Zu Beginn des Seminars begrüßte Tagungsleiter Martin Prigge die Teilnehmer und stellte die Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie den Referenten vor.
Staab informierte die Seminarteilnehmer über Grundfragen und Grundbegriffe im Vereinsrecht und ging im Anschluss auf die mitgebrachten Problemstellungen der Teilnehmenden ein. Begleitet von einer PowerPoint Präsentation legte Staab den Fokus auf Haftungsfragen, indem er auf konkrete Beispiele und praxisnahe Bezüge einging.
Als besonders positiv stellten die Teilnehmenden die offene Seminargestaltung heraus. Denn jeder Teilnehmer hatte die Möglichkeit, Feedback der anderen und des Referenten zu erhalten, wodurch sie konkrete Ansätze zur weiteren Arbeit an juristischen Belangen in ihrer Vereinstätigkeit erhielten.
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