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Bosnien und Herzegowina – ein besonderes Land

з Sven Petke

Ein Vierteljahrhundert nach dem Ende des Krieges Licht und Schatten

In diesem Jahr jähren sich der Genozid von Srebrenica und die Unterzeichnung des Friedensvertrages von Dayton im Jahr 1995 zum 25. Mal. Die Ermordung von über 8.300 Jungen und Männern im Juli 1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte von General Mladic und Paramilitärs war das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die seelischen Wunden können nach 25 Jahren nicht verheilt sein.

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800 Meter in 1:43,47 Minuten belohnten Amel Tuka am 01. Oktober 2019 mit der Silbermedaille bei der Leichtathletik- WM in Doha. Der Vizeweltmeister aus Bosnien und Herzegowina war der einzige Europäer unter den ersten acht und einer von drei WM-Teilnehmern aus BiH. Der unerwartete internationale Erfolg des Mittelstrecklers wurde im Land bejubelt und rückte es für kurze Zeit in ein positives Licht.

Aber die Schatten der Vergangenheit bestehen fort. In diesem Jahr jähren sich der Genozid von Srebrenica und die Unterzeichnung des Friedensvertrages von Dayton im Jahr 1995 zum 25. Mal. Die Ermordung von über 8.300 Jungen und Männern im Juli 1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte von General Mladic und Paramilitärs war das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die seelischen Wunden können nach 25 Jahren nicht verheilt sein.

Das Erinnern und das Gedenken an die Opfer am Jahrestag böte zugleich eine Gelegenheit, das gemeinsame Interesse an der Zukunft und den Abbau unterschiedlicher politischer Interessen der Bosniaken, Serben und Kroaten zu dokumentieren. Bei allen bekannten Schwächen und Defiziten gibt es durchaus positive Entwicklungen. Trotz aller Mängel, gilt Bosnien und Herzegowina heute als demokratischer Staat, in dem die Bürger im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten grundsätzlich verfassungsmäßig garantierte Rechte haben. Das Friedensabkommen von Dayton ist noch immer Grundlage des politischen Systems obwohl es nicht dauerhaft gelten sollte. Zu den Defiziten zählt die Nichtumsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall Sejdic/Finci gegen Bosnien und Herzegowina vom Dezember 2009. Der Gerichtshof stellt diskriminierende Bestimmungen gegen Juden, Roma und Vertreter anderer nationaler Minderheiten in Bosnien und Herzegowinas Verfassung fest.

Den ganzen Länderbericht zum Download gibt es hier.

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Stephan Georg Raabe

Stefan Georg Raabe

Leiter des Auslandsbüros Bosnien und Herzegowina in Sarajevo

Stephan.Raabe@kas.de +387 33 215 240

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