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Länderberichte

Der Druck auf die Zivilgesellschaft hält weiter an

von Dr. Reiner Biegel †
Überraschend hat der ägyptische Staatspräsident Hosni Mubarak schon Ende Februar 2000 ein Dekret zur Verlängerung des Ausnahmezustandes dem Parlament zugeleitet. Dies geschah ohne Vorankündigung drei Monate vor Ablauf des aktuellen Ausnahmezustandes. Im Eiltempo wurde gegen die wenigen Stimmen der Oppositionsparteien die Vorlage im ägyptischen Parlament angenommen. Somit bleibt der Ausnahmezustand in Ägypten, der 1981 nach der Ermordung von Präsident Sadat eingeführt worden war, weitere drei Jahre in Kraft.

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Der erst im letzten November in einem Referendum für eine vierte sechsjährige Amtszeit bestätigte Präsident Mubarak verhinderte mit dem überraschenden Coup eine längere öffentliche Debatte. Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen hatten wiederholt an die Regierung appelliert, endlich den Ausnahmezustand aufzuheben und zu demokratischer Normalität zurückzukehren.

Innenminister Habib Al-Adli begründete die bis 2003 gültige Massnahme mit dem Schutz des Landes vor kriminellen Elementen. Diese würden immer noch jede Gelegenheit ausnützen, um Unruhe zu stiften. Der Innenminister sieht die nationale Sicherheit insbesondere durch Drogenhandel und -konsum sowie durch Raubüberfälle gefährdet. Kritikern erscheinen die vorgebrachten Argumente Al-Adlis fadenscheinig: zwar gebe es Drogen- und Eigentumsdelikte, aber andererseits wird darauf verwiesen, dass Kairo mit seinen rund 15 Millionen Einwohnern eine der sichersten Megastädte der Welt sei.

In der Vergangenheit wurde die Verlängerung des Ausnahmezustandes immer wieder mit der Gefahr durch islamistische Gewalttäter begründet. Aber trotz erteilter Sondervollmachten für die Sicherheitskräfte konnten die blutigen Anschläge auf ausländische Touristen in den neunziger Jahren nicht verhindert werden. Das schlimmste Massaker ereignete sich 1997 im oberägyptischen Luxor, als mehr als 60 Tote zu beklagen waren. Allerdings erklärten die militanten islamistischen Gruppen inzwischen einen generellen Gewaltverzicht. Seitdem sind die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und gewaltbereiten Islamisten drastisch zurückgegangen. Um so erstaunter war die politisch interessierte Öffentlichkeit über die jetzt von der Regierung gegebene Begründung, zeigt diese doch in ihren Augen, dass das Argument der islamistischen Gefahr nicht mehr zugkräftig sei.

Menschenrechtsgruppen und Oppositionelle prangern den Ausnahmezustand eher als Repressionsstrategie an, um missliebige Gegner zu disziplinieren. Sicherheitskräfte verfügen durch den Ausnahmezustand über weitreichende Vollmachten. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind drastisch eingeschränkt und Sondergerichte urteilen nach verschiedenen rechtlichen Maßstäben. Regierungskritische Juristen verlangen deshalb seit geraumer Zeit Gesetze mit deutlich abgegrenzten Geltungsbereichen. Im Herbst werden anlässlich der Parlamentswahlen wiederum keine Wahlkundgebungen der politischen Parteien erlaubt sein.

Die sogenannte "Administrativhaft" gilt im Rahmen des Ausnahmezustandes als eine der einschneidensten Einschränkungen persönlicher Rechte. Ein blosser Verdacht genügt, um Personen jahrelang ohne Anklage und ohne Urteil in Haft zu halten. Unabhängige Beobachter schätzen die Zahl der unter diesen Bedingungen Inhaftierten auf mehrere Zehntausend.

