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EuGH gegen Warschau

ของ Dr. Angelika Klein, Thomas Behrens

Neue Eskalationsstufe im Streit um die Justizreform in Polen

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht auch in Polen derzeit die Berichterstattung. Doch es gibt auch andere Themen: Der seit längerem schwelende Streit um die Justizreform hat eine neue Dimension erreicht. Die von „Recht und Gerechtigkeit“ (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) geführte polnische Regierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine herbe Niederlage erlitten. Was sind die Folgen?

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Mit Beschluss vom 8. April 2020 hat der EuGH einem Antrag der EU-Kommission vom 23. Januar auf einstweilige Verfügung stattgegeben.1 Danach muss die im Rahmen des Justizumbaus im Herbst 2018 neu geschaffene sogenannte „Disziplinarkammer“ (Izba Dyscyplinarna) am polnischen Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy, SN) ihre Tätigkeit vorerst einstellen. Ein endgültiges Urteil in der Sache wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die im Zuge zahlreicher Reformen schon im Dezember 2017 erlassene Disziplinarordnung für Richter des SN und aller ordentlichen Gerichte in Polen sowie die am 14. Februar 2020 in Kraft getretene weiterführende Gesetzesnovelle. Letztere regelt unter anderem, in welchen Fällen ein Disziplinarverfahren gegen Richter eingeleitet werden kann. Bereits nachdem die o.g. Disziplinarordnung erlassen und eigens zu deren Umsetzung am SN eine Disziplinarkammer eingerichtet worden war2, leitete die EU-Kommission am 25. Oktober 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Obwohl die Entscheidung noch ausstand, setzte Warschau seine Reformbestrebungen unbeirrt fort: So wurde am 23. Januar 2020 mit der Mehrheit der Regierungskoalition im Sejm ein Gesetzespaket verabschiedet, das ein „Disziplinierungsgesetz“ enthält.3 Die von Kritikern auch „Maulkorbgesetz“ genannte Verordnung droht Richtern Strafen für den Fall an, dass sie sich „politisch betätigen“, sich kritisch zu der in Fachkreisen im In- und Ausland umstrittenen Justizreform äußern oder die Ernennung anderer Richter infrage stellen. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern und Degradierung bis hin zu einem Ausschluss aus dem Richterstand.

Zwar war die Gesetzesnovelle noch am 17. Januar von der zweiten Kammer, dem Senat, abgelehnt worden. Seit den Parlamentswahlen im vergangenen Oktober ist die Opposition dort in der Mehrheit. In der zweiten Lesung im Sejm wurde die Novelle jedoch erneut von der Regierungsmehrheit gebilligt und schließlich von Staatspräsident Andrzej Duda in letzter Instanz unterschrieben. Damit, so der Vorwurf, habe die PiS die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Richter mundtot machen zu können, die sich in Angelegenheiten einmischten, die aus Sicht der PiS der Legislative oder der Exekutive vorbehalten seien.

 

Den gesamten Bericht können Sie als pdf herunterladen.

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