Asset-Herausgeber

Unterschiede in der Besteuerung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unter Berücksichtigung der Einführung eines PKV-Basistarifs

Zusammenfassung der Dissertation

Asset-Herausgeber

Christian Jesberger

Volkswirtschaftslehre

Universität Mannheim

These 1: Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen hoheitliche und nicht-hoheitliche Tätigkeit anders abgegrenzt werden, als dies bisher der Fall ist.

In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr öffentliche Einrichtungen, Kommunen sowie öffentliche Unternehmen in vielfältigen Bereichen gewerblich tätig geworden. Problematisch daran ist, dass sie dabei häufig mit privaten Unternehmen in Wettbewerb treten – allerdings unter vollkommen unterschiedlichen Rahmenbedingungen. So besteht in der Frage, wann eine Tätigkeit als hoheitlich anzusehen ist, nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen der (aktuell angewandten) steuer- und wettbewerbsrechtlichen und einer ökonomischen Herangehensweise. Der Gesetzgeber verfügt dabei über einen enormen Handlungsspielraum eine Tätigkeit als „hoheitlich“ zu deklarieren und damit das staatliche Unternehmen von der Steuerpflicht zu entbinden sowie einen möglichen Wettbewerb zu untersagen. Zwar werden zunehmend durch die öffentliche Hand erbrachte Dienstleistungen steuer- und wettbewerbsrechtlich als wirtschaftliche Betätigung betrachtet und der Leistungserbringer (zumindest partiell) der Besteuerung unterworfen. Aus ökonomischer Sicht greift diese (juristische) Herangehensweise jedoch zu kurz und sollte durch einen neuen, ökonomischen Ansatz ersetzt werden. Bezogen auf die GKV-PKV-Problematik bedeutet dies: Während PKV-Unternehmen grundsätzlich wie „normale Unternehmen“ besteuert werden, unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Regel keiner Besteuerung. Diese Problematik hat sich durch die Einführung wettbewerblicher Elemente in der GKV oder den PKV-Basistarif weiter verschärft.

These 2: Bei der Stärkung des Wettbewerbs innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Wechselwirkungen mit der PKV nicht unberücksichtigt bleiben.

In meiner Untersuchung richte ich deshalb einen besonderen Fokus auf die ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Wahlleistungen in der GKV. Die Krankenkassen erhalten durch das Angebot von Wahltarifen und Satzungsleistungen die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot sukzessive dem privater Krankenversicherungsunternehmen anzugleichen. Die GKV tritt hierdurch mit der PKV sowohl in einen intensivierten Wettbewerb um freiwillig Versicherte als auch erstmals in einen Wettbewerb um (private) Zusatzversicherungen. Ich analysiere, inwiefern diese Ungleichbehandlung zwischen GKV und PKV statthaft ist und inwieweit die Regelungen dem Prinzip einer „marktkonformen Sozialpolitik“ im Rahmen einer Sozialen Marktwirtschaft entsprechen.

These 3: Eine bessere Information der Bürger hinsichtlich der Kosten und Probleme des Gesundheitswesens kann wesentlich zur Steigerung der Reformakzeptanz in der Bevölkerung beitragen.

Im empirischen Teil meiner Dissertation untersuche ich die Determinanten der Reformbereitschaft in Bezug auf das deutsche Gesundheitssystem. Denn für die erfolgreiche Implementierung einer Reform ist deren gesellschaftliche Akzeptanz eine zentrale Voraussetzung. Basierend auf theoretischen Argumenten teste ich ökonometrisch, inwieweit die Zustimmung oder Ablehnung bestimmter Reformvorhaben durch individuellen Eigennutz, die Informiertheit über das Gesundheitssystem, Bildung, Gerechtigkeitsaspekte, Präferenzen für Staatstätigkeit und Umverteilung oder Vertrauen erklärt werden kann. Für die Untersuchung werden Daten aus einer eigens erhobenen, repräsentativen, computergesteuerten Telefonumfrage verwendet, die Ende 2011 von der forsa durchgeführt wurde. Ziel der Untersuchung ist es, ein besseres Verständnis der Ursachen für die Akzeptanz bzw. Ablehnung bestimmter Reformalternativen im Gesundheitswesen zu gewinnen und so mögliche Reformhindernisse zu identifizieren.

Die Ergebnisse der Regressionsanalyse verdeutlichen, dass die Bereitschaft zu Reformen des Gesundheitswesens teilweise, aber nicht vollständig durch die Eigennutzorientierung der Bürger erklärt werden kann. Die Reformbereitschaft ist auch von weiteren Faktoren wie der Bildung und Informiertheit der Bürger, dem individuellen Gerechtigkeitsempfinden, den Präferenzen für Staatstätigkeit und Umverteilung sowie dem Vertrauen (in die Regierung) abhängig. Die empirischen Erkenntnisse belegen insbesondere, dass im Rahmen des Reformprozesses eine bessere Information der Bürger hinsichtlich der Kosten und Probleme des Gesundheitswesens wesentlich zur Steigerung der Reformakzeptanz in der Bevölkerung beitragen kann. Für eine erfolgreiche Implementierung wünschenswerter Reformen reicht es somit nicht allein aus, die Verlierer bestimmter Maßnahmen zu entschädigen.

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber