Kluger Verzicht auf einen faulen Kompromiss
Warum das gescheiterte Koalitionsvorhaben „Kinderrechte ins Grundgesetz“ kein Unglück ist
SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Ziel des Vorhabens war es, „Kinder [zu] stärken“. Der Koalitionsvertrag ließ jedoch Interpretationsspielraum, was genau beabsichtigt war: Sollten die Grundrechte, die Kinder ohnehin haben, im Text des Grundgesetzes abgebildet werden? Oder sollte die grundrechtliche Position von Kindern gestärkt werden? Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Drucksache 19/28138) wurde klargestellt: Kinderrechte sollten „besser sichtbar gemacht werden“. Die grundrechtlichen Interessen anderer Personen sollten dadurch aber „nicht geringer veranschlagt werden“. Ein „Kernanliegen“ sei es, „das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken“. „Das bestehende wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat soll durch die Änderung bewusst nicht angetastet werden.