Die Debatte um Schwangerschaftskonflikte in Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der reproduktiven Selbstbestimmung der Frau. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung strebt eine Stärkung der reproduktiven Rechte an, was eine Überprüfung des bestehenden Abtreibungsrechts nach §218 StGB einschließt. Kritiker sehen darin eine Gefährdung der moralischen und rechtlichen Koordinaten, die das ungeborene Leben schützen. Der Artikel beleuchtet die juristischen, ethischen und gesellschaftlichen Dimensionen des Konflikts und stellt die "doppelte Anwaltschaft" vor – ein Konzept, das sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben zu wahren versucht.
Die pauschale Kritik, die Pflichtberatung würde den Anspruch auf reproduktive Selbstbestimmung untergraben, kann nicht überzeugen. Denn sie basiert auf der Vermengung zweier unterschiedlicher Verständnisse von Autonomie bzw. Selbstbestimmung. Den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes unter der Perspektive der reproduktiven Autonomie zu regeln, würde den Grundsatz der doppelten Anwaltschaft verletzten und den gesellschaftlich bewährten Kompromiss zu § 218 StGB aufgeben.
Themen
Über diese Reihe
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.