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Spitzentreffen russischer und deutscher Richter in Leipzig

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Auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung diskutierten vom 8. bis 11. Januar in Leipzig die Spitzen der obersten deutschen und russischen Gerichte justizpolitische Fragen.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen Fragen des Gerichtsaufbaus, des Instanzenzuges und der richterlichen Unabhängigkeit. Anton A. Iwanow, Präsident des Obersten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation räumte Nachholbedarf beim Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Russland ein. Diskutiert wurde auch die Einflussnahme der russischen Exekutive auf gerichtliche Entscheidungen. Für die russischen Spitzenjuristen ist richterliche Unabhängigkeit entscheidend für den weiteren Aufbau des Rechtsstaates in Russland, so ein Fazit der dreitägigen Gespräche in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig.

Der traditionsgemäß jeweils am Jahresanfang stattfindende Dialog gilt aufgrund der hochrangigen Besetzung als eines der wichtigsten Foren der deutsch-russischen Justizzusammenarbeit. Sein Ziel ist es, den Aufbau und die Festigung rechtsstaatlicher Strukturen sowie das wechselseitige Lernen aus Erfahrungen zu fördern, erklärte der stellvertretende Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung, Christoph Kannengießer. Die Gesprächsreihe soll, so Kannengießer, auch in den kommenden Jahren auf Einladung der Stiftung fortgesetzt werden.

Von deutscher Seite nahmen die Präsidenten des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch, des Bundesverwaltungsgerichtes Eckart Hien, des Bundesfinanzhofes Wolfgang Spindler, des Bundesarbeitsgerichtes Ingrid Schmidt, des Bundessozialgerichtes Matthias von Wulffen sowie Generalbundesanwältin Monika Harms teil. Die russische Delegation wurde von Anton A. Iwanow, und dem Rechtsberater des russischen Präsidenten, Weniamim F. Jakowlew, geleitet.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Dr. Thomas Kunze, Landesbeauftragter der Konrad-Adenauer-Stiftung für die Russische Föderation; Tel 007 495 9357778 oder 0151 56917982.

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