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Reportajes internacionales

Sicherheitskrise und Justizreform – mehr Rückschritt als Fortschritt

de Ilse Reyes, Hans-Hartwig Blomeier, Ann-Kathrin Beck
Das mexikanische Justizsystem wurde 2008 grundlegend reformiert. Die Aktualisierung des mexikanischen Strafprozessrechts bleibt in ihrer Implementierung jedoch bis heute weit hinter den Erwartungen zurück, während Gewalt und Unsicherheit so hoch wie nie sind. Zuletzt hat insbesondere die hohe Anzahl an Frauenmorden nationale Proteste hervorgerufen. Die aktuelle Regierung und die Generalstaatsanwaltschaft fordern und fördern deshalb eine erneute Reform. Die angestrebten Änderungen lassen aber eher Rückschritte im Bereich Rechtsstaat und Menschenrechte befürchten.

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Justizsystem: Elementarer Bestandteil im Kampf gegen Gewalt und Unsicherheit

Steigende Mordzahlen, immer neue und dennoch überforderte Polizeieinheiten, ganze Kommunen, die de facto von Kartellen kontrolliert werden, verzweifelte Bürger auf den Straßen, die gegen ungeahndete Feminizide protestieren – das jüngste Kapitel der Sicherheitskrise in Mexiko, welche in weiten Teilen auf den seit 2006 schwelenden „Krieg gegen die Drogen“ zurückgeht,1 zeigt in aller Deutlichkeit die prekäre Lage des mexikanischen Rechtsstaats. Darüber hinaus macht es die Unordnung und die strukturellen Probleme der Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerien auf Bundes- und Länderebene deutlich.2 Organisierte Kriminalität und Gewaltverbrechen können nicht nur mit Polizeieinheiten und Waffengewalt konfrontiert werden, es müssen auch tatsächlich Untersuchungen durchgeführt, Prozesse angestoßen sowie Urteile ausgesprochen und vollstreckt werden. Wenn kein solides und funktionierendes Justizsystem existiert, führen alle Versuche, Gewalt und Unsicherheit zu bekämpfen, zu noch mehr Gewalt. Trotz der Reform aus dem Jahre 2008 befindet sich Mexiko genau in diesem Teufelskreis.

Wie in vielen lateinamerikanischen Ländern war das Justizsystem in Mexiko bis in die frühen 2000er Jahre durch ein inquisitorisches Strafprozessrecht geprägt, in dem die Exekutive politische Einflussnahme durch direkte Ämtervergabe ausüben konnte, es kaum Berufsrichter gab, das Justizsystem übermächtig und überlastet war und Gerichtsfälle allein aufgrund der Aktenlage und nicht nach mündlicher Anhörung des Angeklagten entschieden wurden.3 Angeklagte hatten so gut wie keine Rechte – auch nicht auf Verteidiger – und die Unschuldsvermutung galt nicht. Außerdem wurde weder die Herkunft von Beweisen – oft durch Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen erreicht – noch deren Relevanz hinterfragt. 

 

Den vollständigen Bericht können Sie sich als PDF herunterladen.

 

1 CNN Library, ‘Mexico Drug War Fast Facts”, (USA, 28. August 2019), verfügbar unter: 
https://edition.cnn.com/2013/09/02/world/americas/mexico-drug-war-fast-facts/index.html, Zugriff am 19. März 2020. 
2 Wil Pansters y Hector del Castillo Berthier, ‘Violencia e Inseguridad en la ciudad de México: entre la fragmentación y la politización’  in Foro Internacional 189, XLVII, 2007 N. 3 S. 577. 
3 Ana Dulce Aguilar, ‘México: Justicia Federal’ en Marie Christine Fuchs, Marco Fadiño et. Al. (eds) La justicia penal adversarial en América Latina: Hacia la gestión del conflicto y la fortaleza de la ley (Konrad Adenauer Stiftung Rechtstaatsprogramm Lateinamerika & CEJA 2018). 

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Sobre esta serie

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