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Essay

Erbe und Verpflichtung für die gesamtdeutsche Erinnerungskultur

von Dr. Christine Lieberknecht
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) wurde am 14. November 1991 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 29. Dezember 1991 in Kraft. Da Frauen der Bürgerrechtsbewegung sich im Herbst 1989 dem Befehl von Erich Mielke, Zeugnisse des DDR-Überwachungsapparats zu beseitigen, in den Weg stellten, konnten zahlreiche Dokumente gerettet werden. Erhalten blieb so ein bedeutender Quellenfundus für die Erforschung der gesamtdeutschen Geschichte.

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Seit mehreren Tagen verdichtete sich das Gerücht über die Vernichtung von Akten in den Dienststellen der Staatssicherheit. Aufmerksame Beobachter registrierten Fahrzeuge, die Akten auf Müllhalden brachten und dort verbrannten. Andere identifizierten verkohlte Papierfetzen, die sich unter den aufsteigenden Rauch aus den Schornsteinen der Stasizentralen gemischt hatten. Wieder andere bemerkten eine ungewohnt rege Betriebsamkeit, die sich trotz hermetisch abgeriegelter Tore der MfS-Areale und dicker Mauern für die Außenwelt nicht vollständig verbergen ließ. Es wurde geschreddert, zerrissen, verkollert, was das Zeug hielt. Wie viele Dokumente auf diese Weise damals verschwanden, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Allein die noch erhaltenen zerrissenen Akten füllen 15 500 Säcke.

Was wir heute allerdings kennen, ist der Befehl von Stasi-Ministers Erich Mielke, die Spuren des über Jahrzehnte hemmungslos agierenden Überwachungs- und Repressionssystems der Staatssicherheit der DDR zu vernichten. „Zur Gewährleistung der Sicherheit unter den gegenwärtigen komplizierten und sich zuspitzenden Bedingungen ist es erforderlich, vorübergehend den Bestand an dienstlichen Bestimmungen und Weisungen und anderen operativen Dokumenten wesentlich einzuschränken und auf den unbedingt notwendigen Umfang zu reduzieren“, ließ Mielke am 6. November gegenüber allen Bezirks- und Kreisdienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit verlauten. Als dann am frühen Morgen des 4. Dezember 1989 die vermutete Aktenvernichtung durch einen Radiobeitrag bestätigt wurde, nahm eine Gruppe Erfurter Frauen all ihren Mut und Kampfgeist zusammen und initiierte mit der Besetzung der Erfurter Bezirksdienststelle des MfS die erste Besetzung einer Stasizentrale im Revolutionsherbst 1989. An der Spitze der Besetzung der Erfurter Stasizentrale standen Tely Büchner, Kerstin Schön, Sabine Fabian, Gabriele Stötzer, Claudia Bogenhardt, Monique Förster, Elisabeth Kaufhold und Almuth Falcke. Andere hielten sich in Bereitschaft, falls die Mission eskalieren sollte und Hilfe erforderlich würde.  Die Frauen forderten Einlass in die Dienststelle, versiegelten Panzerschränke, kontrollierten Aktentaschen der Stasimitarbeiter und deren Fahrzeuge. Frauen und Männer aus der Erfurter Bürgerbewegung schlossen sich an und unterstützten die Sicherung der vorgefundenen Aktenbestände vor der weiteren Vernichtung. Bürgerwachen wurden aufgestellt. Noch am selben Tag folgten mutige Menschen in Suhl, Leipzig und Rostock dem Erfurter Beispiel und besetzten die dortigen MfS-Dienststellen. In den darauffolgenden Tagen wurden fast flächendeckend nahezu alle Bezirks- und Kreisdienststellen durch Bürgerinnen und Bürger vor Ort besetzt. Die Vernichtung der Akten wurde gestoppt. Zuletzt, am 15. Januar 1990, erfolgte die Besetzung der Zentrale der Staatssicherheit der DDR in der Berliner Normannenstraße.

