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Die Türkei am Vorabend der Wahlen vom 3. November 2002

autori Dr. Wulf Eberhard Schönbohm, Dirk Tröndle
In wenigen Wochen stehen vorgezogene Parlamentswahlen in der Türkei an, und schon jetzt ist abzusehen, dass diese Wahlen fundamentale Veränderungen in der türkischen Parteienlandschaft hervorbringen und neue politische Akteure an die Macht bringen werden.

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Die etablierten Parteien, die in den letzten zwei Jahrzehnten die türkische Politik dominiert haben, scheinen ihr politisches Waterloo kaum mehr verhindern zu können. Den Regierungsparteien DSP (Demokratische Linkspartei), MHP (Nationalistische Bewegungspartei) und ANAP (Mutterlandspartei) ist es immerhin gelungen, fast vier Jahre die Regierung zusammenzuhalten. Somit stellt diese Regierung die längste Koalition in der Geschichte der türkischen Politik seit 1923 dar, für sich genommen schon ein großer Erfolg. Und trotzdem werden die drei Regierungsparteien allem Anschein nach bei den kommenden Wahlen durch den türkischen Wähler empfindlich abgestraft. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man bedenkt, dass diese Koalition trotz stellenweise großer inhaltlicher Divergenzen, insbesondere hinsichtlich der EU-Harmonisierungsgesetze, bedeutende politische Entscheidungen und Verfassungsänderungen durchsetzen konnte. Der entscheidende Grund für den starken Ansehensverlust der Regierungsparteien bei den Wählern ist aber auf die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen, die diesen angelastet wird.

Aktuelle Umfrageergebnisse und die Parteienlandschaft

Die türkische Parteienlandschaft ist durch eine extreme Zersplitterung geprägt. Es gibt mittlerweile 46 Parteien in der Türkei, meist kleinste Splittergruppierungen, allerdings sind 23 Parteien für die kommende Wahl zugelassen worden. Eine Wahlzulassung können in der Türkei diejenigen Parteien bekommen, die entweder mindestens sechs Monate vor einer Wahl gegründet wurden und in mindestens der Hälfte der 82 türkischen Provinzen eine Parteienstruktur vorweisen können oder aber durch eine Fraktion im Parlament (mindestens 20 Abgeordnete) vertreten sind. Somit kann die neugegründete YTP (Neue Türkeipartei) Ismail Cems, die sich von Ecevits DSP abgespalten hat, an den Wahlen teilnehmen, weil sie 59 Abgeordnete im türkischen Parlament vorweisen kann, wobei sie aber nicht in den Genuss der staatlichen Parteienfinanzierung kommt.

Eine von der Deutschen Bank AG/Türkei in Auftrag gegebene Wahluntersuchung kam in den grundlegenden Aussagen auf die gleichen Ergebnisse wie alle Umfragen, die in den letzten Monaten über das Wahlverhalten der Türken durchgeführt wurden. Demnach kämen bei einer Neuwahl die moderate islamische AKP Tayyip Erdogans (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) auf 24%, die CHP Deniz Baykals (Republikanische Volkspartei) auf 14 %, die DYP Tansu Cillers (Partei des Rechten Weges) auf 9%, die MHP Devlet Bahcelis (Nationalistische Bewegungspartei) auf 6 %, die GP (Jugend-Partei) des Unternehmers Cem Uzan auf 5% und die YTP des ehemaligen Außenministers Ismail Cem (Neue Türkeipartei), die ANAP Mesut Yilmaz`(Mutterlandspartei) sowie die islamistische SP Recai Kutans (Glücksseligkeitspartei) auf jeweils nur 4%. Allerdings sind noch immer 20% der Wähler unentschieden.

Diese Umfrage von Anfang September 2002 zeigt zum einen die extremen Stimmenverluste der sogenannten etablierten Parteien und zum anderen die immensen Stimmengewinne von AK-Partei und CHP.

Würde die kommende Wahl ein solches Ergebnis hervorbringen, dann wird dies nicht nur zur Umwälzung der türkischen Parteienlandschaft führen. Weit mehr noch stellt sich dann auch die Frage nach der Legitimität des neuen türkischen Parlaments, da nach einer Untersuchung des türkischen Nachrichtenmagazins "Politik aus dem Parlament" dann fast 50% der türkischen Wähler, immerhin ca. 18 Mio. Wähler, nicht im türkischen Parlament repräsentiert wären. Selbst bei vier Parteien, die über die 10%-Sperrklausel kämen, würden die Stimmen von annähernd 11 Mio. Wählern in den "Abfallkorb" wandern.

Die Gefahr dieser extremen Verzerrung liegt in den Eigenheiten des türkischen Wahlrechts begründet. In der Türkei findet bei Wahlen zum Nationalen Parlament eine 10%-Hürde Anwendung. Diese geht zurück auf die Verfassung von 1982, die nach dem Putsch von 1980 von den damaligen Protagonisten ausgearbeitet wurde. Dadurch wollte man extreme politische Parteien aus dem Parlament heraushalten, insbesondere die kurdische HADEP (Volksdemokratische Partei). Alle Versuche, die 10%-Hürde zu senken, sind bis jetzt gescheitert.

