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China vor Verfassungsänderung - Privateigentum und Menschenrechte sollen Verfassungsrang erhalten

In China lebt man den Widerspruch. Seit Jahren entwickelt die Volksrepublik das weltweit einzigartige Modell einer „sozialistischen Marktwirtschaft“, d.h. einer Marktwirtschaft unter Führung einer Kommunistischen Partei. Der damit verbundene Spagat, der dem bevölkerungsreichsten Land der Erde im vergangenen Jahrzehnt überdurchschnittliche Wachstumsraten bescherte, wurde jüngst noch ein wenig größer: Ende Dezember 2003 gab die chinesische Führung bekannt, dass man in Zukunft Privateigentum besser schützen und dies auch in der Verfassung verankern werde. Dieser Schritt soll auf der am 5. März 2004 beginnenden Sitzung des Nationalen Volkskongresses (NVK, Parlament) umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen u.a. auch der Schutz der Menschenrechte sowie die Theorie der „Drei Vertretungen“ des ehemaligen Staats- und Parteichefs Jiang Zemin in die Verfassung aufgenommen werden.

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