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Internationale Nachwuchsförderung

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Engagiert, vernetzt, international – unsere Studierenden und Promovierenden bauen Brücken zwischen Deutschland und ihren Heimatländern.

Was zeichnet die Internationale Nachwuchsförderung aus?

Die Ingenieurin aus der Ukraine, der Germanist aus Brasilien oder die Mathematikerin aus Iran – so verschieden ihre Hintergründe, eines haben sie gemeinsam: Sie alle werden von uns für ihren Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland gefördert.   

Aus Mitteln des Auswärtigen Amtes vergeben wir Stipendien an internationale Studierende und Promovierende, die ein Studium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten. Auch Forschungsaufenthalte, die mindestens vier Semester lang sind, fördern wir.

Neben der finanziellen Förderung profitieren unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten insbesondere von unserem internationalen Netzwerk, dem Seminarprogramm und der persönlichen Betreuung.

Die Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten können zudem Mitglied eines der Promotionskollegs der Konrad-Adenauer-Stiftung werden, die derzeit zu den Themen „Soziale Marktwirtschaft“, „Sicherheit und Entwicklung im 21. Jahrhundert“ und „Demokratien in Europa – Transformationen nach 1990“ arbeiten.

Mit unserer Förderung wollen wir dazu beitragen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt sowie Menschenrechte weltweit besser geschützt werden. Deshalb erwarten wir von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten auch, dass sie sich für aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen interessieren und sich ehrenamtlich engagieren.

Über 3.000 ehemalige KAS-Stipendiatinnen und Stipendiaten aus dem Ausland sind Teil unseres weltweiten Alumni-Netzwerks.

 

Die regionalen Auswahlgespräche 2026 finden statt in Zusammenarbeit mit den Auslandsbüros der KAS in Buenos Aires (für Bewerber aus Argentinien, Bolivien, Chile, Uruguay und Paraguay, weitere Informationen unter KAS Buenos Aires) sowie der KAS in Nairobi (für Bewerber aus Kenia, Uganda/Südsudan, Tansania und Äthiopien im Mai 2026; weitere Informationen folgen)

 

Wen suchen wir?

Wir suchen junge, engagierte Menschen, die fachlich leistungsstark sind und sich darüber hinaus für die wichtigen gesellschaftspolitischen Entwicklungen interessieren. Wir suchen Menschen, die sich regelmäßig ehrenamtlich engagieren und ihre Fähigkeiten für das Gemeinwohl einsetzen. Wir suchen Persönlichkeiten, die demokratische Werte vertreten und allen Menschen respektvoll begegnen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion. Bei der Bewerbung achten wir besonders auf folgende Kriterien:

 

  • Intellektuelle Fähigkeiten: Sie haben Ihr Abitur und Studium mit guten bis sehr guten Noten abgeschlossen. Sie sind zudem aufgeschlossen gegenüber Themen, die über Ihr Studienfach hinausgehen.
  • Wertorientierung: Sie identifizieren sich mit den Werten der Konrad-Adenauer-Stiftung und beschäftigen sich mit ihren politischen Inhalten und Themen. Sie können zu gesellschaftspolitischen Fragen einen eigenen, reflektierten Standpunkt entwickeln. Gleichzeitig sind Sie tolerant und respektvoll gegenüber Menschen, die andere Positionen vertreten.
  • Allgemeines und politisches Engagement: Sie sind vom Wert der Demokratie und der Menschenrechte überzeugt. Sie engagieren sich regelmäßig ehrenamtlich für die Gesellschaft – sei es im politischen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich.
  • Eigeninitiative: Sie wollen sich aktiv an unserer ideellen Förderung beteiligen und sich regelmäßig in Ihre Hochschulgruppe einbringen. Nach Abschluss Ihres Studiums bzw. der Promotion engagieren Sie sich weiter für gute Beziehungen zwischen ihrem Heimatland und der Bundesrepublik Deutschland.
  • Persönlichkeit:  Sie sind motiviert, aufgeschlossen und haben das Potenzial, ihre selbst gesetzten Ziele zu erreichen.