Restriktives Pressegesetz

Das bereits 1993 verabschiedete Pressegesetz macht es möglich, Journalisten wegen des Vorwurfes der üblen Nachrede zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und Geldbussen zu verurteilen. Ein Kairener Gericht hat am 2. April 2000 in einem Wiederaufnahmeverfahren die harten Urteile gegen zwei Journalisten und einen Karikaturisten aus dem Vorjahr bestätigt. In dem Prozess waren der Chefredakteur der islamistisch gefärbten Zeitung "Asch-Schaab" (Das Volk), Magdi Hussein und der Reporter Salah Badawi zu je zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von je 20.000 ägyptischen Pfund (rund 12.500 DM) verurteilt worden. Der Karikaturist kam mit einem Jahr Haft davon. Ein gleiches Urteil hatte in erster Instanz ein Gericht im August 1999 gefällt; es war aber von einem Berufungsgericht im Dezember des gleichen Jahres aufgehoben und eine Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet worden.

Die drei Mitarbeiter der Oppositionszeitung hatten in mehreren Artikeln den damaligen und auch heute noch amtierenden Landwirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten, Yussef Wali, beschuldigt, er ruiniere durch seine intensive Zusammenarbeit mit Israel auf dem Agrarsektor die ägyptische Landwirtschaft. Der Minister fühlte sich verleumdet und reichte darauf hin Klage gegen die drei Journalisten ein.

Der Vorwurf der allzu engen Kooperation mit Israel ist in Ägypten ein beliebtes Motiv der Friedensgegner. Dabei werden von Oppositionsgruppen und -zeitungen alle nur denkbaren Verschwörungstheorien ins Feld geführt. Die oppositionelle "Asch-Schaab" hat sich wie kaum eine andere Zeitung in krasser Form gegen jegliche Normalisierung und Zusammenarbeit mit Israel ausgesprochen.

Ägyptische Menschenrechtsorganisationen und Journalistenvereinigungen kritisierten umgehend die ihrer Meinung nach völlig überzogenen Urteile. Die Zahl der seit 1996 verurteilten Journalisten auf Grund des revidierten Pressegesetzes habe sich somit auf zehn erhöht. Die Oppositionspresse hat die Anwendung entsprechender Paragraphen des Pressegesetzes immer wieder, wenn auch ohne zählbaren Erfolg, als massive Einschränkung der Pressefreiheit scharf kritisiert. Das amerikanische "Committee to protect Journalists" (CPJ) wies in einem Pressecommuniqué darauf hin, dass Ägypten seit dem letzten Jahr sich weltweit unter den zehn Ländern befindet, in denen die Arbeit von Journalisten am massivsten behindert wird. Das Gerichtsurteil zeige einmal mehr die Missachtung der Pressefreiheit in Ägypten.

Gesetz reglementiert Arbeit von Nichtregierungsorganisationen

Neben dem Ausnahmezustand und dem rigiden Pressegesetz ist auch die Arbeit der berufsständischen Organisationen (seit 1995) und der Nichtregierungsorganisationen (NRO, seit 1999) weiter reglementiert worden. Selbst die regierungsnahe "Egyptian Gazette" betitelte das Verbot von 14 Zeitungen und Zeitschriften von Oppositionsparteien und Berufsorganisationen als "Menschenrechtsskandal".

Ende Mai 2000 läuft die Frist zur Erst- oder Neuregistrierung von ägyptischen NRO ab. Das neue Gesetz war laut ägyptischer Regierung notwendig geworden, um den veränderten politischen und zivilgesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Nach ihrer Lesart kommt das neue Gesetz dem Verlangen nach mehr Demokratie entgegen, indem beispielsweise die NRO nun in mehr als einem Bereich gleichzeitig aktiv werden können. Ausserdem seien in Zukunft nur noch Gerichte befugt, statt wie bisher das Ministerium für Soziale Angelegenheiten, eine NRO aufzulösen.

