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Zu bedeutungslos für ein Verbot

von Marc Brandstetter

Die Entwicklung der NPD seit 2013

Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert. Trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit sei die NPD, so das Bundesverfassungsgericht, zu unbedeutend für ein Verbot. Die Partei ist im rechten Milieu längst nicht mehr an der Spitze, innerparteiliche Konflikte und Wahlniederlagen haben sie geschwächt, aber dennoch darf sie nicht unterschätzt werden.

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Dr. Viola Neu

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27. Januar 2017
Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
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