 

Geschichten von mutigen Menschen und der ungezählten Opfer der Diktatur

Man muss diese Geschichten aus den Wochen der Friedlichen Revolution 1989 immer wieder erzählen. Es sind die Geschichten von mutigen Menschen, Frauen, Ärztinnen, Künstlerinnen, von Müttern mit kleinen Kindern und Schwangeren, von Menschen mit zum Teil bereits durchlittener Hafterfahrung in den Gefängnissen der DDR. Sie hatten nicht weniger als in der „Höhle des Löwen“ ihr Leben aufs Spiel gesetzt. Darüber, dass die Besetzung der Stasigebäude und Sicherung der Akten gewaltfrei und friedlich verlaufen würde, konnten sie ebenso wenig Gewissheit haben, wie die Demonstranten gegen Diktatur und Willkür der DDR-Staatsmacht am 9. Oktober in Leipzig. Erzählen muss man auch die Geschichten ungezählter Opfer, deren Biografien von der SED-Herrschaft und deren „Schild und Schwert“, der Staatssicherheit, für immer beschädigt wurden. Vor dem Hintergrund dieser Geschichten lassen sich manche Proteste und Leidenschaft, aber auch Sorgen und Ängste in den Debatten, ja im Kampf um den Umgang mit den Akten der Staatssicherheit in den vergangenen drei Jahrzehnten gut nachvollziehen und verstehen.

Die vom Weimarer Demonstrationsredner Dr. Eberhard Haufe kurz nach der Besetzung der Weimarer Kreisdienststelle des MfS den Demonstranten zugerufenen Sätze gaben die  Forderungen der Bürgerbewegung überall in der DDR wieder: „Was wir fordern, ist die restlose Aufdeckung der Arbeit einer verbrecherischen Institution. Was wir fordern, ist nicht Rache, diese niemals, aber das uneingeschränkte Recht und die genaueste Kenntnis der Sachen. Nur so werden wir mit diesem wohl schändlichsten Teil der stalinistischen Vergangenheit in unserem Lande fertig werden. Nur was offen zutage liegt, kann bewältigt und abgeschlossen werden.“ Es gab auch warnende Stimmen, die mit einer Öffnung der Akten eine Erschwernis für die Zukunft befürchteten.

 

Eine „völlig neue Rechtsmaterie“

Am 24. August 1990 beschloss die Volkskammer der DDR nur wenige Wochen vor der Deutschen Einheit das „Gesetz zur Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/ AfNS“. Mit diesem Gesetz sollte die Sicherung und Aufbewahrung der Stasiunterlagen gewährleistet und Betroffenen Auskunft über deren Inhalt ermöglicht werden. In den Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten vom 31. August 1990 fand dieses Gesetz zunächst allerdings keinen Eingang. Neben anderen vertraten zunächst auch Bundeskanzler Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble die Auffassung, ein dezidierter Schlussstrich unter die Diktaturzeit würde den Übergang zur neuen Demokratie erleichtern. Erst ein Hungerstreik und die erneute Besetzung der einstigen MfS-Zentrale in Berlin durch Bürgerrechtler führten im September 1990 dazu, dass die Öffnung der Akten in einer Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag festgeschrieben wurde. Damit oblag es dem ersten gesamtdeutschen Bundestag, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass einerseits die Akteneinsicht ermöglicht, aber andererseits zugleich den mit der deutschen Einheit auch für Ostdeutsche geltenden Standards des Datenschutzes Rechnung trägt; eine herausfordernde Aufgabe. Zudem stand für manche westdeutschen Juristen noch immer im Hintergrund, dass nach bundesdeutschem Recht die unrechtmäßig entstandenen Akten der Staatssicherheit ohne diesen Auftrag aus der Zusatzvereinbarung des Einigungsvertrags schon von Amts wegen hätten vernichtet oder zumindest für die kommenden 30 Jahre gesperrt werden müssen. Für die damals beteiligten Abgeordneten hieß das auf allen Seiten, Neuland zu betreten, um die widerstreitenden Interessen einer „völlig neuen Rechtsmaterie“ sorgsam auszuhandeln.

Nach intensivem Ringen konnte am 14. November 1991 das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz eröffnete den Betroffenen Akteneinsicht, berücksichtigte die Belange des Datenschutzes und bot die Rechtsgrundlage zur Errichtung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde der frühere Pfarrer und Mitglied der letzten frei gewählten Volkskammer der DDR Joachim Gauck erster Bundesbeauftragter für die Stasiunterlagen. Im Jahr 2000 folgte auf Joachim Gauck die Bürgerrechtlerin und Bündnis 90/ Grünen-Politikerin Marianne Birthler im Amt des Bundesbeauftragten. Von ihr übernahm dieses Amt im Jahr 2011 bis zur Auflösung der Behörde am 17. Juni 2021 der frühere Dissident, SED-Gegner und Journalist Roland Jahn.

