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Begleittext
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz und die Nutzung des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und der Küstengewässer. Es verlangt, die Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, daß sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und daß jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt".
Um dies zu erreichen, schlägt das WHG folgende wasserwirtschaftliche Pläne vor:
- Rahmen-,
- Bewirtschaftungs- und
- Abwasserbeseitigungspläne.
In Landeswassergesetzen wird die Entsorgungspflicht öffentlicher Körperschaften, die Beseitigung von Abwässern durch Gewerbe- und Industriebetriebe und die kommunale Zuständigkeit bei der Gewässerunterhaltung präzisiert. Die Gemeinden können in ihren Abwassersatzungen Detailregelungen treffen.
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