäre die Medizinforschung – vorausgesetzt es gäbe weder zum Zeitpunkt der Verarbeitung noch potenziell negative Auswirkungen für betroffene Personen.

Die indirekt steuerfinanzierten Open Data, die maschinengenerierten und die personenbezogene Daten müssen klar definierten unterschiedliche Nutzungsregimes unterliegen. Daher ist es unmöglich, ein übergreifendes Konzept zu entwickeln. Was jedoch möglich ist, ist die oben genannten Grundprinzipien in kompakter Form in einem Datengesetz zu verankern. Eine Datenstrategie kann dabei helfen den öffentlichen Diskurs hin zu den gesellschaftlichen Potenzialen von Daten zu bewegen und auf die Vorteile der Datennutzung aufmerksam zu machen. Sie sollte aufklären, dass die DSGVO nicht nur dem Schutz unseres Privatlebens und dem Erhalt unserer Demokratie dient. Das komplementäre Ziel – die Sicherung des Innovationspotenzials Europas – muss stärker an Gewicht gewinnen!

Besonders schutzwürdige, etwa personenbezogene Daten, sollten unter bestimmten Zugangsmodellen genutzt werden: sofern eventuelle Gefahren unwahrscheinlich und die Sicherheitsvorkehrungen einer Bearbeitung gewährleistet sind (risikobasierter Ansatz). Angesichts der Komplexität des Themas, können politische Handlungsempfehlungen nicht abschließend sein. Was jedoch in einer Datenstrategie zwingend aufgezeigt werden sollte, ist der Weg, wie die Datenkompetenzen in der Gesellschaft zu steigern sind.

Wenn in einer Gesellschaft einige Datenbestände (High Value Data Sets) den Charakter einer wesentlichen und unverzichtbaren Einrichtung haben, dann sollten sie als öffentliche Dateninfrastruktur betrieben werden (Open Data). In einer demnächst von der Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlichten Studie (Vorschlag zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens einer Informationsordnung von Prof. Andreas Wiebe) wird empfohlen, die bisherige Zersplitterung der informationsrechtlichen Regelungen umzukehren und die drei wesentlichen Aspekte – Informationszugang, Veröffentlichungspflicht, Weiterverwendung – in einer übergreifenden Open-Data-Regelung zusammenzuführen.

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nasz zespół

Dr. Pencho Kuzev

Dr

Daten- und Wettbewerbspolitik

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