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Reportajes internacionales

Bericht zur politischen Situation in Guatemala

de Hans-Jürgen Weiss
Die die allmächtige Regierungspartei Frente Republicano Guatemalteco - FRG - könnte schon bald in eine äußerst schwierige Lage kommen, wenn 15 Fraktionsmitglieder (von insgesamt 62) - in der Mehrheit Abgeordnete der Departamentos - ihre Absicht wahr machen sollten, die Fraktion der allein regierenden FRG zu verlassen.

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Mit dieser Ankündigung, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer von derzeit 10% auf 12% und einer Reihe weiterer Problemfelder steht, wird die Legislative und Exekutive beherrschende Partei in die Enge getrieben, weil sie durch diesen Schritt ihre absolute Mehrheit verlieren und das Land in eine Phase der relativen Unregierbarkeit eintreten würde.

Die Diskussion um die Neuregulierung des Steuer-und Finanzsystems läuft schon seit mehreren Monaten, angefangen mit dem Pacto Fiscal im vergangenen Jahr, der aus einer Reihe von Gründen nicht zum Tragen kam, letztlich wegen der Regierung selbst, die im Wahlkampf versprochen hatte, keine Steuererhöhungen vorzunehmen, obwohl eine Mehrwertsteuererhöhung im Pacto Fiscal enthalten und generell akzeptiert worden war. Jetzt, nachdem die Regierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer als Einzelmassnahme vorschlägt, trifft diese nicht nur auf Fragen und Probleme im parlamentarischen Raum, sondern ihre Gegner finden sich fast in der gesamten Gesellschaft.Die düsteren Aussichten der Wirtschaft Guatemalas, haben das ihre dazu getan.

Angesichts der Tatsache, dass Guatemala nach Haiti die niedrigste Steuerrate in ganz Lateinamerika aufweist und die schlechteste Einkommensverteilung insgesamt, zum anderen das Haushaltsdefizit beständig stark zugenommen hat, sieht man seitens der Regierung keinen anderen Ausweg, als die Mehrwertsteuer nun doch anzuheben. Weitverbreitet ist allerdings die Meinung, dass es nicht um Steuererhöhung zu gehen hätte, sondern um eine wirksame Steuereintreibung und um die weitestgehende Verringerung der Steuerhinterziehung.

Der Bruch in der Regierungsfraktion zeigt auf, dass die vorhandene parlamentarische Opposition sich doch Gehör verschaffen kann. Der Hauptgrund hierfür ist die verstårkte Kritik an der Regierung, die Staatsausgaben nicht transparent genug darzustellen, so dass die Notwendigkeit einer Mehrwertsteuererhöhung nicht erkennbar ist und zum anderen Mehrbelastungen vor allem für den kleinen Steuerzahler befürchtet werden. Andererseits sieht sich die Regierung dem Druck der Internationalen Finanzinstitute wie FMI, BID und auch der EU ausgesetzt, die ihrerseits für die Fortführung der Finanzhilfen Steuererhöhungen verlangen und damit die Regierung zu einem Bruch des Wahlversprechens zwingen - was schon der Pacto Fiscal bedeutet hätte.

Kommt es zur Spaltung der Regierungsfraktion, dann könnte damit ein Fenster aufgestossen werden hin zu mehr Demokratie in Guatemala, möglicherweise noch rechtzeitig vor einer noch tiefergehenderen Krise, denn jetzt müsste seitens der Regierungsfraktion zwangslåufig mit der Opposition zu jeder Gesetzesinitiative verhandelt werden, auch mit dem Risiko, sich nicht durchsetzen zu können.

Wer nun glauben sollte, dass dieser Vorgang bereits eine Teillösung der Institutionenkrise in Guatemala ist, der irrt sicherlich. Die tragenden Säulen der derzeitigen politischen Macht sind ins Wanken gekommen, die Schwäche des einen wird zur Stärke des anderen, der Opposition mehr nicht. Die Wiederbelebung des Dialogs, das Zustandekommen von Aktionen, die von möglichst vielen mitgetragen werden und das Aufbrechen eines politischen Monopols sind Schritte in die richtige Richtung, die zu mehr Teilhabe, Rechtsstaat sowie wirtschaftlichem und sozialem Ausgleich führen können.

