Hintergrund
Die Republik Korea ist in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem der wichtigsten außereuropäischen Partner der EU geworden. Eine der wichtigsten Bausteine war der Abschluss des Freihandelsabkommens im Jahr 2011[1], welches seitdem zu einer Verdopplung des Handelsvolumens zwischen beiden Seiten geführt hat (2025; 124 Milliarden). Die EU ist inzwischen der drittgrößte Handelspartner Koreas, für die EU ist Korea wiederum der achtgrößte Handelspartner. Weitere Meilensteine der Partnerschaft waren das Rahmenabkommen zur Gründung der strategischen Partnerschaft (2014) und das Rahmenabkommen über die Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU (2016). Aber auch unter der seit 2024 amtierenden von der Leyen II Kommission gab es bereits Schritte zur Vertiefung der Kooperation: Dazu zählt die Unterzeichnung der zweiten Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft der EU mit einem außereuropäischen Land, die im November 2024 erfolgte. Südkoreanische Unternehmen sind zu wichtigen – und vor allen Dingen schnellen - Lieferanten für europäische Streitkräfte geworden, insbesondere für Polen (größter Abnehmer koreanischer Waffen in der EU) und Rumänien. Unternehmen der Republik Korea können auch an Konsortien, die vom SAFE (Security Action for Europe)-Programm[2] der EU profitieren, sofern ihr Anteil 35 % des Gesamtwerts des Auftrags nicht übersteigt. Die Republik Korea hofft auf die Aussetzung dieser Begrenzung, unterzeichnete allerdings anders als Kanda kein Abkommen, das diese gegen finanzielle Beteiligung aufhebt. 2025 assoziierte die EU die Republik Korea auch an das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe. Angesichts der sich für beide Seiten verschlechternden geopolitischen und geoökonomischen Großwetterlage strebten beide Seiten danach, den Kooperationsrahmen im Handelsbereich zu erneuern und eine tiefere Zusammenarbeit in anderen Themenbereichen auszuloten.
Wichtigste Ergebnisse – mehr als nur ein Digitalabkommen
Beim Gipfel betonte Kommissionspräsidentin von der Leyen die wachsende strategische Bedeutung der Partnerschaft, insbesondere für wirtschaftliche Sicherheit und Innovation.
Der wohl auffälligste Erfolg des Gipfels war die Unterzeichnung eines Abkommens für digitalen Handel[3]. Dieses ergänzt das geltende Freihandelsabkommen von 2011, ermöglicht den Abbau unnötiger Hindernisse für den Online-Handel und stärkt die Rechtssicherheit von Unternehmen, die auf dem europäischen und dem koreanischen Markt tätig sind. Es umfasst auch die rechtliche Anerkennung elektronischer Verträge und Signaturen, erleichtert den grenzüberschreitenden Datenverkehr und verbietet die obligatorische Weitergabe von Quellcodes, wobei „ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten und die Privatsphäre“ gewahrt bleiben soll. Ein zweites Signal war der Abschluss einer Wettbewerbsfähigkeitspartnerschaft zwischen der Republik Korea und der EU, die vor allem eine bessere Abstimmung in den Themenfeldern Wirtschaftssicherheit und Industriepolitik gewährleisten soll.[4] Angetrieben von einem hochrangigen Wirtschaftsdialog sollen Synergien zwischen bereits bestehenden Dialogen zu Wirtschaftssicherheit, Industriepolitik und Handel hergestellt werden. Darüber hinaus wollen beide Seiten einen hochrangigen Energiedialog u.a. zur besseren Koordinierung von Bemühungen im Bereich der Energiesicherheit lancieren.
Im Bereich von Sicherheit und Verteidigung soll die bestehende und durch das Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft[5] bereits gestärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Cyber- und maritimer Sicherheit sowie Desinformation ausgeweitet werden. Zudem vereinbarten beide Seiten, auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über die Sicherheit von Informationen hinzuarbeiten, „um den Austausch von Verschlusssachen zu erleichtern“ und den Weg für eine engere Zusammenarbeit zu ebnen. Zudem begrüßten beide Seiten den Abschluss der Verhandlungen über eine Grundsatzvereinbarung über Fluggastdatensätze (PNR), die zeitnah signiert und ratifiziert werden soll. Diese soll eine wirksamere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität – v.a. des Drogenhandels ermöglichen.
Die gemeinsame Erklärung deutet zudem an, dass man die letztes Jahr bei Horizon Europe begonnene Zusammenarbeit auch im Forschungsrahmenprogramm des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der EU (2028-2034) fortsetzen möchte.
