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Lärmschutz

Handlungsfelder der Kommunen

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Begleittext

Der Lärmschutz ist hauptsächlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und entsprechenden Rechtsverordnungen geregelt. Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die den Menschen stören, belästigen oder sogar gesundheitlich gefährden können. Als besonders störend wird der Straßenverkehrslärm empfunden. Lärm kann durch Vermeidungs- und Verminderungsstrategien bekämpft werden. Das BImSchG schreibt den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden die Aufstellung von Lärmminderungsplänen vor.


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