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Kernaussagen Sven Barth

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Die Europäisierung des Handelsvertreterrechts – Eine ökonomische Analyse

Kernaussagen

  • Handelsvertreterverträge für freie Handelsvertreter regulieren und erleichtern die Gestaltung des Warenverkehrs in der EU. Es entstehen aber aufgrund der Geltung der unterschiedlichen, nationalen Rechtsordnungen immer wieder inhaltliche Schwierigkeiten.
  • Die Rl. 86/653/EWG reguliert die Verträge für Warenhandelsvertreter, jedoch nur in Teilbereichen, so dass es in der Konsequenz innerhalb der EU bzw. des EWR-Raums zwar zu sehr ähnlichen, jedoch nicht zu identischen Vertragswerken kommt.
  • Die Abweichungen der nationalen Vertragswerke können dazu führen, dass Unternehmen und Handelsvertreter ihren den Warenverkehr fördernden Tätigkeiten auf Grund von Auslegungsschwierigkeiten nicht problemlos wahrnehmen können.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen / Empfehlungen

  • Derartige Rechtsunsicherheiten verursachen Such- und Informationskosten, Verhandlungs- und Entscheidungskosten, Überwachungs- und Durchsetzungskosten, die in gesamtwirtschaftlicher Konsequenz das Potenzial haben, Märkte negativ zu beeinflussen.
  • Grundsätzlich spricht dies für eine vollständige Harmonisierung des Europäischen Handelsvertreterrechts. Dennoch ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Regelung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen würde.

Erläuterung

Der Europäische Gesetzgeber erließ 1986 eine Richtlinie, die das in der nationalen Verantwortung liegende Handelsvertreterrecht anglich. Auf Grund politischer Hemmnisse kam es in diesem Prozess jedoch nicht zu einer vollumfänglichen Harmonisierung. Neben Regelungslücken entstanden nationale Eigenheiten und Friktionen, die noch heute die grenzüberschreitende Tätigkeit von Handelsvertretern hemmen und den effektiven europaeinheitlichen Wirtschaftsverkehr negativ beeinflussen.

Die Unsicherheit der Rechtslage erschwert im grenzüberschreitenden Verkehr nicht nur die Suche nach einer möglichst optimalen nationalen Rechtsordnung, Vertragspartnern, die Verhandlungen und den Abschluss von Verträgen. Sie verursacht außerdem gerichtlichen Klärungsbedarf und damit einen Entzug finanzieller Mittel, die somit einer Marktverwendung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Herausforderungen treffen dabei nicht nur Großunternehmen, sondern vor allem kleine und mittelständische Betriebe. Um die Warendistribution auf internationalen/europäischen Märkten zu verbessern, spricht daher viel für eine EU weite Harmonisierung.

Eine solche vollumfängliche Harmonisierung könnte jedoch gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen - also gegen den Zuständigkeitsvorrang kleinerer Regelungseinheiten gegenüber den Größeren, insofern diese kleinen Einheiten die Problematik eigenständig effizienter regeln können.

Mittels der Neuen Institutionenökonomik soll die Frage beantwortet werden, ob das Institut der Rechtsvereinheitlichung oder das der nationalen Gesetzgebung den effizienteren Lösungsansatz bietet, um so eine ökonomisch begründete Empfehlung für ein europaweites, effizientes Handelsvertreterrecht aufzuzeigen.

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