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Trump bringt „Verschiebung der Wahl?“ ins Spiel

Geht das überhaupt und wer würde die Entscheidung treffen?

Am Donnerstag hat US-Präsident Trump die Diskussion über eine Verschiebung der Präsidentschafts-wahl befeuert. Sein Vorstoß hat absehbar aber keine Aussicht auf Erfolg. In erster Linie weckt er neue Befürchtungen davor, dass das Wahlergebnis angefochten werden könnte.

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Per Twitter warnte der Präsident: "Mit der allgemeinen Briefwahl (nicht der Briefwahl, was gut ist) wird 2020 die ungenaueste und betrügerischste Wahl in der Geschichte sein. Es wird eine große Blamage für die USA sein. Verschieben Sie die Wahl, bis die Menschen ordnungsgemäß, sicher und gefahrlos abstimmen können???"

Worum geht es?

Mit “allgemeiner Briefwahl” meint Trump das sogenannte „Universal Mail-In Voting“ oder „Vote-by-Mail“ (VBM); „Briefwahl“ bezieht sich auf das „Absentee Voting“. Was ist der Unterschied?

Beim „Absentee Voting“ erhalten stimmberechtigte (registrierte) Wähler ihre Stimmzettel auf Antrag mit der Post. Anschließend dürfen sie per Briefwahl abstimmen. In einigen U.S.-Bundesstaaten müssen sie bei dem Verfahren aber eine „Entschuldigung“ dafür vorbringen, warum sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Zu diesen Bundesstaaten zählen Missouri, Mississippi und Texas. Dort setzt der Antrag auf Briefwahl eine genehmigte Begründung voraus. Wähler müssen beispielsweise nachweisen können, dass sie aufgrund einer Behinderung oder als Geschworene in einem Gerichtsverfahren zwingend nicht persönlich ihre Stimme abgeben können.

27 weitere Bundesstaaten sowie der District of Columbia verzichten auf eine Begründung. Sie erlauben den Wählern die „unentschuldigte Briefwahl“. In weiteren 13 Bundesstaaten reicht in diesem Jahr ein Hinweis auf mögliche Ansteckungsrisiken durch das Coronavirus, um einen Stimmzettel mit der Post zu erhalten.

Beim „Vote-by-Mail“-Verfahren wird jedem registrierten Wähler ein Stimmzettel stattdessen ohne Aufforderung per Post zugesandt. Zu den Bundesstaaten mit VBM zählen Kalifornien, Colorado, Hawaii, Oregon, Utah, Vermont und Washington. Einige davon übernehmen auch das Porto für die Rücksendung der Stimmzettel. Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist neben der Briefwahl auch in VBM-Bundesstaaten eingeschränkt möglich. Allerdings müssen Wähler dafür überwiegend größere Anfahrtswege in Kauf nehmen.

Im Kern muss bei den beiden Verfahren mithin zwischen „Briefwahl auf Antrag“ und „automatischer Briefwahl“ unterschieden werden. Trump kritisiert letztere. Aber wäre es - ganz unabhängig davon, ob die Warnung des Präsidenten vor der „ungenauesten und betrügerischsten Wahl in der Geschichte“ begründet ist oder nicht – überhaupt möglich, die Abstimmung zu verschieben? Und, wenn ja, wer dürfte diese Entscheidung treffen?

Kongress und Verfassung

Der US-Präsident wäre dazu, soviel zur zweiten Frage, nicht befugt. Die Termine für die Präsidentschaftswahl - der Dienstag nach dem ersten Montag im November in jedem vierten Jahr - sind gesetzlich festgeschrieben. Nur der Kongress (und in Notsituationen die Bundesstaaten; dazu später mehr) könnte über eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht hingegen keinen festen Termin für die Präsidentschaftswahl vor. Allerdings ist nach der Verfassung vorgeschrieben, dass die Amtszeit eines Präsidenten und seines Vizepräsidenten am 20. Januar des auf eine allgemeine Wahl folgenden Jahres um 12:00 Uhr endet.

Darüber hinaus legt die Verfassung fest, dass der Präsident oder die Präsidentin von den Mitgliedern eines Wahlleutegremiums („Electoral College“) oder auch „Wahlkollegiums“ gewählt wird. Wenn das Gremium sich nicht auf einen Sieger einigen kann, entscheidet der Kongress. Da insofern nicht direkt mit der Mehrheit aller Stimmen („popular vote“) gewählt, darf die übliche Bezeichnung „presidential election“ für die Abstimmung im November nicht missverstanden werden.

Wahlkollegium und Stimmauszählung

Die Mitglieder des Wahlkollegiums müssen von den Bundesstaaten und dem District of Columbia ernannt werden. Das Auswahlverfahren bleibt den gesetzlichen Regelungen der Bundesstaaten vorbehalten. Die Zahl der Mitglieder im Wahlleutegremium entspricht jeweils der Gesamtzahl der Senatoren und Abgeordneten im Repräsentantenhaus, auf die der betreffende Bundesstaat Anspruch hat. Senatoren und Abgeordnete dürfen selbst aber nicht für das Wahlkollegium ernannt werden.

