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7. Berliner MEDIEN Diskurs: „Wir wollen Chancengleichheit“

autori Barthel Schölgens

Verlage pochen auf staatliche Regulierungen im Netz

Die Gratiskultur im Netz befeuert durch Google auf der einen und auf der anderen Seite die Netzaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – das sind die großen Herausforderungen der Verlage, die es aus ihrer Sicht zu bewältigen gilt, geht es doch um nicht weniger als die eigene Existenz. Die Lösung könnte im Leistungsschutzrecht für Verlage liegen. Vor- und Nachteile dieses Modells standen im Mittelpunkt des siebten Berliner Medien Diskurses der Konrad-Adenauer-Stiftung.

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Dr. Alwin Mahler von Google Deutschland verwies darauf, dass sein Unternehmen den Verlagen nicht schade, sondern diese von einer Zusammenarbeit profitierten, etwa weil Google die User erst zu den Zeitungen führe. Ein Leistungsschutzrecht für Verlage sei für ihn der „Versuch, ein altes Modell in die neue Welt zu übersetzen.“ Dies könne nicht funktionieren, da die alte Welt sich nicht bewahren lasse. Mahler: „Statt Regulierungen sollten wir beginnen, der Technologie zu vertrauen und Chancen zu nutzen.“


Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe, sprach sich für eine Novellierung des Urheberrechts aus und pochte auf einen Leistungsschutz für Verlage. Es sei „jahrhundertealter Brauch, dass die Leser unserer Medien einen finanziellen Beitrag für die Erstellung unseres Contents zahlen“. Dies müsse auch im Netz gelten. „Wir wollen dasselbe, wie die Musikindustrie“, so Nienhaus, der sich offen hielt, in der Auseinandersetzung mit Google und Apple notfalls zur „Waffe“ des „Wettbewerbsrechts“ zu greifen. Es dürfe nicht sein, dass die Wirtschaft Einfluss auf Ergebnislisten nehme und Firmenchefs allein entscheiden könnten, welcher Content der Kundschaft zugänglich gemacht werde. Hier gerate die Pressefreiheit ernsthaft in Gefahr.

Mitschnitt der Rede von Dr. Alwin Mahler:

Mitschnitt der Rede von Christian Nienhaus:

Mitschnitt der Rede von Andreas Krautscheid:

An der zweiten Front kämpft Nienhaus gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dessen gebührenfinanzierte Internetaktivitäten sind ihm ein Dorn im Auge, machen diese doch den Verlagen im Netz ernsthafte Konkurrenz. Nienhaus: „Wir wollen keine Mediengebühr, wir wollen keine Subventionen. Wir wollen Chancengleichheit.“ Es sei ein Akt der Selbstverteidigung der Verlage, wenn man möglicherweise bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehe, um eine Klärung herbeizuführen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Netz dürfe und was nicht. Der gerade erst eingeführte Drei-Stufen-Test stellt für Nienhaus auf jeden Fall keine zufriedenstellende Lösung dar, da er „nicht richtig angewandt“ werde. Besser sei eine finanzielle Deckelung der öffentlich-rechtlichen Internetaktivitäten.

Die von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Mediengebühr ist wiederum für Andreas Krautscheid, Generalsekretär der CDU in NRW und Vorsitzender der CDU-Medienkommission „ordnungspolitisch diskussionswürdig“. Wenn der Staat für das Erlösmodell der Verlage sorge, müsse der Staat diese Abgabe auch kontrollieren und eintreiben. Aber, so Krautscheid: „Es kann nicht sein, dass die Schnüffelstelle der GEZ eine digitale Ergänzung erfährt.“

Eine Zusammenfassung der anschließenden Podiumsdiskussion mit Thomas Jarzombek, Dr. Johannes Beermann, Thomas Langheinrich, Thomas Ellerbeck, Prof. Dr. Rolf Schwartmann lesen Sie hier.

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Daphne Wolter

Daphne Wolter

Leiterin der Abteilung Demokratie, Recht und Parteien

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erscheinungsort

Berlin Deutschland

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