 

Eine unglaubliche Hinterlassenschaft

Die Hinterlassenschaften des MfS/ AfNS waren riesig. Insgesamt hatten zwischen 1950 und 1989 mehr als 600 000 Menschen für die Staatssicherheit als Inoffizielle Mitarbeiter gearbeitet. Begonnen hatte die Stasi 1950 mit 5200 IMs; im Jahr 1989 waren es 173 000. Davon waren 3000 in Westdeutschland eingesetzt. Dazu gab es ca. 90 000 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Hälfte von ihnen arbeitete in Berlin. Schier unendlich waren die Aktenberge.  900 Millionen Seiten Stasiunterlagen wurden gezählt. Noch immer warten unzählige Unterlagen auf ihre Rekonstruktion. Über mehr als sechs Millionen Menschen hatte die Stasi Informationen gesammelt. Viele von ihnen stellten nun Antrag auf Akteneinsicht. Dazu kamen tausendfache Anträge auf Überprüfung eventueller früherer Tätigkeiten für das MfS/ AfNS von Mandatsträgern und Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen. Parlamente, Behörden und viele Menschen im Land erhofften sich aus den Unterlagen Aufschluss darüber, wie die Staatsmacht mit ihrem „Schild und Schwert“ der Partei in das Leben der Einzelnen eingegriffen und es beschädigt hatte und ob Volksvertreter und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wahrheitsgemäße Angaben zu ihren früheren Tätigkeiten gemacht hatten. Diese Informationen waren weder in den Akten der SED noch in anderen staatlichen Institutionen zu finden. Dossiers zu den einzelnen Personen hatte nur das MfS angelegt. So prägten reihenweise Enthüllungen über die kleinen und großen Spitzeleien und enttarnte Namen von Stasi-Zuträgern in den 1990er Jahren einen großen Teil der Debatten und Berichterstattungen über die Aufarbeitung der Diktatur in der DDR.

Immer wieder wurde das Stasiunterlagengesetz novelliert und an bestehende Bedürfnisse und erhobene Forderungen, insbesondere zur Nutzung durch die Wissenschaft und zur Gewährleistung der Pressefreiheit, angepasst. Auch zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung, so zum Beispiel nach dem jahrelangen Rechtsstreit um die Herausgabe seiner Akten an Bundeskanzler Helmut Kohl, fand in weiteren Novellen des Gesetzes ihren Niederschlag. Personen der Zeitgeschichte müssen zwar über die Einsicht in ihre Akten informiert werden, die Akten jedoch bleiben offen. Nicht zuletzt wurden und werden die Akten immer stärker auch zur Erforschung des Alltags in der DDR herangezogen. Manche sprechen von einem „Kompendium“, welches die Stasi mit ihrem Interesse für schlicht alle Lebensbereiche der Menschen in der DDR in ihren Unterlagen zusammengetragen habe.

 

Neue Herausforderungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die frühzeitige und anhaltende Fokussierung auf die Macht und das Wirken der Staatssicherheit beförderten allerdings auch den Eindruck, dass allein die verhasste Stasi die Schuld und Verantwortung für Repression und begangenes Unrecht der SED-Diktatur trage. Dagegen traten die Machenschaften der SED als Auftraggeberin des MfS in den Hintergrund. Auseinandersetzungen um das engmaschige Netz, mit dem die Überwachung und Unterdrückung durch Parteikader, Massenorganisationen und Arbeitskollektive bis hin zu Hausbuchführern auf allen Ebenen und in alle Winkel organisiert war, waren weitgehend von der Berichterstattung und den Debatten um die Staatssicherheit überlagert. In aller Ruhe konnten sich einstige SED-Funktionäre um das ihnen aus DDR-Zeiten verbliebene Vermögen und die neue Etablierung der Reste der einstigen DDR-Staatspartei im vereinigten Deutschland kümmern. Zu den fatalen Folgen einer solchen Heraushebung der Stasi gehörte die verbreitete Meinung, wenn man nicht gerade in die Fänge der Stasi geriet, habe man eigentlich ganz „kommod“ im „Fürsorgestaat“ DDR leben können.

