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Verfassungsgericht weist Klage gegen Vertrag von Lissabon zurück

od Dr. Hubert Gehring, Tomislav Delinić
Das tschechische Verfassungsgericht erklärte heute die Abschnitte des Lissabonner Vertrages, die im Frühjahr von Seiten der ODS-Senatsfraktion dem Gericht vorgelegt wurden, für vereinbar mit nationalem Recht. Eine Änderung der tschechischen Verfassung sei demnach nicht erforderlich. Der Ratifizierungsprozess, der aufgrund der eingereichten Klage zunächst unterbrochen wurde, könnte nun fortgesetzt werden. Tschechien ist das einzig verbleibende EU-Land, in dem das Parlament noch nicht über den Lissabonner Vertrag abgestimmt hat.

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Vaclav Klaus spricht vor dem Verfassungsgericht

Am gestrigen Dienstag erschien Staatspräsident Vaclav Klaus (ODS) persönlich vor dem Verfassungsgericht im mährischen Brno und übte massive Kritik am Lissabonner Vertrag und an der „laschen Haltung“ vieler Verantwortlicher gegenüber diesem „einschneidenden Schritt für Tschechiens Zukunft“. Der in der tschechischen Öffentlichkeit nur sehr vereinzelt kritisierte Auftritt des Präsidenten vor dem Verfassungsgericht ist ein Schritt unter vielen, die Vaclav Klaus unternahm, um seinem Standpunkt gegen den Lissabonner Vertrag Nachdruck zu verleihen. Sollte die Ratifikation im Parlament fortgesetzt werden, bleibt dem Staatspräsidenten die Möglichkeit, die Unterschrift zum Vertrag zu verweigern. Nach tschechischem Recht ratifiziert der Staatspräsident internationale Verträge. Im Anschluß an das Urteil wies Klaus allerdings Fragen und Spekulation dazu zurück.

Integration stärkt Einzelstaaten

Die Verfassungsrichter mahnten in der Rechtfertigung ihres Urteils an, dass die Europäische Integration nicht mißverstanden werden solle: „Die Integration kann dazu beitragen, die Einzelstaaten in ihrer Souveränität zu stärken und ihnen Sicherheit geben, nicht zuletzt aus geopolitischer und wirtschaftlicher Perspektive“. Darüber hinaus betonten die Richter, dass ein Austritt aus der Union ja nach wie vor möglich sei, sollte es tatsächlich zu den in der tschechischen, politischen Öffentlichkeit vorausgesagten Fehlentwicklungen in Europa kommen.

Ratifizierung oder weitere Klage?

Zum jetzigen Zeitpunkt läßt sich der weitere Verlauf des Ratifizierungsprozesses in Tschechien schwer deuten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bezog sich ausschließlich auf Punkte, die in der Klage der ODS-Senatsfraktion angeführt wurden. Es ist durchaus möglich, dass weitere Klagen zu anderen Aspekten des Lissabonner Vertrages folgen könnten. Vaclav Klaus zeigte sich enttäuscht vom Urteil und beklagte, es sei zu merken, dass sich das Gericht nicht intensiv mit den gestellten Fragen befasst hätte und sich zu einem pauschalen Standpunkt zum Thema Europa hinreißen ließ. Er forderte das Parlament auf, jetzt die zuvor versäumte, intensive und sachlich fundierte Debatte transparent zu führen, bevor überstürtzt ratifiziert werden würde. Premierminister Mirek Topolanek rechnet damit, dass schon in Kürze neue Verfassungsklagen eingereicht werden. Sozialdemokraten, Grüne und Christdemokraten forderten dagegen die rasche Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses. Das Parlaments könnte frühestens in einer Woche zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten.

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20. října 2008
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