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Privatisierung in der Wasserwirtschaft

z Dr. Hans Partheimüller
Thesen zur Diskussionsrunde: Strukturelle Änderungen in der Wasserwirtschaft im Rahmen der Veranstaltung "Privatisierung bei Leistungen der Daseinsvorsorge - Chancen und Risiken - diskutiert am Beispiel der Wasserwirtschaft" vom 9. bis 10. März 2005 im Bildungszentrum Wildbad Kreuth der Hanns-Seidel-Stiftung

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  • Finanznot der Kommunen zwingt zum schnellen und zielorientierten Handeln
  • Kommunen haben in der Vergangenheit meistens bewiesen, dass sie kein oder nur wenig wirtschaftliches Handeln an den Tag legen.
  • Vielleicht wurde deshalb die Rückfallebene „kostendeckende Einheit“ erfunden, weil gerade diese kein Risiko für die Kommune, aber für Bürger in sich birgt.
  • Es gibt keinen sachlichen Grund für kommunale Monopole mehr.
  • Fiktiver Wettbewerb wird bzw. soll mit interkommunalen Vergleichen bestätigt werden. Vergleiche sind aber kein Wettbewerb.
  • Viele Kommunen haben in ihrem „Konzern Stadt“ leistungsfähige Stadtwerke, die Wettbewerb lernen mussten und sich mit viel Erfolg am Markt betätigen und bestätigen.
  • Stadtwerke sind gewohnt, kommunale kostenträchtige Aufgaben zu übernehmen und dennoch Gewinne an ihre Kommunen auszubezahlen, d.h. sie haben die Verantwortung, höchst effizient zu arbeiten.
  • Stadtwerke bewirtschaften seit Jahrzehnten u.a. das Lebensmittel Trinkwasser zum Wohle unserer Gesellschaft und der zukünftigen Generationen. Trinkwasser und Abwasser sind deshalb ein Regelkreis, der sowohl technisch als auch wirtschaftlich in die Hand von Stadtwerken - auch mit privaten Beteiligungen - gehört. Natürlich unter kommunaler Aufsicht!
  • Private Dritte können bei der Trink- und/oder Abwasserbeseitigung wertvolle Skaleneffekte bringen – zum Wohle der Stadt und der Bürger.
  • Die Kommunen werden in ihrer finanziellen Not versuchen, bestehende Einnahmen zu erhöhen oder gar neue Einnahmequellen zu erfinden. Wir schulden es den Bürgern, alles zu versuchen, mit intelligentem und betriebswirtschaftlichem Handeln die persönliche Ausgabenlast der Bürger zu mindern.
  • Durch die Vermögens- und/oder Aufgabenübertragung der Entwässerung an Dritte muss die Kontrolle dem Stadtrat nicht verloren gehen.

 

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