ผู้เผยแพร่แอสเสท

รายงานสถานการณ์ในประเทศไทย

Nicolas Sarkozy und die Richter

ของ Dr. Norbert Wagner

Ehemaliger Präsident in Polizeigewahrsam

Ein Paukenschlag: Nicolas Sarkozy, ehemaliger Präsident derRepublik, in Polizeigewahrsam und nach mehr als 14-stündiger Befragung nach Mitternacht zwei Ermittlungsrichternvorgeführt, die gegen ihn ein Strafverfahren eröffnen wegenKorruption, illegaler Einflußnahme und Verletzung desErmittlungsgeheimnisses.

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Es ist nicht das erste Strafverfahren, das gegen einen

ehemaligen französischen Präsidenten eröffnet wird: Bereits

gegen Jacques Chirac gab es nach dessen Ausscheiden aus

dem Präsidentenamt in den Jahren 2007 und 2009 zwei

Strafverfahren (wegen „ emploisfictifs“, fiktiver Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern der Partei im

Rathaus von Paris). Chirac wurde zu zwei Jahren Gefängnis

auf Bewährung verurteil.

Und gegen Sarkozy war schon einmal (im April 2013, Affäre

Bettencourt, s.u.) ein Strafverfahren eröffnet worden, das

allerdings im Herbst 2013 wieder eingestellt wurde (non-lieu).

Eine Premiere für einen ehemaligen Präsidenten der Republik

war indes der Polizeigewahrsam gegen Nicolas Sarkozy am 1.

Juli 2014. Von vielen Seiten wurde dies denn auch heftig

kritisiert und massiv bezweifelt, daß der Gewahrsam

gerechtfertigt gewesen sei (es bestand gewiß keine Fluchtoder

Verdunklungsgefahr, Sarkozy wäre auch einer simplen

Vorladung nachgekommen). Es wurde die Vermutung

geäußert, es habe sich vor allem um einen Versuch gehandelt,

Sarkozy zu zermürben und zu demütigen und gegenüber der

Öffentlichkeit die Schwere der Anschuldigungen zu

unterstreichen. Die Ermittlungsbehörden führten dagegen vor

allem Gründe der Vereinfachung des Verfahrens an.

Die Ermittlungsbehörden betreiben zur Zeit (mehr oder minder

aktiv) eine Reihe von Verfahren, die auch Nicolas Sarkozy

betreffen. Bei einigen steht er im Zentrum der Ermittlungen, bei

anderen ist er nur am Rande betroffen.

Die Affäre Karatchi

Bei der Affäre Karatchi hegen die Ermittlungsbehörden den

Verdacht, daß zwischen 1993 und 1995 Edouard Balladur und

François Léotard (mit einigen anderen) ein System der „Retrokommissionen“

aus Waffengeschäften mit Saudi Arabien und

Pakistan errichtet hätten zur heimlichen Finanzierung des

Präsidentenwahlkampfes von Eduard Balladur.

Nicolas Sarkozy war zu dieser Zeit Haushaltsminister im

Kabinett Balladur und Sprecher der Wahlkampagne von

Edouard Balladur. Im Februar 2014 wurde Nikolas Sarkozy als

mutmaßlicher Mitwisser (témoin assisté“) vernommen.

Die Affäre Tapie

Noch weiter zurück reicht die Affäre Tapie: Im Jahre 1990

kaufte Bernard Tapie Adidas für 243,9 Mio. €. 1992 wurde

Tapie Mitglied der Regierung Bérégovoy. Präsident Mitterand

machte u.a. den Verkauf von Adidas zur Bedingung. Der Crédit

Lyonnais, mit dem Verkauf beauftragt, fand schließlich einen

Käufer, der Adidas für 315,5 Mio. € übernahm. 1994 brach der

Crédit Lyonnais zusammen und wurde vom französischen

Staat übernommen.

Beim Börsengang im Jahr 1995 erbrachte Adidas dem neuen

Eigentümer 1,667 Mrd. €. Tapie fühlte sich vom Credit

Lyonnais betrogen. Die Konkursverwalter der Gruppe Tapie

klagten gegen Crédit Lyonnais wegen fehlerhafter Ausführung

des Verkaufsmandats.

