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Reportajes internacionales

Verfassungsänderung in Togo

de Klaus D. Loetzer, Cormac Ebken
Durch die Verfassungsänderung in Togo stellte sich die Frage ob es eine Möglichkeit der 2. Wiederwahl des Präsidenten in den in diesem Jahr anstehenden Wahlen geben würde.

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Als am Vorabend des neuen Jahres 2003 das von Staatspräsident Eyadémas Partei RPT (Rassemblement du Peuple Togolais) zu 90 Prozent beherrschte Parlament Togos die Verfassung änderte, richtete sich aller Augenmerk auf die Frage, ob er sich damit die Möglichkeit einer 2. Wiederwahl in den in diesem Jahr anstehenden Präsidentschaftswahlen eröffnen würde.

Die togolesische Verfassung von 1992 sieht nämlich nach Artikel 59 nur die einmalige Wiederwahl des Präsidenten vor. Danach läuft Eyadémas Präsidentschaft im Jahr 2003 ab. Dies hatte er selbst noch 1999 für unwiderruflich erklärt: Im Beisein des französischen Staatspräsidenten Chirac, der sich zu diesem Zeitpunkt zu einem Staatsbesuch in Lomé aufhielt, erklärte er der internationalen Gemeinschaft u.a. „Ich möchte nicht einmal einen Tag länger in meinem Amt bleiben, wenn mein Mandat im Jahre 2003 endet.“

Zu dem Zeitpunkt munkelte man, er würde möglicherweise seinen Sohn Faure Gnassingbé als Präsidentschaftskandidat vorschlagen, um so - die Wahl seines Sohnes vorausgesetzt - die Staatsmacht in seiner Familie zu halten.

Mit der Ende 2002 vorgenommen Verfassungsänderung hat Eyadéma seinen Landsleuten und der internationalen Gemeinschaft noch einmal eine weitere Lektion erteilt: Er hat sich alle Optionen offengehalten und nicht nur seine 2. Wiederwahl verfassungsmäßig ermöglicht, sondern darüber hinaus auch eine mögliche Wahl seines Sohnes vorbereitet.

Da die Verfassung für die Ausübung des passiven Wahlrechts ein Mindestalter von 45 Jahren vorsah, sein Sohn dieses Alter aber noch nicht erreicht hat, wurde das Wahlrechtsalter kurzerhand auf 35 Lebensjahre abgesenkt. Die internationale Reaktion abwartend, wird sich Eyadéma sicherlich so spät wie möglich für die für ihn günstigste Variante entscheiden: er selbst oder sein Sohn Faure.

Um diese Strategie abzusichern, hat Eyadéma eine weitere Verfassungsänderung veranlasst. Diese verhindert, dass der einzige Kandidat der Opposition, der eine wirkliche Chance gegen ihn hätte, als Kandidat überhaupt antreten kann. Es handelt sich hierbei um den im Pariser Exil lebenden Gilchrist Olympio, Sohn des 1963 ermordeten ersten Staatspräsidenten Togos, Sylvanus Olympio. Der geänderte Artikel 62 bestimmt jetzt u.a.: „Niemand kann Kandidat für die Funktion des Präsidenten der Republik Togo sein, wenn er nicht mindestens 12 Monate auf dem Nationalterritorium Togos ansässig ist.“

Damit nicht genug. Auch an die Bestimmungen des Verfassungsgerichts wurde Hand angelegt. Hatte das oberste Gericht bisher 7 Mitglieder, von denen der Präsident 2 direkt ernennt, wurde die Zahl auf 9 Mitglieder erhöht (Artikel 100). 3 werden vom Staatspräsident direkt ernannt, 3 vom Parlament und 3 vom ebenfalls in der Verfassungsänderung neu geschaffenen Senat, eine Art Oberhaus. Dieses Zweikammersystem wurde in Artikel 51 der Verfassung neu eingeführt. Ein Drittel der Mitglieder des Senats wird vom Präsidenten direkt ernannt. Damit hat sich Eyadéma nach Auffassung von politischen Beobachtern eine Möglichkeit geschaffen, Posten zu verteilen und somit weitere politische Abhängigkeiten zu schaffen.

Um die Wahlen in Zukunft einfacher und damit leichter manipulierbar zu machen, reicht sowohl bei Parlaments- als auch bei Präsidentschaftswahlen ein Wahlgang mit einfacher Mehrheit aus (Artikel 52).

Insgesamt wurde die Verfassung neben der Präambel in 47 Fällen geändert.

Zusammenfassend zielen diese unter Einbeziehung der bereits oben erwähnten Änderungen darauf ab,

  • den unangefochtenen Anspruch Eyadémas auf die Präsidentschaft oder, wenn es opportun erscheint, die seines Sohnes zu manifestieren;

  • seine Stellung und Autorität gegenüber dem Premierminister und der Regierung zu stärken;

  • Schaffung eines Senats, um über Ernennung von Senatoren verdiente Mitglieder auf Linie zu halten oder auch Abweichler in politische Abhängigkeit zu bringen;

  • Verhinderung des stärksten Oppositionspolitikers als Gegenkandidat für ihn oder seinen Sohn;

  • voller Zugriff auf die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsgerichtes;

  • Vereinfachung des Wahlsystems, um einfacher Manipulationen durchführen zu können.
Unabhängig davon muss man außerdem feststellen, dass ihm auch die Opposition selbst in die Hände spielt. Während Gilchrist Olympio eine Strategie der Konfrontation ausgegeben hat, die anlässlich des 40. Jahrestages der Ermordung seines Vaters sogar in mehreren togolesischen Tageszeitungen als Schlagzeile erschien , wollen sich die übrigen Oppositionsparteien zusammenschließen und auf einen Gegenkandidaten einigen. Wohlgemerkt ebenfalls unter Ausschluss von Gilchrist Olympio, sie machen sich somit Eyadémas Strategie zu eigen.

Andererseits ist die Opposition in einer Klemme, die an die klassische griechische Tragödie erinnert: boykottiert sie die Wahlen, zieht sie auch die Kritik der internationalen Gemeinschaft auf sich. Das haben die Boykottaufrufe der Präsidentschaftswahlen vor 5 Jahren und auch der Parlamentswahlen im Oktober 2002 gezeigt. Und geholfen hat es nichts, da sich eben diese internationale Gemeinschaft zur gleichen Zeit mit Kritik an den gefälschten Wahlen vornehm zurückhält.

Es sieht ganz so aus, als habe Afrikas ältester Potentat weiterhin die Situation unter Kontrolle. Der Test - die Verfassungsänderung Ende letzten Jahres - hat weder nennenswerten internationalen Protest hervorgerufen, noch hat es trotz Aufrufs der Opposition politische Demonstrationen in den Straßen Lomés gegeben.

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Sankt Augustin Deutschland