 

Alle weiteren wichtigen Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie über das letzte Aufklappmenü "Jetzt bewerben". 

Was bringt mir das Stipendium der Internationalen Nachwuchsförderung?

Als Stipendiatinnen und Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung profitieren Sie von unserer individuellen Förderung, einem interdisziplinären Seminarprogramm und einem aktiven Hochschulgruppenleben. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen unsere finanzielle Förderung, sich auf Ihre Bildungsziele zu konzentrieren.

 

Ideelle Förderung

Vielfältiges Seminarprogramm

In unseren interdisziplinären Seminaren analysieren Sie wichtige politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen. Expertinnen und Experten stehen zum Austausch zur Verfügung, und Sie können mit ihnen die Fragen diskutieren, die Sie besonders interessieren. Darüber hinaus lernen Sie bei jedem Seminar neue engagierte Menschen kennen, mit denen Sie ins Gespräch kommen können.

 

Individuelle Beratung

Wir unterstützen Sie bei ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung. Unsere Referentinnen und Referenten sprechen mit Ihnen über Ihre Ziele und beraten Sie rund um das Studium. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuelle Lebenssituation und ermutigen dazu, Chancen wahrzunehmen.

 

Hochschulgruppe

Gemeinsam ins Theater gehen, über gesellschaftliche Entwicklungen diskutieren und ganz nebenbei neue Freundschaften schließen – das alles ist in unseren Hochschulgruppen möglich. Begleitet wird jede Hochschulgruppe durch eine Vertrauensdozentin oder einen Vertrauensdozenten, die bei Fragen rund um das Studium beratend zur Seite stehen. Dieser Zusammenhalt setzt sich nach der aktiven Förderzeit im Verein der Altstipendiaten (ASeV) fort.

 

Netzwerk Internationaler Stipendiaten (NIS)

Beim NIS stehen speziell die Fragen im Mittelpunkt, die für internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten wichtig sind: Wie finde ich mich an einer deutschen Universität zurecht? Wer hilft mir bei Behördengängen? Welches Ehrenamt kann ich ausüben? Und wie lernt man in Deutschland neue Freunde kennen? Das NIS ist eine ideale Plattform, um sich gegenseitig auszutauschen und zu unterstützen. Darüber hinaus ist es ein Forum, um aktuelle politische Fragen aus internationaler und interdisziplinärer Perspektive zu diskutieren.

 

Finanzielle Förderung

Die Höhe und Dauer der finanziellen Förderung ist abhängig vom Studienziel.

 

Bachelor-, Master- oder Aufbaustudium)

Sie erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 992 €. Hier beträgt die Regelförderdauer zwei Jahre.

 

Promovierende

Sie erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 1.400 €, sofern Sie den Zugang zur Promotion an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland ohne Auflagen erfüllt haben. Die Regelförderdauer für Promovierende beträgt drei Jahre.

 

Mögliche Zuschüsse

Auf Antrag bezuschussen wir Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von maximal 120 €. Es kann auch ein Familienzuschlag in Höhe von 276 € gezahlt werden, sofern sich der Ehepartner/ die Ehepartnerin länger als drei Monate in Deutschland aufhält. Für mitgereiste Kinder kann nach Vorlage einer deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde und eines Ablehnungsbescheides auf staatliches Kindergeld der Familienkasse zudem ein monatliches Kindergeld in Höhe von 250 € gezahlt werden.

Wir bezuschussen auch Forschungsreisen von Promovierenden ins Ausland (jedoch nicht den Besuch von wissenschaftlichen Kongressen oder Symposien).

An der Hochschule anfallende Studiengebühren können in Ausnahmefällen (in Abhängigkeit von der Haushaltslage) und auf Antrag mit bis zu 750 € pro Semester erstattet werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung (Sozialbeitrag des Studentenwerks, Semesterticket etc.) oder der Exmatrikulation entstehen, können wir nicht erstatten.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob ich mich bei der Internationalen Nachwuchsförderung oder Studienförderung bewerben soll? 

