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Analizy i argumenty

Religionsfreiheit als universales Menschenrecht

Dr. Helmut Reifeld
Die Religionsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht. Sie gilt für alle Religionen in gleicher Weise. Innerhalb des Kanons der Menschenrechte nimmt sie eine besondere, herausgehobene Stellung ein, denn der persönliche Glaube gehört für alle Menschen zum Kernbestand der eigenen Identität. Deshalb stehen Glaubensvorstellungen im Zentrum der Persönlichkeitsbildung und verdienen es, besonders geschützt zu werden. Dieser Beitrag erscheint in der Reihe "Perspektiven deutscher Außenpolitik".

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland

Dr. Kristin Wesemann

Dr
Leiterin des Auslandsbüros Kolumbien
kristin.wesemann@kas.de +49 30 26996-3803

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