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Notas de acontecimientos

Vereinbarkeit von Verfassung und europäischem Islam - eine Herausforderung

de Pfarrer Matthias Riemenschneider

Fachgespräch in Berlin

Das Fachgespräch, das die Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „Islam in Europa. Das Verhältnis von Religion und Verfassung“ veranstaltet hat, war keine unmittelbare Reaktion auf die Unruhen im Zusammenhang mit dem Schmähvideo über den Propheten Mohammed. Aber freilich ließen diese aktuellen Ereignisse das Thema und damit auch dieses lange geplante Fachgespräch nicht unberührt. Die gewaltsamen Reaktionen auf das Video reichen mit in eine Debatte hinein, die aber schon seit längerer Zeit geführt wird.

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Die theologisch prononcierteste Äußerung zur Verhältnisbestimmung aus der Sicht islamischer Theologie zum modernen demokratischen Verfassungsstaat wurde von dem geistlichen Oberhaupt der ca. 2 Millionen Muslime in Bosnien-Herzegowina, Großmufti Dr. Mustafa Ceric aus Sarajewo vorgelegt. Sein im Jahr 2007 im European View erschienener Aufsatz „The challenge of a single Muslim authority“ löste eine kontroverse Debatte aus, weil er darin in einem theologischen Begründungszusammenhang die Sharia „als ewig, nicht verhandelbar und unendlich“ beschrieb.

Großmufti Dr. Ceric ist zudem für die Debatte interessant, weil er für einen autochtonen europäischen Islam steht, der einem Dialog zwischen den Religionen und Kulturen offen gegenübersteht. Muslimische Existenz in Europa basiere seiner Meinung nach auf drei Eckpunkten: dem Glaubensbekenntnis, der Sharia (die als Weltanschauung, als kollektive Identität das einigende Band zwischen Gott und Menschen darstellt) und einem Imamat (die als innerweltliche Autorität die Führerschaft in der muslimischen Gemeinschaft innehat).

"Politik und Religion müssen aufeinander abgestimmt werden"

Nach Ceric kann keine Gesellschaft dauerhaft ohne Moral bestehen. Moralität aber wird durch „Glauben“ (faith) im Sinne einer tief verwurzelten Gewissheit und Verbindlichkeit gewährleistet, die in der Verbindung zu Gott ihren tragfähigen Grund hat. Da Individuum und Gemeinschaft so mit einander verbunden sind, kommt er zu dem Ergebnis, dass die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates in Sachen Religion eine Fiktion sei. Es käme vielmehr darauf an, wie Politik und Religion aufeinander abgestimmt seien.

Der inzwischen in Berlin lehrende Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Waldhoff erläuterte im Anschluss die „fördernde Religionsneutralität“ des Grundgesetzes. Dabei entwickelte er die These, dass die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates als eine Antwort auf die religiöse Pluralisierung der Gesellschaft zu verstehen sei. Die religiös-weltanschauliche Neutralität gelte ohne Kulturvorbehalt aber auch ohne eine Auswirkungsneutralität. Das heißt, die gleiche Rechtsnorm kann sich bei Anwendung auf verschiedene Sachverhalte durchaus unterschiedlich auswirken – da Säkularität nicht Wertefreiheit impliziert.

In der an die beiden Vorträge anschließenden Diskussion wirkte der Hinweis von Waldhoff auf seinen beim Deutschen Juristentag 2010 vorgetragenen Vorstoß interessant, dass für den Islam eine Organisationsmöglichkeit geschaffen werden sollte, die zwischen der Rechtsform eines Vereins und unterhalb dem Status der Körperschaft des öffentlichen Rechtes liegen sollte.

Die Wiener Islamwissenschaftlerin Dr. Liselotte Abid erläuterte in ihrem Referat ihren Ansatz eines genuin islamischen Potenzials für demokratische Gesellschaften, den sie aus der frühislamischen Tradition und der Zeit der ersten Kalifen herleitete. Sie verwies dabei u.a. auf die im Koran erwähnte schura (Beratung, Sure 42,38; 3,159) und die anthropologische Bestimmung des Menschen zur Entscheidungs- und Handlungsfreiheit aufgrund der „Statthalterschaft“ des Menschen (Sure 2,30ff). Der Vertrag von Medina, mit dem der Prophet seine politische Herrschaft nach der Vertreibung aus Mekka absicherte, enthalte grundlegende „demokratische“ Ausführungen über die Bestimmung von Herrschaft.

"Aktive 'Versöhnung' religiöser Subjekte mit demokratischer Verfassung"

Der Politikwissenschaftler Dr. Marwan Abou-Taam (Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz) und Altstipendiat der KAS bestritt in seiner Antwort auf Frau Dr. Abid vehement die Option, mit einer „demokratietheoretischen Brille“ die frühislamische Geschichte und ihre Quellen interpretieren zu können. „Die Religion“ ist einer demokratischen Reinterpretation in aller Regel weder fähig noch bedürftig. Nicht die Religion sei der Schlüssel um eine Gesellschaft zu verstehen, sondern die Gesellschaft sei der Schlüssel um die Religion zu verstehen. Deshalb bedürfe es einer aktiven „Versöhnung“ religiöser Subjekte (hier: der Muslime) mit der demokratischen Verfasstheit des Staates und der Gesellschaft.

In der Schlussdiskussion unterstrich Ceric, dass in ethischen Fragen Anregungen für die Politik von islamischer Spiritualität und Religiosität gegeben werden können. Kritischen Rückfragen zu seinem Modell eines „Gesellschaftsvertrages“, dass er nicht im Sinne Rousseaus, sondern aus seinem Verständnis der Sharia herleitet, wich er in seinen Antworten aus. Hier wäre es aber interessant gewesen, wie er in der praktischen Ausgestaltung eines solchen Gesellschaftsvertrages der Gefahr der Bildung eines Sonderrrechtes für eine religiöse Minderheit entgehen will, die einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe an der Zivilgesellschaft praktisch im Wege steht.

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Dr. Karlies Abmeier

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