Das Stipendium der Internationalen Nachwuchsförderung richtet sich in erster Linie an internationale Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Länder, die ein Bachelor-, Master oder Aufbaustudium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten. Auch mindestens viersemestrige Forschungsaufenthalte können gefördert werden.

 

Für die Studienförderung können Sie sich bewerben, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind als ordentliche Studierende an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen oder an einer Hochschule des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) eingeschrieben. Sie haben das Studium begonnen oder werden zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium beginnen. Sie erfüllen hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit § 8 BAföG. Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich.

 

Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Internationalen Nachwuchsförderung gibt es?

Sie sollten überdurchschnittliche Studienleistungen vorweisen können und gute Deutschkenntnisse haben. Wichtig sind zudem eine positive Grundeinstellung zu Demokratie und Menschenrechten, ein ausgeprägtes Interesse für politische Fragen und eine breite Allgemeinbildung. Nach Möglichkeit sollten Sie sich zudem bereits in ihren Heimatländern durch ein ehrenamtliches Engagement aktiv in die Gesellschaft eingebracht haben.

 

Ich habe mein Examen im Heimatland noch nicht abgeschlossen, kann ich mich dennoch für ein Stipendium für ein Master- oder Aufbaustudiengang bewerben?

Ja, Sie können sich auch vor dem Abschluss ihres Erststudiums bei uns bewerben. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihre Leistungsnachweise ein und reichen eine Kopie des Examens nach, sobald Sie dieses abgeschlossen haben.

 

Fördern Sie auch Studiengänge an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)/ Fachhochschulen (FH)?

Ja, wir fördern Studiengänge sowohl an Universitäten als auch an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (HAW/FH) in Deutschland.

 

Aus welchen Ländern können sich Studierende und Promovierende um ein Stipendium bewerben?

Aktuell fördern wir etwa 300 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus mehr als 50 Ländern von allen Kontinenten. Zwei Wege führen zu uns in die Förderung:

  • Die Bewerbungfür das Auswahlverfahren in Deutschland, wenn Sie sich bereits in der Bundesrepublik aufhalten. Die Bewerbungsfrist für dieses Auswahlverfahren im Inland endet jedes Jahr am 15. Juli um 12:00 Uhr.
  • Die Bewerbung über das Auslandsbüro der Stiftung in Ihrem Heimatland bzw. Ihrer Heimatregion Achtung: Jährlich nehmen nur einige unserer Auslandsbüros an diesem Auswahlverfahren teil. Welche das jeweils sind, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite.

 

Fördern Sie auch Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken oder Auslandspraktika für Studierende aus Deutschland?

Nein. Unsere Förderung richtet sich nur an ausländische Studierende und Promovierende. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland sind unsere Abteilungen der Studienförderung und Promotionsförderung Ihre Ansprechpartner.

 

Fördern Sie auch Bachelorstudiengänge?

Ja, Sie können sich nach Abschluss des zweiten Bachelor-Semesters ebenfalls für ein Stipendium der Internationalen Nachwuchsförderung bewerben.

 

 Gibt es für das Stipendium eine Mindestförderdauer?

Ja, die Förderung sollte mindestens vier Semester dauern.

 

Fördern Sie nur bestimmte Studienfächer oder Promotionsthemen?

Grundsätzlich gibt es in der Internationalen Nachwuchsförderung keine Beschränkungen hinsichtlich der Fächer. Ausnahme: Human- oder zahnmedizinische Studiengänge (Abschluss Staatsexamen) sowie Facharztausbildungen können nicht gefördert werden. Aufgrund der Regelförderzeit von vier Semestern sind dreisemestrige Studiengänge (z.B. manche LL.M) nicht förderfähig.

 

Besteht hinsichtlich des Alters eine Begrenzung?

Nein, eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

 

Muss ich Deutsch sprechen können oder reichen gute Englischkenntnisse?

Da unsere ideelle Förderung auf Deutsch ist, erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie bereits über gute Deutschkenntnisse verfügen. Auch wenn der geplante Studiengang auf Englisch ist, sollte bei Beginn des Studiums ein Sprachniveau auf der Stufe des Zertifikats Deutsch, d.h. B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens" für Sprachen erreicht sein. Die meisten Stipendiatinnen und Stipendiaten legen vor Studienbeginn erfolgreich die DSH-Prüfung ab oder können bereits einen Test-DAF mit hoher Bewertung vorweisen.