Versuche zur Verschiebung des Wahltermins

Neben der YTP und der SP suchte insbesonders die ANAP nach Möglichkeiten, dem drohenden Wahl-Desaster zu entgehen. Vor Wochen schon versuchte Mesut Yilmaz den Wahltermin in Frage zu stellen, in dem er abwechselnd erst die MHP und dann die DSP zu einem Rückzug aus der Regierung aufforderte. Die Türkei stünde nach Yilmaz vor zwei entscheidenden Terminen: Neben den Wahlen sei dies der EU-Gipfel in Kopenhagen Anfang Dezember 2002, bei dem die Türkei einen konkreten Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erwarte. Auf dem EU-Gipfel müsse eine starke Regierung die türkische Sache vertreten, und um dies zu gewährleisten, seien die Wahlen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zudem könne man es sich kaum leisten, ohne Regierung dazustehen, wenn in Bälde die USA den Irak angreifen sollte. Yilmaz wartete mit unterschiedlichen Modellen von Minderheitenregierungen ohne die MHP auf, alle Gesprächspartner lehnten bisher dieses Ansinnen jedoch kategorisch ab. Inzwischen hat das Parlament getagt und den Wahltermin 3.November bestätigt.

Der Hohe Wahlrat

Bis zum 11. September 2002 mussten alle an der Wahl teilnehmenden Parteien ihre Kandidatenlisten beim obersten Wahlleiter einreichen. Nach Durchsicht der Unterlagen hat der Wahlrat bestimmt, dass Tayyip Erdogans, Akin Birdals und Murat Bozlaks Kandidaturen zurückgezogen werden müssen, um nur einige bekannte Politiker zu nennen. Tayyip Erdogan wurde vor drei Jahren nach Paragraph 312 des türkischen Strafgesetzbuches aufgrund von Volksverhetzung verurteilt. Vor wenigen Wochen hatte ein Gericht in Diyarbakir ein Urteil gefällt, wonach der Eintrag in Erdogans Strafregister auf Grund einer Änderung des Strafgesetzbuchs zu löschen sei und hatte ihm damit den Weg ins Parlament und aller Wahrscheinlichkeit nach auch ins Ministerpräsidentenamt geebnet (MP kann nur ein Abgeordneter werden). Der oberste Wahlleiter hat jedoch mit fragwürdiger juristischer Begründung die Kandidatur Erdogans abgelehnt. Der türkische Kassationsgerichtshof kam zu einem gleichen Ergebnis, weil das Urteil von Diyarbakir nicht rechtsgültig sei. Der Eintrag in Erdogans Strafregister dürfe erst im Januar 2003 auf Antrag gelöscht werden. Somit könne er für die kommende Wahl nicht zugelassen werden.

Generalstaatsanwalt Sabih Kanadoglu, der sich für dieses Urteil verantwortlich zeigte, verteidigte diesen Schritt mit der lapidaren Aussage: „Auch Hitler sei auf diese Weise an die Macht gekommen“. Das gleiche Schicksal erlitt übrigens Necmettin Erbakan, der als unabhängiger Kandidat für das türkische Parlament kandidieren wollte.

Überdies ist gegen Erdogan noch ein Verfahren beim Staatssicherheitsgericht anhängig und die türkische Justiz versucht, Erdogan auf Lebenszeit von der aktiven Politik auszuschließen. Die AKP hat wie Erdogan selbst äußerst gelassen auf dieses Urteil reagiert und insgeheim rechnet sie eher mit einem zusätzlichen positiven Wählerschub. Schon wird über seine Nachfolge als AKP-Chef spekuliert und die besten Karten scheint Abdullah Gül zu haben, ein Politiker, der damals als Refah-Abgeordneter als einziger öffentlich den Kopftuchauftritt Merve Kavakçis im türkischen Parlament stark kritisierte.

Die oberste Wahlbehörde in der Türkei besteht aus sieben ständigen und vier Ersatzmitgliedern, sechs hohe Richter des Kassationsgerichtshofs und fünf Vertreter des Oberverwaltungsgerichts, die für die Dauer von sechs Jahren gewählt sind. Die Bestimmungen über den Ausschluss eines Kandidaten von einer Wahl sind sehr eng und streng gefasst. Der Hohe Wahlrat entscheidet endgültig darüber, denn die Überprüfung durch ein Gericht ist nicht möglich. Da diese Entscheidungen juristisch oft fragwürdig sind und politische Gründe eine Rolle spielen können, wäre eine Lockerung der Kandidaten-Bestimmungen zur Stärkung der türkischen Demokratie sicher von Vorteil.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie die Wahlen am 3.November 2002 ausgehen. Entscheidend wird sein, wie viele Parteien den Sprung ins Parlament schaffen. Neben der AKP und CHP könnte dies auch der GP (Jugend-Partei) gelingen, die nach neuesten Umfragen bei 10% liegt. Auch MHP und DYP könnten eventuell noch die Hürde überspringen.

Viele politische Beobachter in der Türkei gehen davon aus, dass eine neue Regierung nach dem 3. November nur sehr kurz an der Macht sein wird und es alsbald zu einer weiteren vorgezogenen Neuwahl kommen könnte. Dass die Jugend-Partei des umstrittenen Unternehmers und Medienmoguls Cem Uzan, die erst vor kurzem gegründet wurde, mit grossem Werbeaufwand derartig an Stimmen zulegt, ist alarmierend. Uzan scheint mit seiner nationalistischen und populistischen Wahlpropaganda immer mehr Protestwähler, die früher ANAP, DSP, MHP und DYP gewählt haben, auf seine Seite ziehen zu können.

Obwohl der Wahlkampf bisher eher zurückhaltend angelaufen ist, sind diese Wochen in der Türkei auf jeden Fall spannend, weil mit Bülent Ecevit, Mesut Yilmaz und ggf. auch Devlet Bahçeli und Tansu Çiller die bisher einflussreichsten türkischen Politiker die politische Bühne verlassen werden, um unfreiwillig einer neuen Generation von türkischen Politikern den Weg zu ebnen. Ob sich dies gut oder schlecht auf die Qualität der türkischen Politik auswirken wird, muss abgewartet werden.

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Sven-Joachim Irmer

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Sankt Augustin Deutschland