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Verfassungsgerichte auf dem Prüfstand

Eröffnung der VII. KAS-Völkerrechtskonferenz in Heidelberg

Prof. Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts, hat in Heidelberg die VII. Völkerrechtskonferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung eröffnet. Die Konferenz stellt in diesem Jahr – passend zum 60. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes – die Frage, welche Bedeutung Verfassungsgerichte für die demokratische Entwicklung eines Landes haben. Di Fabio beantwortete diese Frage, indem er über Einfluss und Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes sprach. „Ein Verfassungsgericht, das niemals politisch weh tut, verfehlt möglicherweise seinen Zweck“, sagte er vor Völkerrechtsexperten aus aller Welt.

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Diese sind nach Heidelberg gereist, um sich dort über die Situation von Verfassungsgerichten in ihren Heimatländern auszutauschen. „Oft besteht eine Lücke zwischen einem guten Verfassungstext und der Wirklichkeit“, fasste Dr. Gerhard Wahlers, stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung, die Situation bei seiner Begrüßung zusammen.

In vielen Ländern hängt dies mit dem großen Einfluss der Regierung auf die Verfassungsgerichte zusammen. In seinem Vortrag machte di Fabio daher deutlich, wie wichtig die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des deutschen Verfassungsgerichts für seine Arbeit ist. „Deutschland ist keine Karlsruher Republik, aber das Verfassungsgericht ist ein wichtiger Mitspieler im politischen System“, sagte er mit einer Anspielung auf den Standort des Gerichts.

Neben der festen Verankerung im politischen System sieht di Fabio das Ansehen des Verfassungsgerichts bei Bevölkerung und politischen Akteuren als wichtige Arbeitsvoraussetzung an. Das Spannungsfeld zwischen dem Parlament und dem Bundesverfassungsgericht habe in der Geschichte keine Minderung dieses Ansehens, sondern einen Reputationsgewinn für das Gericht gebracht, so di Fabio.

Der Verfassungsrichter erinnerte an die Entscheidungen zu Lauschangriff, Luftraumüberwachung, Rasterfahndung ohne Anlass oder Vorratsdatenspeicherung – alle innerhalb der letzten fünf Jahre gefällt, alle zu Ungunsten des Gesetzgebers. „Die richterliche Kassation eines parlamentarisch entstandenen Gesetzes ist immer ein demokratischer Ernstfall“, sagte di Fabio. Die Deutschen hätten aber im Laufe der vergangenen 60 Jahre gelernt, auf die Professionalität ihrer Richter zu vertrauen.

Bis Freitag Abend wird auf der Konferenz in insgesamt vier Panels die Situation von Verfassungsgerichten in Afrika, Lateinamerika, Asien und Ost-Europa diskutiert. Die diesjährige Völkerrechtskonferenz bietet damit das Zwischenfazit eines groß angelegten Forschungsprojektes, das das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht initiiert hat. Die Berichterstattung über diese Konferenz auf www.kas.de wird fortgesetzt.

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