 

Kann ich auch eine rein ideelle Förderung erhalten?

Eine rein ideelle Förderung in der Internationalen Nachwuchsförderung ist nicht möglich.

 

Kann ich das Exposé meines Dissertationsvorhabens auf Englisch einreichen?

Bitte reichen Sie nach Möglichkeit das Exposé Ihres geplanten Dissertationsvorhabens in deutscher Sprache ein. In Ausnahmefällen können Sie dieses auch in Englisch einreichen – vor allem dann, wenn Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache schreiben.

 

In welchen Sprachen dürfen die Gutachten abgefasst sein?

Die Gutachten können in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung, auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

 

Ich habe bereits ein Stipendium für meinen Studiengang bzw. für meine Promotion, das jetzt ausläuft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein, wir stellen keine Anschlussfinanzierung zur Verfügung. Anders sieht es aus, falls Sie ein Stipendium für Ihren ersten Studienabschluss – beispielsweise für den Bachelor – hatten und nun eine Unterstützung für den Master- oder das Aufbaustudium bzw. für die Promotion suchen. Dann können Sie sich bewerben.

 

Mein Promotionsvorhaben schließt längere Aufenthalte in einem anderen Land als die Bundesrepublik Deutschland ein. Ist eine Förderung trotzdem möglich?

Auslandsaufenthalte für Forschungszwecke dürfen 25 Prozent der Förderdauer nicht überschreiten, müssen begründet sein und durch ein gesondertes Gutachten des Doktorvaters bzw. der Doktormutter bestätigt werden.

 

Ich habe bereits eine Promotion abgeschlossen, kann ich ein Stipendium für ein zweites Forschungsvorhaben erhalten?

Wir vergeben keine Post-Doc-Stipendien.

 

An welche Adresse soll ich die Bewerbung senden?

Wenn Sie sich schon in Deutschland aufhalten, können Sie sich für das Auswahlverfahren direkt über das KAS Campus Portal bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet am 15. Juli des jeweiligen Jahres. Zudem können Sie sich aus dem Ausland über die jeweiligen KAS Auslandsbüros bewerben, in denen im entsprechenden Jahr eine Auswahltagung vor Ort durchgeführt wird.

Jetzt bewerben!

Die Internationale Nachwuchsförderung unterstützt engagierte internationale Studierende und Promovierende, die ein Studium (Bachelorstudium ab dem zweiten Semester oder Masterstudium) oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten.

Mehr Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, -unterlagen und zur Auswahltagung finden Sie im Dokument Hinweise zur Bewerbung bei der Internationalen Nachwuchsförderung.

Für eine detaillierte Übersicht zu allen Bewerbungsbestimmungen lesen Sie unsere Richtlinien.

Ob Ihre Bewerbung vollständig ist, können Sie mit der Checkliste prüfen.

Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet jedes Jahr am 15. Juli  um 12.00 Uhr.

 

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Team

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Susanna Vogt

Susanna Vogt
Leiterin Internationale Nachwuchsförderung
susanna.vogt@kas.de +49 30 26996-3649

Kristina Devine

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Referentin Kulturpolitik und Internationale Nachwuchsförderung
kristina.devine@kas.de +49 30 26996-3583
Dr. Piotr Franz
Piotr Franz
Referent Internationale Nachwuchsförderung
piotr.franz@kas.de +49 30 26996-3984

Dr. Kerim Kudo

Kerim Kudo
Referent Internationale Nachwuchsförderung
kerim.kudo@kas.de +49 30 26996-3693 +49 30 26996-53693

Maike Ender

Maike Ender
Assistentin Internationale Nachwuchsförderung
maike.ender@kas.de +49 30 26996-2321

Giulia Mohamed

Giulia Mohamed
Sachbearbeitung Internationale Nachwuchsförderung
giulia.mohamed@kas.de +49 30-26996-3660 +49 30-26996-53660

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