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Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich

z Dr. Norbert Arnold

Was tun nach Aufhebung des Kooperationsverbots?

Durch die Neufassung von Art. 91b GG ist dem Bund die Möglichkeit gegeben, im Hochschulbereich mit Zustimmung aller Länder im Falle von überregionaler Bedeutung Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht nur projektorientiert, sondern auch institutionell zu fördern. An die Stelle der Konzeption, Implementierung und Finanzierung von Vorhaben im Sinne von Projekten kann nun auch im Rahmen von Institutionen eine zeitlich unbefristete Förderung treten.

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Das schreibt die F.A.Z.: "Der Einstieg des Bundes in die Dauerfinanzierung solcher Exzellenzuniversitäten ist allerdings voller Fallstricke. Die größte Gefahr liegt darin, dass die Länder das vom Bund zusätzlich investierte Geld an anderen Stellen des Wissenschaftshaushalts einsparen. Darauf weist jetzt ein acht Thesen umfassendes Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung hin."

 

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland