Die Staatsleistungen sind vermögenswerte Rechte der Kirche gegen den Staat mit Dauercharakter, deren Zweck auf die Deckung des kirchlichen Bedarfs gerichtet sind. Sie dienen dabei nicht unmittelbar der Erfüllung staatlicher Aufgaben, sondern sind direkte Folge des Rechtsverhältnisses zwischen Staat und Kirche vor 1919. Ein entsprechender Ablösungsauftrag findet sich seit jeher in Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV. Zweck der Ablösung ist, die staatlichen Haushalte von vorkonstitutionellen finanziellen Schulden des Staates gegenüber den kirchlichen Gläubigern durch abschließende Tilgung zu entlasten. Die daraus folgende Entflechtung von staatlichem und kirchlichem Vermögen würde den Kirchen überdies eine selbstständige Finanzierung ihres Wirkens aus eigenen Mitteln ermöglichen.
In vergangenen Legislaturperioden eingebrachte Initiativen zum Erlass eines entsprechend erforderlichen Grundsätzegesetzes blieben erfolglos. Die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Ablösegebots steht damit bis heute aus. Der neuerliche Vorstoß der Ampelkoalition rückt jedoch die sich seit jeher in Bezug auf die Ablösung stellenden Fragen wieder in den Fokus.
Dieser Monitor befasst sich neben dem historischen Ursprung und der Bedeutung der Ablösung für den Staat und die Kirchen insbesondere auch mit den konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Frage, wie die Umsetzung dieses Vorhaben durch die Politik gestaltet werden kann.