In dieser neuen politischen Perspektive gewinnt ein anderes Diskussionsfeld an Bedeutung, nämlich die Reform des Wahl-und Parteiengesetzes, die auf das Abkommen der politischen Parteien von Panajachel vom Vorjahr und die zustimmenden Empfehlungen des Sonderausschusses für Wahlrechtsfragen des Kongresses der Republik des gleichen Jahres zurückzuführen ist, die dem Kongress zur Begutachtung vorgelegt wurden.

Hierbei geht es u.a.auch um die von allen beteiligten Parteien vorgeschlagene Anhebung der Parteienfinanzierung von heute Q 2,00 (DM 0,75) auf Q 15,6o (DM 5,80) für jede abgegebene Wählerstimme, unter der Voraussetzung, dass die gewåhlte Partei mindestens 5% der abgegebenen Stimmen bei allgemeinen Wahlen erhält. In der öffentlichen und veröffentlichten Meinung stellt man sich die Frage nach den Gründen für verstärkte Parteienfinanzierung? Ist denn nicht bewiesen, dass Parteien sich nicht für die demokratische Entwicklung einsetzen und Quellen für Ausschluss und Korruption sind?

Die Absage an die seit 1985 gesetzlich geregelte Parteienfinanzierung generell wird damit begründet, dass sie zur Stärkung der Finanzierung der Parteien undihrer Führungspersönlichkeiten gedacht war, um zu verhindern, dass sie von zweifelhaften Finanzquellen abhängig werden. Dieser Gedanke hat aber nicht verhindert, so wird gesagt, dass diese Situationen doch eingetreten sind. Die Verwendung staatlicher Gelder, neben der offiziellen Parteienfinanzierung, durch die jeweilige Regierungspartei und die private Finanzierung aus dubiosen Quellen sei bei den letzten Wahlen, insbesondere 1999, an der Tagesordnung gewesen.

Wäre es nicht besser, fragt man, die bisherigen Mittel zur Parteienfinanzierung, vor allem eventuell angedachte Erhöhungen, für politische Bildung der Bürger unter der Aufsicht durch das Oberste Wahlgericht einzusetzen, statt sie politischen Parteien zur Verfügung zu stellen, die nicht ihrer Aufgabe gerecht werden, Mittler zwischen den Gruppen der Gesellschaft und dem Staat zu sein, bzw. für die Belange der Bürger einzutreten.

Mit Blick auf die 14 Reformvorschlåge für das Wahl-und Parteiengesetz muss es um die Veränderung des politischen Systems, einschliesslich der Parteien, gehen, um wirklich politische Repräsentanz, die die Konsolidierung der Demokratie auf unterschiedlichsten Ebenen vorantreibt. Dazu ist Grundvoraussetzung, dass die staatlichen Institutionen als Schlüssel der Festigung der Demokratie, wie z. B.der Rechnungshof, die Generalstaatsanwaltschaft, der Menschenrechtsbeauftragte, der Oberste Gerichthof, der Justizminister, der Verfassungsgerichtshof, aber auch die Organisationen der Zivilgesellschaft die notwendige Autonomie zugesichert erhalten, damit sie im Sinne der Gesamtgesellschaft tätig werden können. So wären die Geldmittel, die man staatlicherseits den politischen Parteien zukommen lässt, besser angelegt zur Unterstützung der gesellschaftlichen Forderung nach Grundlagen für ein besseres System des demokratischen Zusammenlebens in Guatemala.

Der ganze Vorgang zeigt, dass politische Bildung, staatlich gefördert und von gesellschaftspolitischen Einrichtungen betrieben, durchaus als Mittel dafür angesehen wird, ein politisches Bewusstsein zu schaffen und politische Handlungsweisen zu bewirken, die für die künftige Ausgestaltung der Strukturen der guatemaltekischen Gesellschaft und ihrer Organe, Organisationen und Institutionen von vitaler Bedeutung sind. Dass dabei insbesondere auf junge Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten zugegangen werden muss, ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen.

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Prof. Dr. Stefan Jost

Prof. Dr

Leiter der Auslandsbüros Guatemala und Honduras

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Sankt Augustin Deutschland