Die Festlegung auf den Termin für die Abstimmung im Wahlkollegium überträgt die Verfassung ebenfalls an den Kongress. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen gilt, dass die Mitglieder des Wahlkollegiums zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten „am ersten Montag nach dem zweiten Mittwoch im Dezember, der auf ihre Ernennung folgt, an dem Ort in jedem Staat zusammenkommen und ihre Stimmen abgeben, den die Legislative des jeweiligen Staates bestimmt". Das ist in diesem Jahr der 14. Dezember und im Regelfall treffen sich die Wahlleute in den Hauptstädten der jeweiligen Bundesstaaten.

Bis zum „vierten Mittwoch im Dezember“ (in diesem Jahr der 23. Dezember) müssen die Bundesstaaten die versiegelten Stimmzettel der Wahlleute an den Kongress schicken. Sollte ein Bundesstaat diese Frist versäumen, darf der Präsident des Senats (= U.S.-Vizepräsident) "die schnellste verfügbare Methode" wählen, um die Stimmzettel zu erhalten.

Nachdem sich gemäß Verfassung am 3. Januar nach der Wahl der neue Kongress konstituiert hat, werden die Stimmzettel in einer gemeinsamen Sitzung ausgezählt und wird anschließend offiziell das Ergebnis verkündet. Verfehlen die Kandidaten bei der Abstimmung im Wahlkollegium die erforderlichen Mehrheiten, wählt das Repräsentantenhaus den nächsten Präsidenten und der Senat den nächsten Vizepräsidenten.

Notsituationen und Bundesstaaten

Der Termin für die Wahl am 3. November ist, wie gesagt, vom Kongress gesetzlich vorgegeben. Weder der Präsident noch die Regierungsbehörden sind dazu befugt ihn zu verschieben. Wollte der Kongress das Datum ändern, müssten beide Kammern des Parlaments, Senat und Repräsentantenhaus, mehrheitlich zustimmen. Selbst in Notsituationen (nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 oder im amerikanischen Bürgerkrieg) hat der Kongress aber noch nie am Wahltermin gerüttelt.

Überdies wäre auch der Kongress nicht befugt, Wahlen ohne Frist auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Der Grund dafür ist, dass laut Verfassung die Abgeordneten des Repräsentantenhauses "jedes zweite Jahr" und die Senatoren alle "sechs Jahre" gewählt werden müssen. Das gemäß Verfassung auf den 20. Januar festgelegte Ende der Amtszeit des Präsidenten wurde oben bereits erwähnt.

Die Bundesstaaten dürfen den Termin für den Urnengang aber verschieben, wenn am Wahltag eine Notsituation eintritt. In fast allen Bundesstaaten bestehen für solche Fälle, darunter Naturkatastrophen und andere Risiken für Leib und Leben, gesetzliche Ausnahmebestimmungen. Die Fristen und Termine für die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten durch das Wahlkollegium, für die Weiterleitung der versiegelten Stimmzettel an den Kongress, die Auszählung der Stimmen nach der konstituierenden Sitzung und das vorgeschriebene Ende der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident würden sich für die Bundesstaaten dadurch aber nicht ändern. Selbst in Notsituationen sind den Bundesstaaten bei einer zwingenden Terminverschiebung mithin enge zeitliche Grenzen gesetzt.

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen für das Wahlverfahren hat die von Donald Trump ins Spiel gebrachte Terminverschiebung absehbar keine Aussicht auf Erfolg. Gegen eine Änderung der Regeln spricht schon, dass die Republikaner zwar die Mehrheit im Senat halten, das Repräsentantenhaus aber von den Demokraten angeführt wird. Überdies haben auch führende Republikaner, darunter Kevin McCarthy, Fraktionsvorsitzender im Repräsentantenhaus, und Mitch McConnell, Mehrheitsführer im Senat, eine mögliche Terminverschiebung bereits kategorisch verneint. Die Sprecherin des Repräsentantenhauses Nancy Pelosi reagierte auf den Vorstoß des Präsidenten mit einem eigenen Tweet, in dem sie kommentarlos den Verfassungsartikel über die Befugnisse des Kongresses für die Fristen des Wahlkollegiums zitiert.

Im Ergebnis weckt der Vorstoß des Präsidenten vor allem neue Befürchtungen davor, dass das Wahlergebnis angefochten werden könnte. Die Kritiker der allgemeinen Briefwahl würden dafür natürlich jeden erdenklichen Beleg für Wahlbetrug anbringen. Gegen das Argument spricht aber, dass Bundesstaaten wie Colorado, Hawaii, Oregon, Washington und Utah bereits seit Jahren auf dem Postweg wählen, ohne dass dadurch die Legitimität der Abstimmungsergebnisse geschmälert wurde. Trotzdem stellen die Corona-Pandemie und die Ausweitung des Briefwahlverfahrens viele Bundesstaaten in den nächsten Monaten natürlich vor erhebliche logistische und technische Herausforderungen. Schon die Vorwahlen waren mancherorts von massiven Pannen und Verzögerungen überschattet. Bis jetzt sind und waren an U.S.-amerikanischen Gerichten weit über 100 Verfahren zum Wahlrecht und zu zahlreichen Details der unterschiedlichen Wahlverfahren anhängig. Reibungslos und störungsfrei dürfte diese Präsidentschaftswahl mithin wohl nicht verlaufen.

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Paul Linnarz

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Leiter des Auslandsbüros in Washington, D.C.

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