Gemeinsame Sprache zu geopolitischen Herausforderungen
Obwohl die Volksrepublik China in der gesamten Erklärung nicht ein einziges Mal explizit erwähnt wurde, durchzog die Frage nach dem Umgang mit einem zunehmend aggressiven China die Erklärung - sei es mit einem gemeinsamen Bekenntnis zur Freiheit der Schifffahrt im Südchinesischen Meer, dem Aufruf zum Frieden in der Taiwanstraße oder der Ablehnung einseitiger Versuche, den Status quo im indopazifischen Raum zu ändern. Dasselbe gilt für die Nennung der „Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs sowie des Schutzes kritischer Unterwasserinfrastruktur“. Indirekt bezieht sich auch die Bereitschaft beider Seiten, makroökonomische Ungleichgewichte und Stahl-Überkapazitäten anzugehen auf China.
Expliziter äußerten sich beide Seiten zur Unterstützung für die Ukraine (u.a. Forderung nach „Gerechtigkeit für die Opfer“, Wiederaufbau des Landes, Bedeutung des Sanktionsregimes) und zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs aber auch der Unterstützung Dritter für Russlands, darunter Nordkorea. Gleichzeitig gab es von EU-Seite ein klares Bekenntnis zur vollständigen Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel. Mit Blick auf die Lage im Nahen Osten riefen alle Seiten zur Deeskalation auf, fordern die Gewährleistung der Freiheit der Schifffahrt und der sicheren Durchfahrt durch die Straße von Hormus, den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie die Achtung des Völkerrechts.
Kommentar und Einordnung
Seit Beginn der zweiten von der Leyen-Kommission versucht die EU in allen Politikbereichen die Bande zu gleichgesinnten Ländern weltweit konsequent zu verstärken. In diese Logik fügt sich auch dieser Gipfel ein. Die Stärke der beidseitigen Beziehung spiegelt sich inzwischen in der Vielzahl konkreter Kooperationsinitiativen wider. Diese bauen nicht nur auf der gemeinsamen Wertebasis beider Partner auf, sondern auch auf der Erkenntnis, dass Südkorea – insbesondere im Hochtechnologiebereich – eine Schlüsselrolle in den Diversifizierungsbemühungen der EU einnehmen kann. Die gemeinsamen Sprachregelungen zu Nordkorea, Ukraine, dem Nahen Osten und (indirekt) China zeigen den hohen Grad der Übereinstimmung zu aktuellen geopolitischen Herausforderungen – derzeit gilt das in diesem Ausmaß nur für wenige internationale Partner der EU. Zurecht bedankte sich EU-Ratspräsident António Costa demonstrativ für die Unterstützung der Republik Korea für die Ukraine.
Bei einigen Vorhaben, wie dem „High-Level-Dialog“ zu Wirtschaftsfragen und bei der Wettbewerbspartnerschaft ist noch nicht allen Beobachtern klar, welches die konkreten Schwerpunktthemen sein werden. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist jedoch der Impuls, bei den Themen wirtschaftliche Sicherheit und Industriepolitik, wo sowohl die Kommission als auch viele Mitgliedstaaten für ein stärkeres Instrumentarium der EU werben, sich enger mit Partnern weltweit abzustimmen. Somit wird das Risiko reduziert, bei sehr sensiblen Bereichen durch unabgestimmte europäische Initiativen wichtige Partner zu verprellen – so wie in der Vergangenheit wiederholt geschehen.
Die Zusammenarbeit mit der Republik Korea hat inzwischen eine bemerkenswerte Tiefe erreicht. Gerade die Diskussionen über eine stärkere Beteiligung Koreas am SAFE-Programm oder bei der Ausgestaltung von Instrumenten im Bereich der Wirtschaftssicherheit zeigen aber, dass die EU im Umgang mit ihren internationalen Partnern bald Grundsatzentscheidungen darüber treffen muss, ob europäische Resilienz durch die EU allein oder nur im Verbund mit gleichgesinnten Drittländern gewährleistet werden kann.
[1] Offiziell trat das Abkommen erst 2015 in Kraft, wurde seit 2011 aber bereits provisorisch angewandt,
[2] In SAFE stellt die EU finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen von bis zu 150 Mrd. € bereit. Ziel: Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten durch gemeinsame Beschaffung
[3] Das Abkommen ist hier einsehbar
[5] Der Text ist hier einsehbar.
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