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IMAGO / Xinhua
kurzum

Welthandel geht auch ohne WTO-Reform weiter

Die EU kann mit ihren Partnern die Handelsordnung gestalten

Vom 26. bis zum 29. März 2026 tagt im kamerunischen Jaunde die 14. Ministerkonferenz der WTO. Die Erwartungen an dieses ranghöchste Gremium des Welthandels sind denkbar niedrig. Niemand geht ernsthaft davon aus, dass der seit der 4. Ministerkonferenz in Doha andauernde Stillstand aufgelöst werden kann. Die seit Jahren geforderte grundlegende Reform der WTO wird auch dieses Mal nicht gelingen. Das ist zwar keine gute Nachricht für die globale Handelsordnung, es bedeutet aber nicht, dass den konstruktiven Kräften innerhalb der Weltgemeinschaft und insbesondere der EU die Hände gebunden sind.

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MPIA zeigt: Der politische Wille entscheidet!

Ein gutes Beispiel dafür, wie eine Koalition der Willigen trotz Blockade durch andere Mitgliedstaaten die regelbasierte Ordnung weiterentwickeln kann, ist die alternative Streitbeilegungsinstanz MPIA[1], der sich inzwischen rund 60 Vertragsparteien angeschlossen haben. Diese plurilaterale Initiative wurde nötig, weil die eigentliche Berufungsinstanz der WTO durch die Weigerung der USA, der Ernennung neuer Richter zuzustimmen, handlungsunfähig geworden war. Im April 2020 notifizierten die teilnehmenden Staaten die WTO über die Schaffung des MPIA.

Eine Aufnahme des MPIA in den Anhang 4 des Gründungsvertrages der WTO („Marrakesch-Abkommen“) würde jedoch eine einstimmige Entscheidung aller WTO-Mitglieder erfordern – auch derer, die sich gar nicht an dem Verfahren beteiligen wollen. Diese Hürde hat das MPIA bis heute nicht genommen, sodass es offiziell kein Teil des WTO-Rechts ist. Der faktischen Anwendung des Verfahrens tut dies jedoch keinen Abbruch. Das zeigt: Solange sich einzelne WTO-Mitglieder untereinander einig sind und politischer Wille vorhanden ist, können gegenseitige Vereinbarungen getroffen werden, die zwar nicht Teil des WTO-Rechts sind, aber dennoch verlässliche Regeln für den internationalen Handel schaffen.

 

Wo kein Wille, da kein Recht!

Das Gegenteil stimmt leider auch: Völkerrechtlich bindende Vereinbarungen sind nur so lange etwas wert, wie politischer Wille vorhanden ist, diese zu beachten. Das Verhalten der USA, die sich unter der Führung Donald Trumps im Rekordtempo zum Enfant terrible der globalen Handelsordnung entwickelt haben, unterstreicht dies eindrücklich: Es hat wenig geholfen, dass das Meistbegünstigungsprinzip (MFN) als eine von zwei zentralen Säulen fundamentaler Bestandteil des WTO-Rechts ist. Spätestens mit den Zollankündigungen des sogenannten Liberation Day hat Donald Trump dieses Prinzip einseitig aufgekündigt.

Immerhin: Dem destruktiven Beispiel der USA sind die anderen Staaten bislang nicht gefolgt. Es kam zwar in Reaktion auf die Zolldrohungen aus Washington teils zu bilateralen Vereinbarungen, die ihrerseits das MFN-Prinzip verletzen, weil den USA Zollsenkungen gewährt werden, die anderen WTO-Mitgliedern vorenthalten bleiben. Im Verhältnis zu allen anderen Handelspartnern wenden die Staaten jedoch weiterhin das bestehende internationale Handelsrecht an. Das zeigt, dass der Wert einer regelbasierten Ordnung auch in Zeiten globaler Fragmentierung erkannt und geschätzt wird.

 

Konsequenz muss lauten: Einfach machen!

Trotz ihrer eklatanten Regelbrüche werden die USA die WTO nicht verlassen. Und auch andere Akteure wie Indien, Südafrika oder die Türkei werden weiterhin ihre Vetomacht nutzen, um Änderungen des WTO-Rechts zu blockieren. Eine Reform der Organisation ist somit auf absehbare Zeit nicht möglich. Für die je nach Thema unterschiedlich zusammengesetzten Koalitionen der Willigen muss die Konsequenz daher lauten: Nicht auf die Unwilligen warten, sondern vorangehen und machen! Plurilaterale Initiativen wie die zum elektronischen Handel oder zur Erleichterung von Investitionen können zwischen den interessierten Parteien vereinbart und angewandt werden, auch wenn eine Aufnahme in WTO-Recht blockiert wird. Für die unter Druck geratene Handelsordnung wäre ein solches Voranschreiten in wichtigen Themengebieten ein willkommenes Signal. Die Bindungswirkung solcher Vereinbarungen wäre durch den fehlenden Segen der anderen WTO-Mitglieder nicht beeinträchtigt, wie das eingangs genannte Beispiel des MPIA zeigt.

Wichtig wäre jedoch, diese Vereinbarungen offen zu gestalten, sodass weitere Willige jederzeit Anschluss finden, wenn sie bereit sind, die vereinbarten Regeln mitzutragen. Denn dann kann von diesen thematischen Koalitionen ein Impuls für die multilaterale Handelsordnung ausgehen, sofern eine kritische Masse erreicht ist, die auch von den Anderen nicht ignoriert werden kann. Die EU sollte den im November 2025 begonnenen Dialog mit der transpazifischen Partnerschaft CPTPP[2] nutzen, um solche thematischen Koalitionen auch gegen den Widerstand destruktiver Kräfte innerhalb der WTO voranzutreiben. In Bereichen wie dem Handel mit digitalen Gütern, dem papierlosen Handel oder dem Umgang mit Subventionen und sogenannten Non-Market Practices läge großes Potenzial, das auch für weitere Partner attraktiv sein könnte.

 


 

[1] Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement

[2] Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership

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Kontakt Gunter Rieck Moncayo
Gunter_Moncayo_Portrait
Referent Wirtschaft und Handel
gunter.rieck@kas.de +49 30 26996-3828 +49 30 26996-53828

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