Die Streitigkeiten vor Gericht zogen sich hin, mal verurteilte

das Gericht den Credit Lyonnais bzw. dessen Eigentümer, den

französischen Staat, zu einer Entschädigung, mal legten die

Richter eine Arbitrage-Lösung nahe. Im Jahr 2007 akzeptierte

Finanzministerin Christine Lagarde eine außergerichtliche

Einigung, gegen den Rat der Beamten ihres Ministeriums. Sie

hielt diese Lösung für günstiger für die Staatsfinanzen. Tapie

wurden 403 Mio. € zugesprochen. Abzüglich Steuern zahlte

der französische Staat 220 Mio. € an Tapie.

Im August 2011 eröffnete der Cour de justice de la République

ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des „Mißbrauchs

der Amtsautorität“ und der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“.

Die Ermittlungsbehörden hegen den Verdacht, Nicolas Sarkozy

habe Druck auf die Ministerin Lagarde ausgeübt und im

Gegenzug politische Unterstützung von Bernard Tapie

erhalten. Christine Lagarde ist in dem Verfahren „témoin

assisté“ (mutmaßliche Mitwisserin), d.h. die Untersuchungsrichter

haben zur Zeit keine gravierenden Anhaltspunkte, ein

Ermittlungsverfahren gegen sie zu eröffnen. Sarkozy ist indirekt

im Visier der Ermittler.

Die Affäre Bettencourt

Bei diesem Verfahren ging es um den Verdacht, Nicolas

Sarkozy habe die physische Schwäche der l‘Oréal-Erbin

Liliane Bettencourt ausgenutzt, um Geld zur Finanzierung

seines Präsidentschaftswahlkampfes 2007 zu erhalten.

Im November 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen

Nicolas Sarkozy eröffnet. Das Verfahren wurde im Herbst 2013

aus Mangel an Beweisen (non-lieu) eingestellt.

Die Affäre Gaddafi

Einer der Söhne von Muammar al-Gaddafi und ein

französisch-libanesischer Geschäftsmann, einst ein

Mittelsmann zwischen Frankreich und dem Regime Gaddafi,

behaupten, Nicolas Sarkozy habe im Jahr 2007 von Gaddafi

50 Mio. € zur Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfes

erhalten. Ein Dokument, das sie als angeblichen

Beweis vorgelegt hatten, hat sich als Fälschung erwiesen.

Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im

April 2013. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden

seit Herbst 2013 das Mobiltelephon von Nicolas Sarkozy

abgehört.

Abhörung des Telefons von Nicolas Sarkozy

Die Abhörung des Telephons von Nicolas Sarkozy wurde im

Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen der angeblichen

Wahlkampffinanzierung aus Libyen angeordnet. Dabei hörten

die Ermittlungsbehörden auch eine Konversation zwischen

Sarkozy und seinem Anwalt Thierry Herzog mit, in der es

angeblich darum ging, ob Herzog über Gilbert Azibert,

Generalanwalt am Cour de Cassation und Präsident der

Anwaltskammer, etwas über den Stand des Ermittlungsverfahrens Bettencourt in Erfahrung bringen könne.

Außerdem soll Sarkozy um Informationen über den Verbleib

seiner Terminkalender, die im Rahmen des Verfahrens

Bettencourt beschlagnahmt worden waren, gebeten haben.

Generalanwalt Azibert soll seinerseits über Sarkozys Anwalt

Herzog um Unterstützung bei einer Bewerbung für einen

Richterposten in Monaco gebeten haben.

Bei dem Ermittlungsverfahren, das nun am 2. Juli gegen

Nicolas Sarkozy eröffnet wurde, geht es im Kern um diese

Konversation. Die Richter beschuldigen Sarkozy, er habe sich

unrechtmäßig Informationen über Ermittlungsgeheimnisse

beschaffen wollen und dem Generalanwalt Azibert im

Gegenzug bei der Bewerbung um den Posten in Monaco

geholfen, das erfülle den Tatbestand der Bestechung.

