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EE.UU. solicitan extradición del ex-presidente Hernández

by Dr. Rudolf Teuwsen

Noticias semanales de Guatemala, Honduras y El Salvador

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Nachdem ein Richter am 16. März dem Auslieferungsgesuch der USA gegen den Ex-Präsidenten von Honduras, Juan Orlando Hernández, stattgegeben hat, mussten dessen Anwälte spätestens am darauffolgenden Montag einen Einspruch beim Obersten Gerichtshof (CSJ) einlegen, um die Entscheidung anzufechten. In diesem Fall hat dann der CSJ wiederum drei Arbeitstage Zeit, um ein endgültiges Urteil zu fällen. An dieser Entscheidung müssen sich alle 15 Richter beteiligen, von denen acht durch die Partei von Hernández (Nationalpartei, PNH) und sieben durch deren ehemaligen Konkurrenten, die Liberale Partei (PLH), nominiert worden sind. Stimmenthaltung ist nicht möglich.
Der Oberste Gerichtshof steht auch deswegen unter großem Druck, weil einige Parlamentarier ein „politisches Urteil“ anstreben, in dem die Richter und der Generalstaatsanwalt als Komplizen der den Brüdern Hernández angelasteten Vergehen benannt werden sollen.
In dem erstinstanzlichen Auslieferungsurteil gegen den Ex-Präsidenten hat der zuständige Richter im Übrigen festgehalten, dass Hernández nicht für Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden kann, die vor dem Jahr 2012 liegen. Im Falle seines in den USA bereits verurteilten Bruders Tony hatten gerade diese Taten zu dem drastischen Strafmaß, mehrfach lebenslänglich, geführt.

Wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine verzögert sich in den VN die Behandlung des Antrags der Regierung von Honduras auf die Einrichtung der internationalen Antikorruptionskommission CICIH. Der Kongress hatte in der vergangenen Woche als Ergänzung zur Aufhebung des sog. Geheimnisgesetzes auch beschlossen, die Ermittlungskompetenz in Korruptionsfällen wieder ganz in die Hand der Generalstaatsanwaltschaft zu legen. Im Jahr 2019 hatte das damalige, von der PNH beherrschte Parlament eine Reform beschlossen, die es der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruptionsnetze (UFERCO) untersagte, Ermittlungen anzustellen. Mit der Rücknahme dieser Reform erhält die UFERCO ihre Kompetenzen zurück.

Im Verfahren für die Wahl des nächsten Generalstaatsanwalts in Guatemala befinden sich noch 15 Kandidatinnen und Kandidaten, darunter auch die amtierende Generalstaatsanwältin Consuelo Porras, die sich um eine zweite Amtszeit bewirbt. Gegen acht der Bewerber wurden verschiedene Einsprüche gegen ihre Wählbarkeit vorgebracht, die meisten gegen Porras. Die Findungskommission hat nun einige von diesen Einsprüchen gegen insgesamt fünf der Bewerber als gerechtfertigt zugelassen, zwei davon gegen Porras. Einstimmig waren die Mitglieder der Kommission der Meinung, Porras müsse die gegen sie wegen ihrer Doktorarbeit erhobenen Plagiatsvorwürfe entkräften. Zwischen 70 und 80 Prozent der Arbeit sollen aus einer früheren Dissertation zum selben Thema abgeschrieben sein. Mit einer Mehrheit von elf gegen drei Stimmen (bei Abwesenheit eines Kommissionsmitgliedes) ließ die Kommission auch den Einspruch zu, Porras sei vom weiteren Wahlverfahren auszuschließen, da sie auf der sog. Engel-Liste, der Liste korrupter Akteure in anderen Ländern, der USA geführt wird. Selbst wenn es Porras gelingt, sich gegen die Plagiatsvorwürfe zu verteidigen, ist ohne Weiteres kein Weg erkennbar, wie sie diesen anderen Einspruch abwehren will. Wie die vier anderen Kandidaten hat sie nun einige Tage Zeit, um der Kommission dafür geeignetes Material vorzulegen.

In einer Untersuchung des Vance Center über die Bekämpfung der Korruption in Lateinamerika ist Guatemala auf dem vorletzten Platz gelandet, gefolgt nur von Venezuela. In der in regelmäßigen Abständen vorgelegten Studie werden die drei Bereiche: Gesetzgebung, Unabhängigkeit und Stärke staatlicher Institutionen sowie Durchsetzung von Anti-Korruptionsmaßnahmen bewertet. In der ersten Kategorie steht Guatemala mit sechs von zehn möglichen Punkten sogar an letzter Stelle. Verschlechtert hat sich vor allem die Unabhängigkeit und Stärke staatlicher Institutionen im Kampf gegen die Korruption, die mit nur 2,22 Punkten bewertet wurde.

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