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KAS / Gerd Markert

Event Reports

Innovation durch Rechtsprechung? Vom Verhältnis zwischen Politik und Recht

Symposium anlässlich des 70. Geburtstags von Thomas de Maizière

Ob Innovation und Rechtsprechung sich widersprechen, mag an der Perspektive liegen. Unbestritten ist, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie z.B. über die Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums (2010), für den faktischen Verfassungsrang von Klimaschutz (2021) und zuletzt für die Geltung der sogenannten Schuldenbremse (2023) jeweils Höhepunkte kontroverser öffentlicher Debatten über grundlegende Veränderungen unseres Zusammenlebens markierten.

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In den öffentlichen Debatten darüber wirkt es fast so, als ob es bisweilen nur noch ein Richterspruch aus Karlsruhe vermag, gesellschaftliche Konflikte zu beenden – oder, nach Meinung anderer – diese gar noch zu befeuern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt, bietet sicherlich Anlass für mindestens beide Perspektiven.

Besteht hier eine exponierte Rolle der Rechtsprechung? Erzeugen erst wegweisende Urteile den notwendigen Transformationsdruck für die Politik? In welchem Verhältnis zueinander stehen Politik und Recht bei Innovationen? Diese und weitere Fragen standen im Zentrum des Symposiums „Innovation durch Rechtsprechung“, welches die Konrad-Adenauer-Stiftung am 31. Januar 2024 mit Blick auf den 70. Geburtstag von Thomas de Maizière in Berlin veranstaltete.

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Veranstaltungsmitschnitt

3Q

Den Auftakt markierte eine Laudatio des Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung Prof. Dr. Lammert, in der er Thomas de Maizière für sein Lebenswerk würdigte. Ausgehend von dem prägenden politischen Leben des Jubilars, spitzte Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen, in seinem Impuls die politische Kommunikation auf die insbesondere auch von Thomas de Maizière geprägten Strategien Kontextualisierung und Verabredungssicherheit zu.

Die Leifragen des Abends diskutierten anschließend in einem Streitgespräch Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien sowie Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, von 2002 bis 2014 Richterin am Bundesverfassungsgericht dann die Leitfrage des Abends. Moderiert wurde die Diskussion dabei von Dr. Julia Reuschenbach, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, die es durch ihre Fragen vermochte, die Diskussion prägnant und bisweilen auch amüsant auf den Punkt zu bringen.

Wie die jüngste Geschichte der Bundesrepublik zeige, sei die deutsche Politik durchaus in der Lage, tiefgreifende Veränderungen durch Rechtsprechung zu unternehmen, argumentierte Nathanael Liminski anhand des Asylkompromisses. Zu folgern, Deutschland sei nicht innovationsfähig, greife daher zu weit. Vielmehr gelte es zu unterscheiden zwischen echten und vermeintlichen Innovationen. Mit dem sogenannte Klimaurteil habe das Gericht zum Beispiel vielmehr Grundlagen festgelegt. Prof. Dr. Lübbe-Wolff führte an, dass einige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes wie dasjenige zu Lebenspartnerschaften sogar zu einer Entspannung im gesellschaftlichen Diskurs geführt hätten. Inwieweit das Urteil zur Schuldenbremse ein “Hammerschlag“ gewesen sein solle, wäre überdies nicht nachvollziehbar, stelle das Gericht doch schlicht deren Geltung fest. Wolfgang Schmidt merkte daraufhin kritisch an, die Herausforderung, dass Lasten der Vergangenheit und Innovationen der Zukunft von einer Generation finanziert werden müssten, bestehe dennoch. Mehr Kommunikation zwischen Recht und Politik hinsichtlich der Konsequenzen von Rechtsprechung seien daher durchaus wünschenswert. Kritisch, ob mehr Austausch notwendig sei, rief Prof. Dr. Lübbe-Wolff ins Gedächtnis, dass die hohe Integrationsfähigkeit des deutschen politischen Systems immer in einem Spannungsverhältnis zu dessen Innovationsfähigkeit stehe. Sie plädierte hernach dafür, dass einerseits die  Rechtsprechung weder zu kleinteilig noch zu ausgreifend sein dürfe und andererseits der Gesetzgeber auch das Selbstbewusstsein pflegen müsse, seine Entscheidungen in Karlsruhe zu vertreten. Angesprochen auf die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, verdeutlichte Nathanael Liminski: „Wir müssen demokratische Institutionen schützen“. Dem stimmte auch Wolfgang Schmidt zu, der dafür eintrat, diese auch in Zukunft so zu stärken, dass sie gegen verfassungsfeindliche Kräfte geschützt seien.

Thomas de Maizière stimmte in seinen Schlussbetrachtungen den in der Diskussion vorgetragenen Auffassungen zu und sprach sich für die grundlegende Innovationskraft der deutschen Politik und Rechtsprechung aus. Schließlich, so betonte er, sei es allem voran die Verantwortung beider, Gewissheit zu vermitteln.

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Marcel Schepp

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