Nach Meinung renommierter Juristen steht dieses

Ermittlungsverfahren auf sehr wackeligen Füßen. Schon die

Anordnung der Telephonüberwachung in Zusammenhang mit

der angeblichen Wahlkampffinanzierung aus Libyen sei

juristisch kaum haltbar. Auch der Zeitpunkt der Anordnung

(sechs Jahre nach der angeblichen Tat) sei kaum zu

begründen. Daß sich Sarkozy bei seinem Anwalt nach dem

Stand eines gegen ihn gerichteten Verfahrens erkundige, sei

völlig normal. Auch daß sich sein Anwalt Herzog bei

Generalanwalt Azibert nach dem Stand des Verfahrens und

dem Verbleib der Terminkalender erkundigt habe, könne nicht

als Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses gewertet werden.

Alleine das Abhören der Telephongespräche zwischen Anwalt

Herzog und dem Präsidenten der Anwaltskammer Azibert sei

höchst problematisch.

Schließlich fehle jeder Beweis, daß Sarkozy sich für die

Bewerbung von Azibert um das Amt in Monaco (Conseiller à la

cour de révision à Monaco) eingesetzt habe. In den

Telephonprotokollen wird Sarkozy zitiert, daß er das nicht tun

werde. Im übrigen wurde der Posten an jemand anderen

vergeben; die Behörden von Monaco bestreiten, daß irgend

jemand versucht habe, auf die Besetzung Einfluß zu nehmen.

So könnte das gerade mit einem lauten Paukenschlag

eröffnete Ermittlungsverfahren gegen Nicolas Sarkozy

relativ rasch in sich zusammenfallen.

Die Affäre Bygmalion

Zu einem größeren Problem für Nicolas Sarkozy könnte

dagegen die Affäre Bygmalion werden. Es geht um die

Finanzierung des Präsidentenwahlkampfes 2012. Dabei waren

Wahlkampfkosten der beiden Kandidaten der zweiten Runde

begrenzt auf je 22,5 Mio. €. Offenbar reichte dieses Budget für

die im Verlauf des Wahlkampfes von Sarkozy (zusätzlich)

durchgeführten Veranstaltungen nicht aus. Es scheint, daß

daher Rechnungen der Firma Bygmalion, die mit der

Organisation dieser Veranstaltungen beauftragt worden war, zu

geringeren Beträgen fakturiert wurden. Zum „Ausgleich“ wurde

aber vermutlich der UMP Veranstaltungen in Rechnung

gestellt, die überhaupt nicht stattgefunden haben.

Verantwortlich für dieses System der Wahlkampffinanzierung

waren vermutlich ein langjähriger Vertrauter von Nicolas

Sarkozy, der im Hauptquartier der UMP an führender Stelle

saß, sowie Jérôme Lavrilleux, ehemals Büroleiter von Jean-

François Copé (gegen Lavrilleux läuft ein Ausschlußverfahren

aus der UMP).

In einem Fernsehinterview (26. Mai 2014) gab Lavrilleux im

wesentlichen alles zu. Unter Tränen schilderte er, wie auf diese

Weise rund 70 zusätzliche Veranstaltungen mit Kosten von

10-11 Mio. € zu Lasten der UMP abgerechnet worden sein

solllen, die eigentlich dem Wahlkampfbudget von Nicolas

Sarkozy hätten angelastet werden müssen. Lavrilleux betonte,

daß weder Nicolas Sar koz y noch der damal ige

Generalsekretär der UMP Jean-François Copé von diesem

Finanzierungssystem gewußt hätten.

Ende Juni 2014 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eröffnet.

Reaktionen

Polizeigewahrsam und Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens

gegen Nicolas Sarkozy haben die politische Szenerie in

Frankreich aufgeschreckt. Die Reaktionen aus dem

Regierungslager schwankten zwischen dem Ziehen von

Parallelen zu Berlusconi bis hin zur Betonung der

Unabhängigkeit der Justiz (François Hollande). Premierminister

Manuel Valls vergriff sich mit seinem Kommentar „die Fakten

sind schwerwiegend“ (les faits sont graves), als ob er die

Fakten schon genau kenne und sie auch schon bewiesen

wären.

Im übrigen dürfte der Regierung entgegenkommen, daß die

mediale Aufmerksamkeit von ihrer desaströsen Wirtschaftsund

Finanzpolitik abgelenkt wird. Die jüngste erneute

Zunahme der Zahl der Arbeitslosen ging dabei völlig unter.