Ganz entschieden widerspricht einem solchen Eindruck die im Jahr 1998 durch Beschluss des Deutschen Bundestages gegründete Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es gehört zu den Aufgaben der Bundesstiftung Aufarbeitung, mit umfangreichen Programmen zur Erforschung der Machtstrukturen und Herrschaftsmechanismen in der DDR, aber vor allem auch zum Alltag in der Diktatur bzw. der Diktatur im Alltag mit Ausstellungen, Podiumsgesprächen, Tagungen, Zeitzeugengesprächen, internationalen Austauschen und Vergleichsstudien, mit Kolloquien, Stipendiatenprogrammen und Weiterbildungen, mit Wissenstransfer, Kommunikation und Beratung die Aufarbeitungsprozesse und –initiativen zur DDR-Vergangenheit zu unterstützen und voranzubringen. Dabei spielen das Wirken von Opposition und Widerstand in der SBZ und DDR immer wieder eine zentrale Rolle, wie auch die Aufmerksamkeit und Anerkennung für die Opfer der SED-Diktatur.

Eine Zäsur für die weitere Arbeit mit den Unterlagen der Staatssicherheit stellt die Auflösung der Bundesbehörde und Überführung der Akten ins Bundesarchiv nach nunmehr 30 Jahren mit Beschluss des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2021 dar. Die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen wurde für beendet erklärt und eine neue SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag eingeführt. Auch diesem Beschluss gingen über Jahre leidenschaftlich geführte und zum Teil erbittert ausgetragene Kontroversen voraus. Umso wichtiger ist die Versicherung der neuen SED-Opferbeauftragten Evelyn Zypke gegenüber den Betroffenen, dass der Zugang zu den Akten erhalten bleibt. Außerdem solle es Beratung und Akteneinsicht vor Ort an allen bisherigen Standorten weiterhin geben. Evelyn Zypke wirbt dafür, die Vorteile des neuen gemeinsamen Dachs offensiv zu nutzen und zukünftig Akteneinsicht auch an westdeutschen Standorten zu ermöglichen. Unter den 3,5 Millionen ehemaliger DDR-Bürger, die von 1949 bis 1989 aus der DDR in Richtung Westen gegangen sind, einige von ihnen auch gegen ihren eigenen Willen, seien nicht wenige, die erst jetzt beginnen, sich mit ihrer eigenen Biografie näher auseinanderzusetzen, so Zypke bei ihrer Ankündigung, demnächst Beratungstage in westdeutschen Städten durchzuführen.

 

Quellenfundus für die gesamtdeutsche Erinnerungskultur

Galt das Stasi-Unterlagen-Archiv bisher als ein Symbol der Friedlichen Revolution, so sieht die neue Opferbeauftragte Evelyn Zypke eine Chance darin, dieses Archiv in der kommenden Dekade zu einem Teil unseres gesamtdeutschen nationalen Gedächtnisses zu machen. Denn „die Stasi-Unterlagen geben Zeugnis davon, wie sehr die Menschen sich nach der Freiheit gesehnt haben. Die tausenden Briefe, die von Ost nach West und von West nach Ost gingen. Die Fluchtversuche der DDR-Bürger und die westdeutsche Fluchthilfe. Der Häftlingsfreikauf. Die Unterlagen geben aber auch Auskunft über die dunklen Kapitel, wie beispielsweise die Häftlingszwangsarbeit für westdeutsche Firmen und die inoffiziellen Mitarbeiter in westdeutschen Ministerien und Behörden. Glauben Sie mir, das Stasi-Unterlagen-Archiv ist gesamtdeutscher als es manchem lieb ist“, so Zypke.

Wie sehr sich die gesamtdeutsche Sicht von Evelyn Zypke einlösen lassen wird, werden die kommenden Jahre zeigen. Die Erinnerung daran, dass die Sicherung der Akten Teil des gewaltlosen Widerstands der Friedlichen Revolution und ein Geschenk mutiger Ostdeutscher, insbesondere von Frauen, an das wiedervereinte Deutschland war, sollte nach nunmehr 30 Jahren wahrlich einen festen Platz in unserer gemeinsamen deutschen Erinnerungskultur einnehmen. Das Wort „Helden“ mögen wir ja nicht. Für mich sind die Namen und Geschichten der Erfurter Frauen vom 4. Dezember 1989 dennoch untrennbar mit dieser Erinnerung verbunden. Auch ihretwegen sollten wir die Bewahrung und Nutzung der Stasi-Akten nunmehr als gesamtdeutschen Auftrag begreifen und annehmen. Das Wichtigste aus den Lehren der Vergangenheit aber bleibt das Lernen für die Zukunft.

 

Christine Lieberknecht ist Thüringer Ministerpräsidentin a.D. Sie gehört seit 2016 dem Vorstand der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an.

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14. Dezember 2022
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