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Staatlichkeit – Zwischen Fragilität und Konsolidierung


Ein Staat hat für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, grundlegende Versorgungsaufgaben zu erfüllen sowie Willkür und Korruption zu verhindern. Ist er dazu nicht in der Lage, gilt er als fragil. Unter fragiler Staatlichkeit leiden in erster Linie die Menschen in dem direkt betroffenen Gebiet. Aber: Gewalt erzeugt Fluchtbewegungen, Gebiete jenseits staatlicher Kontrolle bieten Nährboden für Terroristen. Und so kann fragile Staatlichkeit auch für entfernte Gesellschaften Folgen haben. Einfach abseits zu stehen ist also für Deutschland und Europa keine Option – aus humanitären Erwägungen, aber auch aus Eigeninteresse.

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Inhalt

Staatlichkeit – Zwischen Fragilität und Konsolidierung

  • Editorial

    Ein Staat hat grundlegende Dinge zu leisten, damit wir ihn als funktionsfähig betrachten. Er muss für die Sicherheit seiner Bürger sorgen, gewisse Versorgungsaufgaben erfüllen sowie Willkür und Korruption verhindern. Blickt man sich in der Welt um, stellt man fest: Davon sind viele Staaten – leider – weit entfernt. Im Extremfall sind sie nicht einmal in der Lage, ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten – an die Stelle des staatlichen Gewaltmonopols treten terroristische Gruppierungen, Warlords oder die organisierte Kriminalität. In anderen Fällen ist die Situation weniger eindeutig. Da funktioniert der Staat in Teilbereichen, während er seinen Pflichten in anderen nur ungenügend nachkommt. Es gibt viele Graustufen zwischen Konsolidierung und Zerfall.

    von Gerhard Wahlers

  • Ein neues Epizentrum des Terrorismus?

    Westafrika in der Abwärtsspirale aus Extremismus und fragiler Staatlichkeit

    Das Zusammenspiel aus fragiler Staatlichkeit, der Ausbreitung von Extremismus und organisierter Kriminalität destabilisiert immer mehr Länder in Westafrika. Während der Blick der meisten westlichen Akteure vor allem auf Mali und Niger gerichtet ist, breiten sich Terror und Instabilität weiter Richtung Süden aus. Welche Folgen das haben kann, macht das Beispiel Burkina Faso deutlich.

    von Anna Wasserfall, Susanne Conrad

  • Vom Kind, das nie Laufen lernte

    Die Staatswerdung des Südsudan als Geschichte des Scheiterns

    Als der Südsudan im Juli 2011 als 55. afrikanisches Land nach fünf leidvollen Jahrzehnten des Konflikts mit dem (Nord-)Sudan in die Unabhängigkeit marschierte, war die Euphorie groß. Doch keine drei Jahre später war der Südsudan Spitzenreiter in einer traurigen Kategorie: Im Ranking des Fragile States Index 2014 wurde er als fragilster Staat der Welt ausgewiesen. In der Zwischen­zeit hatte sich nach dem Auseinanderbrechen der ersten Regierung ein brutaler Bürgerkrieg entfesselt. Erst 2018 konnten sich die Kriegsparteien auf einen wackligen Friedensvertrag einigen, dessen Umsetzung sich bis heute schwierig gestaltet. Die Staatswerdung des Südsudan ist eine Geschichte des Scheiterns. Eine Suche nach Erklärungen.

    von Mathias Kamp

  • Symptome und Folgen eines fragilen Staats

    Myanmar vor und nach dem Putsch

    Als die myanmarische Armee – die Tatmadaw – in einem erneuten Staatsstreich am 1. Februar 2021 die Macht übernahm, kam dieses Ereignis für einige Beobachter überraschend. Dennoch kam der Putsch nicht aus heiterem Himmel – war er doch das Ergebnis staatlicher Fragilität, die nur oberflächlich durch wirtschaftliches Wachstum und eine von oben herbeigeführte politische Libera­li­sierung verdeckt wurde. Gleichzeitig untergrub die Machtübernahme durch das Militär das, was von der Stabilität der staatlichen Institutionen Myanmars noch übrig geblieben war.

    von Annabelle Heugas

  • Der blockierte Staat

    Bosnien und Herzegowina zwischen EU-Perspektive und politisch verursachter Lähmung

    Seine Verfassung wurde Bosnien und Herzegowina 1995 ganz wesentlich von außen gegeben: Als Bestandteil des Friedens­abkommens von Dayton sollte sie durch eine an ethnischen Trennlinien orientierte Machtteilung in erster Linie den Frieden wahren – auf Kosten der Effizienz. Der Staat funktioniert, soweit seine politischen Eliten es wollen. Die vergangenen Jahre und Monate aber waren gekennzeichnet von Blockade und zunehmenden ethnonationalen Egoismen.

    von Pavel Usvatov, Mahir Muharemović

  • „Rechtsprechung“ im rechtsfreien Raum

    Die „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk als Beispiele für Streitschlichtung in Rebellengebieten

    Für die Menschen, die in den seit 2014 von Separatisten kontrollierten Gebieten der Ukraine jenseits des Einfluss­­bereichs der Kiewer Staatsgewalt leben, ist Rechtsstaatlichkeit ein Wunschtraum. Auch wenn die „Volksrepubliken“ sich Mühe geben, zumindest die Fassade eines ordentlichen Rechtssystems aufzubauen: Dahinter herrscht Willkür von Russlands Gnaden und Menschenrechtsverletzungen haben System.

    von Brigitta Triebel, Hartmut Rank, Daria Dmytrenko

Weitere Themen

  • „Verteidigen, was uns wichtig ist“

    60 Jahre internationale Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung und die außenpolitischen Herausforderungen der Gegenwart

    Dass der Unionsfraktionsvize und Außenpolitikexperte Johann Wadephul ein kompetenter Ansprechpartner ist, wenn es um die Auslandsarbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung geht, lässt schon der Terminkalender erahnen: Direkt vor dem Interviewtermin mit den Auslandsinformationen tauscht er sich mit einer Delegation lateinamerikanischer Politikerinnen und ­Politiker aus, die auf Einladung der Stiftung zu politischen Gesprächen nach Europa gereist sind. Im Interview selbst geht es dann aber neben der Frage, was die internationale Arbeit der Stiftung leisten kann, natürlich auch um die außenpolitischen Herausforderungen nach dem Angriff auf die Ukraine.

    von Sören Soika, Fabian Wagener

  • Alles anders und doch gleich?

    Potenziale für einen Neuanfang in den israelisch-türkischen Beziehungen

    Es herrscht Tauwetter zwischen der Türkei und Israel. Mit historischen Besuchen des israelischen Staatspräsidenten und auf Außenministerebene unterstrichen beide Staaten ihre Absicht, sich einander wieder anzunähern. Allerdings können innen­politische Faktoren und der Nahostkonflikt diesen Prozess blockieren. Während die Türkei als treibende Kraft ein großes Interesse an einer Energiepartnerschaft hat, begegnet Israel der türkischen Charmeoffensive mit Zurückhaltung. Gelingt die Annäherung jedoch, sollten sowohl Brüssel als auch Berlin diesen Prozess unterstützend begleiten.

    von Philipp Burkhardt, Nils Lange

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Über diese Reihe

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