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Analýzy a argumenty

Strafmündigkeitsgrenzen in Europa: Einblicke in Rechtslage und Jugendkriminalität

Annika Schröder

Wie europäische Länder mit Strafmündigkeitsgrenzen umgehen und welche Schlüsse sich für die deutsche Debatte ziehen lassen

Die Diskussion um die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland auf unter 14 Jahre wird kontrovers geführt. Befürworter argumentieren, dass frühere strafrechtliche Interventionen notwendig seien, um kriminelle Karrieren zu verhindern. Kritiker warnen vor Stigmatisierung und verweisen auf Alternativen wie präventive und erzieherische Maßnahmen. Der Vergleich von Modellen in Ländern wie Großbritannien, Schweden und der Schweiz zeigt unterschiedliche Ansätze und deren Auswirkungen. Diese Analyse beleuchtet zentrale Herausforderungen und Perspektiven für Deutschland.

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Die Strafmündigkeitsgrenze für Kinder und Jugendliche ist ein zentrales Thema der (Rechts-)politik, insbesondere im Hinblick auf Prävention, Intervention, Bestrafung und Rehabilitation. In Deutschland steht die mögliche Absenkung der aktuellen Grenze von 14 Jahren im Fokus der Debatte. Befürworter einer Senkung plädieren für frühere strafrechtliche Konsequenzen, um kriminellen Entwicklungen vorzubeugen. Kritiker hingegen sehen die Gefahr der Stigmatisierung und setzen auf bewährte Alternativen im Kinder- und Jugendhilferecht.

Ein Vergleich der Ansätze in europäischen Ländern wie Großbritannien (10 Jahre), Schweden (15 Jahre) und der Schweiz (10 Jahre) zeigt vielfältige Modelle und deren gesellschaftliche Implikationen. Großbritannien bietet eine hohe Flexibilität im Umgang mit jungen Straftätern, während Schweden auf graduelle Verantwortlichkeit und intensive soziale Maßnahmen setzt. Die Schweiz hebt sich durch ihren Fokus auf den Schutzgedanken und die Reintegration hervor. Frankreich kombiniert erzieherische Maßnahmen für jüngere mit härteren Sanktionen für ältere Jugendliche und erlaubt differenzierte Altersstufen.

Das deutsche Jugendstrafrecht zeichnet sich durch einen erweiterten Anwendungsbereich bis zum 20. Lebensjahr aus, was eine längere Phase der pädagogischen Einflussnahme erlaubt. Allerdings steht es vor Herausforderungen durch steigende Straftaten von Unter-14-Jährigen. Die Balance zwischen Schutz der Gesellschaft und individueller Förderung ist ein zentrales Anliegen.

Eine niedrige Strafmündigkeitsgrenze geht oft mit einer intensiveren Nutzung erzieherischer Maßnahmen einher. Es geht um eine differenzierte Betrachtung des Jugendalters, eine stärkere Verknüpfung präventiver und rehabilitativer Ansätze sowie die Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse in der Gesetzgebung. Eine Orientierung im internationalen Vergleich hilft, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Prävention, Bestrafung und Rehabilitation zu schaffen.

Lesen Sie die gesamte Analyse: „Strafmündigkeitsgrenzen in Europa: Zwischen Prävention, Intervention, Bestrafung und Rehabilitation“ hier als PDF.

 

 

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Kontakt Elisabeth Hoffmann
Elisabeth Hoffmann
Referentin Jugend und Generationen
elisabeth.hoffmann@kas.de +49 30 269 96 2515
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26. júna 2025
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