Vor allem Menschenrechtsorganisationen sehen dies völlig anders. Sie geisseln das neue NRO-Gesetz als Knebelinstrument der Regierung. Dabei geht es vor allem um die Annahme ausländischer Gelder, die genehmigungspflichtig wird. Die Menschenrechtsorganisationen fühlen sich ebenso wie die ausländischen Geber in der Ausübung der ihrer Meinung nach legitimen Arbeit massiv kontrolliert. Die erst 1996 gegründete "Group for Democratic Development" (GDD) hat die Konsequenzen aus dem neuen Gesetz gezogen und für Ende Mai 2000 ihre Selbstauflösung bekannt gegeben. Ihr Generalsekretär, der Rechtsanwalt Negad El-Borai begründete das Ende von GDD mit den massiven staatlichen Repressionen gegenüber Mitarbeitern von GDD und Teilnehmern an Veranstaltungen.

Die grösste ägyptische Oppositionszeitung der Partei gleichen Namens "Al-Wafd" (Die Delegation) berichtete Ende März über die Bestrafung von 36 Lehrern, die an einem von GDD im Sommer des vergangenen Jahres organisierten Workshop über Demokratie teilgenommen hatten. Dabei ging es um den Einsatz von Unterrichtsmaterialien über Demokratieerziehung.

Das Erziehungsministerium hatte im November 1999 wegen der Teilnahme an dem Workshop gegen die betroffenen Lehrer eine Untersuchung eingeleitet. Obwohl sich GDD im Dezember 1999 an das Ministerium gewandt und dem Erziehungsminister Dr. Kamal Baha El-Din sämtliche Unterlagen über den Workshop zugesandt hatte, wurde GDD vom Ministerium als "suspekt" eingestuft. Anwälte waren bei den Befragungen der Lehrer durch Sicherheitsbeamte nicht zugelassen worden.

Die Lehrer wurden mit Gehaltskürzungen von 19 Tagen bis zu zwei Monaten bestraft. In einem Fall wurde ein Lehrer in die Verwaltung versetzt. Das Ministerium verwies darauf, dass der Fortbildungslehrgang ohne Wissen und Aufsicht des Ministeriums statt gefunden habe.

Versöhnlich stimmt dagegen der vorläufige Abschluss des Verfahrens gegen den Generalsekretär der ägyptischen Menschenrechtsorganisation "Egyptian Organisation for Human Rights" (EOHR), Hafez Abu Saada. Anlässlich eines Frankreich-Aufenthaltes von Abu Saada wurde in Kairo bekannt, dass er wegen der Annahme ausländischer Gelder sich vor dem Staatssicherheitsgericht zu verantworten habe. EOHR veröffentlichte darauf einen ungewöhnlich zahmen Bericht über die zum Jahreswechsel erfolgten Zusammenstösse von christlichen Kopten und Muslimen in dem oberägyptischen Ort El-Kosheh, bei denen 21 Kopten und ein Muslim ums Leben kamen.

In Kreisen der Menschenrechtsaktivisten wurde gemutmasst, EOHR wolle ihrem Generalsekretär dadurch einen Prozess ersparen. Bei einer Verurteilung hätte er mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen müssen. Tatsächlich übernahm die sonst äusserst kritische ägyptische Menschenrechtsorganisation die offizielle Lesart, es habe sich lediglich um eine Dorfschlägerei gehandelt, wie sie überall in Ägypten vorkomme. Möglicherweise wird dieser Bericht der Glaubwürdigkeit von EOHR mehr schaden als die Annahme des Schecks. Überraschend wurde die Anklage gegen Abu Saada nach seiner Rückkehr aus Frankreich fallengelassen. Der Fall zeigt aber, dass die Rechtssicherheit in Ägypten auf wackligen Beinen steht.

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Kontakt

Paul Linnarz

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Leiter des Länderprogramms Japan und des Regionalprogramms Soziale Ordnungspolitik in Asien (SOPAS)

paul.linnarz@kas.de +81 3 6426 5041

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