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- Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wäre vom gegenwärtigen Verfassungsrecht nicht gedeckt, da das Grundgesetz Arbeitszwang prinzipiell verbietet und keine der gegenwärtigen Ausnahmeregelungen passt. Das Grundgesetz müsste also geändert werden.
- Junge Ausländer mit dauerndem Bleiberecht können – müssen aber nicht – in den Kreis der Dienstpflichtigen einbezogen werden.
- Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht dürfte nach der Menschenrechtskonvention prinzipiell möglich sein. Ein grundsätzliches Verbot neuartiger Pflichten lässt sich der Konvention nicht entnehmen.
- Für die völkerrechtskonforme Ausgestaltung der Dienstpflicht sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot zu beachten.
Temas
Sobre esta serie
La serie informa de forma concentrada sobre las posiciones importantes de la Fundación Konrad Adenauer en temas de actualidad. Los números individuales presentan las principales conclusiones y recomendaciones, ofrecen breves análisis, explican los planes futuros de la Fundación y nombran a las personas de contacto de la KAS.
Datos del pedido
Editor
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
erscheinungsort
Sankt Augustin Deutschland
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