Einführung:
Am 18.2.2011 veröffentlichte die Europäische Kommission
Zwischenberichte über die Fortschritte Rumäniens und Bulgariens bei der Reform der Justiz der jeweiligen Länder und bei der Bekämpfung der
Korruption. Diese waren mit Spannung erwartet worden, nachdem die
Berichte der Kommission im Jahr 2010 höchst unterschiedlich ausgefallen waren. Im Vorjahr hatte die Kommission Rumänien zwar einige Fortschritte attestiert, gleichzeitig jedoch „wesentliche Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Bemühungen, Fortschritte zu erzielen“ und „nicht genügend politischen Willen zur Unterstützung des Reformprozesses“ festgestellt. Ganz anders war das Urteil über Bulgarien ausgefallen. Dort gebe es eine „starke Reformdynamik“, einen „starken politischen Willen, eine tiefgreifende und dauerhafte Reform des Justizwesens“ durchzuführen.
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Rechtsstaatsprogramm SüdosteuropaInformazioni su questa serie
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Rumänien Rumänien