Auch die Schwierigkeiten der Regierung Valls, eine Mehrheit

für den Nachtragshaushalt zu organisieren, wurden kaum

beachtet. Ebenso die Prognose des Rechnungshofs, daß auch

in den Jahren 2014 und 2015 das Haushaltsdefizit nahe bei

4% liegen wird.

Im Lager der Opposition hielten sich die führenden Politiker

(Juppé, Fillon, Raffarin) mit ihren Kommentaren auffallend

zurück. Juppé versicherte Sarkozy seiner Freundschaft und

wünschte ihm, daß er seine Unschuld beweisen könne.

Allerdings muß, wie bei jedem Ermittlungsverfahren, auch in

diesem Falle der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen,

sondern die Gerichte dessen Schuld. Fillon betonte, es gelte

die Unschuldsvermutung. Alles recht lauwarm.

Die politischen Freunde von Nicolas Sarkozy beklagen

dagegen einen Komplott und eine Verschwörung einer

politisch überwiegend links geprägten Justiz. Dabei wurde

immer wieder verwiesen auf die im April 2013 im Büro der

Gewerkschaft der Richter/Staatsanwälte (syndicat de la

magistrature) entdeckte „mur des cons“ (Wand der

Blödmänner/Idioten), an der zahlreiche Photos führender

Politiker und Journalisten befestigt waren. Die gleiche

Gewerkschaft war schon im Präsidentenwahlkampf 2012

dadurch hervorgetreten, daß sie dazu aufrief, gegen Sarkozy

zu stimmen. Eine der beiden Ermittlungsrichterinnen in der

Abhöraffäre ist Mitglied dieser Gewerkschaft.

Aus dem Lager der Opposition waren indes auch besorgte

Stimmen zu vernehmen, die immer wieder neuen Affären und

Verfahren könnten ihre Spuren hinterlassen (audacter

calumniare, semper aliquid haeret) und die Wählerschaft auf

die Dauer abstoßen.

Die Spekulationen drehen sich nun um die Frage: Wie wird

sich Nicolas Sarkozy entscheiden: gibt er zermürbt auf oder

kommt er jetzt erst recht zurück in die Politik?

Sarkozy hatte in den letzten Monaten geringfügig an

Zustimmung eingebüßt. Nun deutet sich aufgrund der jüngsten

Ereignisse eher eine Polarisierung im politischen Spektrum

Frankreichs an. Unter den Sympathisanten der UMP genießt

Nicolas Sarkozy nach wie vor das größte Vertrauen (54%) und

liegt deutlich vor Alain Juppé (22%) und François Fillon (8%).

Unter den Wählern insgesamt überwiegt die Ablehnung. Nach

einer Umfrage vom 1./2. Juli sind 65% der Befragten dagegen,

daß Nicolas Sarkozy wieder in die Politik zurückkehrt.

Dagegen wünschen 62% der Sympathisanten der Rechten

und 72% der UMP-Sympathisanten seine Rückkehr. Und 70%

der Befragten rechnen damit, daß er zurückkehrt.

Unter den führenden Politikern der UMP ist die Begeisterung

über eine eventuelle Rückkehr von Nicolas Sarkozy gebremst.

Gegen Sarkozy hätte keiner der übrigen (zahlreichen)

Aspiranten parteiintern gegenwärtig eine Chance.

Auch bei den Sozialisten wünscht man sich offenbar nicht

überall Sarkozy zurück. Seine Rückkehr würde vermutlich auf

eine Wiederauflage des Duells Sarkozy-Hollande hinauslaufen.

Manuel Valls und Arnaud Montebourg, die sich für 2017 bereits

Hoffnungen machen, den auch in den eigenen Reihen

unpopulären François Hollande zu beerben, müßten wohl ihre

Ambitionen zurückstellen.

Es entspricht wohl kaum dem Naturell von Nicolas Sarkozy

sich von Richtern, die er einmal als „petits pois“ (kleine

Erbsen) bezeichnet hat, aufhalten zu lassen.

Ende August oder Anfang September will Sarkozy seine

Entscheidung bekanntgeben.

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