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Türkische Regierungspartei AKP wird nicht verboten

autori Jan Senkyr
Das türkische Verfassungsgericht hat am 30. Juli 2008 den Antrag auf ein Verbot der regierenden Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) zurückgewiesen. Zwar stimmten sechs von elf Richtern – und damit die Mehrheit - für ein Parteiverbot, die erforderliche qualifizierte Mehrheit von sieben Stimmen wurde aber knapp verfehlt. Das Gericht beschloss deshalb, die AKP lediglich zu verwarnen und ihr die staatlichen finanziellen Zuschüsse um die Hälfte (ca. 12 Mio. Euro) zu kürzen. Mit diesem Verdikt fällt auch die Forderung nach einem Politikverbot für 71 AKP-Politiker (einschl. Ministerpräsident Erdoğan) weg.

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist für türkische Verhältnisse in einer ungewöhnlich kurzen Zeit herbeigeführt worden. Das Verbotsverfahren wurde am 14. März 2008 mit der Einreichung des Antrags von Generalstaatsanwalt (Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof) Abdurrahman Yalçınkaya eingeleitet. Er warf der AKP vor, zum Brennpunkt islamistischer Aktivitäten geworden zu sein und die laizistische Grundordnung des Staates zu gefährden. Interessanterweise stuften zehn der elf Verfassungsrichter die Partei mit ihren Voten tatsächlich als islamistisch ein. Allerdings wurden die vorgebrachten Beweise als nicht ausreichend für ein Verbot bewertet.

Verfassungsgerichtspräsident Haşim Kılıç bezeichnete das Urteil als eine „ernste Verwarnung“ für die AKP. Diese soll in der schriftlichen Urteilsverkündung noch detailliert ausformuliert werden. Zugleich beklagte sich Kılıç über den übermäßigen öffentlichen Druck, dem das Gericht ausgesetzt gewesen sei. Kein Verfassungsrichter sei glücklich über Parteiverbote. Es sei nicht akzeptabel, wenn das Verfassungsgericht zum Zentrum des politischen Machtkampfes gemacht werde. Er appellierte deshalb an die politischen Parteien, die Verfassung und insbesondere das Parteiengesetz zu ändern.

Über eine mögliche Kompromisslösung zum Parteiverbot der AKP wurde bereits im Vorfeld der Urteilsverkündung in den türkischen Medien spekuliert. Die Zeitung „Vatan“ präsentierte in einem Kommentar am Vortag genau jene Version der Entscheidung, zu der es dann auch gekommen ist.

In der AKP wurde das Urteil des Verfassungsgerichts mit großer Erleichterung aufgenommen. „Die Demokratie hat gesiegt. Die Stabilität bleibt bestehen. Wir haben unsere Verantwortung in den vergangenen Wochen erfolgreich wahrgenommen“ sagte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan in einem öffentlichen Auftritt drei Stunden nach der Urteilsverkündung. Er vermied dabei jegliche Siegerpose und verpflichtete auch seine AKP-Abgeordneten, von Kommentaren zum Gerichtsurteil abzulassen.

Der Vorsitzende der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP) Deniz Baykal sieht sicht mit dem Urteil in seiner Ansicht bestätigt, die AKP sei eine antisäkulare Partei. Das Verfassungsgericht habe die Krise, in der sich die Türkei befinde, nicht gelöst, sondern lediglich diagnostiziert. Er appellierte an die AKP, ihre Politik zu ändern und sich um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu bemühen.

Die türkische Öffentlichkeit scheint angesichts des Urteils vor allem darüber erleichtert zu sein, dass damit eine weitere Verschärfung der politischen Krise (mit negativen Auswirkungen insbesondere auf die Wirtschaft) vermieden werden konnte. Entsprechend positiv reagierte die türkische Börse.

Auch die Reaktionen im Ausland sind durchaus positiv. In der EU wurde das Urteil begrüßt. Die Entscheidung sei eine „gute Nachricht“, sagte eine Sprecherin des EU-Außenbeauftragten Javier Solana. Der EU-Erweiterungskommissar Oli Rehn ermutigte die Türkei, „mit voller Energie die Reformen zur Modernisierung des Landes“ wieder aufzunehmen.

Der Sprecher des US State Department Sean McCormack sagte, die „US werden mit dieser Regierung weiter zusammenarbeiten“.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Türkei derzeit eine wichtige Vermittlerrolle bei den Verhandlungen zwischen Israel und Syrien übernimmt. Auch im Atomstreit mit dem Iran hat die Türkei vermittelnde Gespräche aufgenommen.

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erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland