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Akt der guten Nachbarschaft

30 Jahre Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusamenarbeit zwischen Polen und Deutschland

Anlässlich des 30. Jahrestages des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages wurde eine Publikation mit Vertragstext, Dokumenten und wissenschaftlichen herausgegeben. Erstellt wurde die Publikation durch das Willy Brandt Zentrum für Deuzschland- und Europastudien der Universität Wrocław, Lehrstuhl für Völkerrecht und Recht der Europäischen Union der Koźminski Universität in Warschau, in Zusammenarbeit mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Breslau und der Konrad-Adenauer-Stiftung in Polen.

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Mit dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, der am 17. Juni 1991 unterzeichnet wurde, wurden die Grundlagen für die bilateralen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland gelegt. Es ist kein Zufall, dass seine politische Bedeutung mit
der des deutsch-französischen Elysée-Vertrags (unterzeichnet am 22. Januar 1963) verglichen wird. Als „großer“ Vertrag ist er das Symbol der guten deutsch-polnischen Nachbarschaft.


Dank der in diesem Vertrag bekräftigten und festgelegten Möglichkeiten konnte die deutsch-polnische Nachbarschaft durch intensive Wirtschaftsbeziehungen und ein ständig wachsendes Netz persönlicher und institutioneller Kontakte und Beziehungen mit Inhalt gefüllt
werden. Die deutsch-polnische Nachbarschaft ist fest in der Europäischen Union verwurzelt, die den Status der wirtschaftlichen Akteure und die Rechte der EU-Bürger schützt und garantiert.


Die gute deutsch-polnische Nachbarschaft ist „immun“ geworden gegen politische Turbulenzen und Versuche, alte Ressentiments für kurzfristige politische Zwecke zu instrumentalisieren.


Dies ist der Beweis der tatsächlichen Errungenschaften der letzten dreißig Jahre deutschpolnischer Nachbarschaft und der Bedeutung dieses „großen“ Vertrags.

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Kontakt

Falk Altenberger

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Projektpartner, Projektmittelverwaltung, Organisation

Falk.Altenberger@kas.de +48 22 845-9333

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