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Wahlen in Mosambik

Umstrittene Entscheidung der Wahlkommission zu Kandidatenlisten

Am 13. September begann die offizielle Wahlkampfphase in Mosambik für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen am 28. Oktober 2009. Mehr noch als die Auftritte von Kandidaten, die Botschaften der Parteien oder einzelne Übergriffe im Rahmen des Wahlkampfes bewegt allerdings viele Bürger die Frage, ob es richtig ist, dass nur zwölf Parteien von 29, die Kandidatenlisten eingereicht hatten, an den Parlaments- und Provinzwahlen teilnehmen können, davon lediglich zwei – die Regierungspartei FRELIMO und die größte Oppositionspartei RENAMO – bei den Parlamentswahlen landesweit.

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Bekanntgabe der Kandidatenlisten

Am 5. September wurden die Ergebnisse der Überprüfung der Kandidatenlisten für das Parlament durch die Nationale Wahlkommission (Commissão Nacional de Eleições - CNE) bekannt gegeben. Ergebnis: nur FRELIMO (Frente de Libertação de Moçambique) und RENAMO (Resistência Nacional Moçambicana) dürfen in allen 13 Wahlkreisen (zehn Provinzen, Stadt Maputo, Wahlkreis Afrika, Wahlkreis Europa) ihre Listen zur Wahl stellen. Insgesamt 17 Parteien/Koalitionen können nicht in allen Wahlkreisen antreten, da einige ihrer Wahlkreislisten wegen Unregelmässigkeiten in den Unterlagen einzelner Kandidaten gestrichen wurden. Zehn Parteien/Koalitionen wurden komplett ausgeschlossen.

Eine Überraschung stellt auch die Situation der im März 2009 neu gegründeten Oppositionspartei MDM (Movimento Democrático de Moçambique) dar, der im Hinblick auf die Wahlen einige Chancen eingeräumt werden: die MDM-Listen wurden nur für vier Wahlkreise (Maputo-Stadt, Inhambane, die „Heimatprovinz“ der MDM Sofala und Niassa) akzeptiert.

Für die Provinzversammlungen, die in diesem Jahr erstmals gewählt werden, stehen nur Kandidaten von vier Parteien zur Wahl: FRELIMO, RENAMO, MDM und PDD (Partido para a Paz, Democracia e Desenvolvimento). Einige Parteien schafften es nicht, Kandidaten für alle Wahlbezirke zu nominieren, Listen anderer wurden ebenfalls wegen Fehlern gestrichen. Für die zehn Provinzversammlungen gibt es 141 Wahlbezirke, FRELIMO tritt in 138 an, RENAMO in 34, MDM in 23, PDD in drei Wahlbezirken (vgl. CIP / AWEPA, Mozambique Political Process Bulletin Nr. 4, www.elections2009.cip.org.mz). Unklar ist, wie viele Listen präsentiert und wie viele zurückgewiesen wurden. Unter den genannten Voraussetzungen werden die meisten Provinzversammlungen an die FRELIMO gehen.

Gefahr für die demokratische Kultur?

Probleme bestehen nun darin, dass die Kriterien für den Ausschluss einzelner Listen nicht sehr transparent gehandhabt wurden und es unterschiedliche Interpretationen der Wahlgesetzgebung gibt. Fehler bei den Listen lagen sicherlich vor, aber Frage ist, ob die Wahlkommission nicht Nachmeldungen von Kandidaten hätte zulassen können, um Listen „aufzufüllen“ und damit zulassen zu können, oder ob eine komplette Liste gestrichen werden muss, wenn die Unterlagen einzelner Kandidaten nicht korrekt sind. Das Vertrauen in die Transprenz und die Fairness des Wahlprozesses hat durch die offenen Fragen und die unterschiedlichen Interpretationen Schaden genommen.

Am 11. September führten 18 Botschafter (EU, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA) ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Wahlkommission, João Leopoldo da Costa, um ihrer Besorgnis bezüglich des Verlaufs der Wahlvorbereitungen Ausdruck zu verleihen. Die Botschafter äußerten, dass der Eindruck vermittelt würde, dass die Prinzipien von Freiheit, Fairness und Transparenz nicht komplett eingehalten würden. Nicht alle Kandidaten und Parteien erhielten die Möglichkeit, zu kandidieren. Durch mangelnde Transparenz sei Raum für Spekulationen und Gerüchte geschaffen worden. Der Vorsitzende der Wahlkommission ging im Gespräch allerdings nicht auf das Gesamtbild ein sondern stellte einzelne strittige Fragen dar und begründete die Entscheidungen der CNE.

Mehrere Parteien haben nun Beschwerde beim Verfassungsrat (Conselho Constitucional) eingereicht, aber die Situation scheint festgefahren zu sein. Am 16. September veröffentlichte die CNE ihre Entscheidung – dem Anschein nach, um nochmal Nachdruck zu verleihen – mit entsprechender Interpretation der Wahlgesetzgebung in der Tageszeitung Notícias. Mit Spannung wird nun die Entscheidung des Verfassungsrats erwartet.

Wie schon im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2004 zeigt sich, dass einerseits die Wahlgesetzgebung zu kompliziert zu sein scheint und zuviel Spielraum für Interpretationen lässt und es andererseits an Transparenz mangelt. Ähnliches wurde auch in 2004 von der EU-Beobachtermission kritisiert. Derzeit sind noch keine EU-Wahlbeobachter vor Ort, eine Langzeitbeobachtung des Registrierungsprozesses und der Zeit vor den Wahlen durch die EU findet damit nicht statt. EU-Wahlbeobachter treffen voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt ein.

Mandate und Finanzen

Über die politischen Auswirkungen hinaus hat die Zulassung zu den Wahlen auch finanzielle Auswirkungen. Die Parteien erhalten insgesamt 50 Mio. Meticais (rund 1.320.000 Euro) aus dem Staatshaushalt für den Wahlkampf. Ein Viertel des Betrags geht in gleichen Teilen an die drei Präsidentschaftskandidaten Armando Guebuza, Afonso Dhlakama, Daviz Simango); ein Viertel erhalten die in der Assembleia da República vertretenen Parteien für die Parlamentswahlen proportional zur Anzahl ihrer Sitze im aktuellen Parlament (FRELIMO und RENAMO-UE); ein weiteres Viertel geht an die restlichen Parteien proportional zur Anzahl der Kandidaturen für das Parlament. Das letzte Viertel wird den Parteien entsprechend ihre Kandidatenanzahl für die Provinzversammlungen zugeteilt (vgl. Savana, 11. September 2009, und Politcal Process Bulletin Nr. 2). Fazit: je weniger zugelassene Kandidaturen desto weniger Geld.

Eine wichtige Einnahmequelle für die Parteien sind die Abgeordnetenmandate. Auch hier gilt: je weniger Mandate um so weniger Finanzen. Die Parteien, deren Listen nicht für alle Wahlkreise anerkannt wurden, stehen auch hier derzeit in einer schlechteren Ausgangsposition im Hinblick auf zukünftige Finanzen als die „großen“ FRELIMO und RENAMO.

Die Verteilung der Abgeordnetenmandate auf die Provinzen sieht folgendermaßen aus (wird pro Wahlperiode in Abhängigkeit von den pro Wahlkreis registrierten Wählern angepasst):

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erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland