Asset-Herausgeber

Kernaussagen Moritz Mertz

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Kapitalerträge aus börsennotierten Aktien: Systematik und Besteuerung aus juristischer Sicht (oder: Der Kapitalertrag: Systematik und Besteuerung am Beispiel der Aktie)

Kernaussagen

  • Der Kapitalertrag des Aktionärs lässt sich in die Jahresüberschüsse auf Unternehmensebene und in ein spekulatives Kurselement, die Änderung der erwarteten Jahresüberschüsse, differenzieren.
  • Die Besteuerung des spekulativen Kursgewinns ist für den Staat ohne Nutzen, da sich entsprechende Gewinne und Verluste langfristig gegenseitig aufheben, während die Jahresüberschüsse die langfristige Wertschöpfung widerspiegeln.
  • Die Abgeltungsteuer ist in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung verfassungswidrig.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen / Empfehlungen

  • Die Abgeltungsteuer sollte abgeschafft werden.
  • Der Staat sollte bei Aktien als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ausschließlich die von den Unternehmen erzielten Jahresüberschüsse heranziehen; Spekulationsgewinne und -verluste sind steuerlich nicht zu berücksichtigen.
  • Die effektivste und effizienteste Methode, die Jahresüberschüsse gleichmäßig zu besteuern, ist eine schlichte proportionale Körperschaftsteuer.

Erläuterung

Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus (börsennotierten) Aktien bewegt sich aus juristischer Sicht im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Verfassungsrecht. Für ein richtiges Verständnis spielt zudem die Kapitalmarkttheorie eine wichtige Rolle. Die rechtlichen und finanziellen Beziehungen zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft machen die richtige Erfassung von Wertsteigerungen beim Aktionär grundsätzlich sehr komplex.

Systematisch können die Kapitalerträge eines Aktionärs in substantielle und spekulative Aspekteaufgeteilt werden. Während die von der Aktiengesellschaft erzielten Gewinne eine nachhaltige Wertsteigerung bedeuten (substantiell), handelt es sich bei Kursveränderungen in erster Linie um spekulative Gewinne und Verluste, denen ein permanenter Charakter fehlt. Von besonderer Bedeutung für die Besteuerung ist, dass sich die Kursgewinne und Kursverluste langfristig zwischen den verschiedenen Aktionären aggregiert weitgehend annulieren. Für den Staat ist dies insofern von Bedeutung als die Besteuerung dieser spekulativen Elemente für ihn langfristig - und über alle Steuerpflichtigen hinweg betrachtet - keinen Steuerertrag abwirft. Die steuerliche Erfassung der Spekulationsgewinne ist lediglich mit Kosten verbunden.

Der Staat sollte für die Besteuerung daher ausschließlich die Gewinne der Aktiengesellschaften, d.h. ihre Jahresüberschüsse, ins Auge fassen. Diese lassen sich am einfachsten und gleichmäßigsten durch eine proportionale Körperschaftsteuer erfassen. Eine Besteuerung beim Aktionär erfolgt nicht mehr. Ein solcher Besteuerungsansatz würde auch jegliche Probleme bei der Besteuerung von Auslandseinkünften beseitigen.

Die momentan geltende Abgeltungsteuer vermag die Kapitalerträge eines Aktionärs stattdessen nicht angemessen steuerlich zu erfassen und führt zu erheblichen steuerlichen Ungerechtigkeiten zwischen den Aktionären. Sie wird ihrem Anspruch, eine gleichmäßige und effiziente Besteuerung zu gewährleisten, nicht gerecht. In einzelnen Aspekten ist sie wohl zudem verfassungswidrig.

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