Die Katze ist aus dem Sack
Rückblick: Am Abend des 6. Mai 2026 stand Präsident Félix Tshisekedi vor der versammelten Presse Rede und Antwort. Über 200 Pressevertreter, national wie international, waren der Einladung des Präsidenten gefolgt, denn ungeklärte Fragen gab es zuhauf. Unter den großen Fragezeichen der Amtszeit Tshisekedi stand, ob es nun einen inklusiven Dialog mit den Rebellen im Osten geben würde – oder nicht. Wird die Wahl 2028 stattfinden und wie gehen deren Vorbereitungen voran? Wie steht es um den bereits in der ersten Amtszeit angekündigten Zensus der Bevölkerung – seit 1984 arbeitet die Regierung auf Grundlage von Schätzungen der Vereinten Nationen? Schließlich die brisanteste Frage: Wird Tshisekedi für eine dritte Amtszeit kandidieren, und wenn ja, auf welchen juristischen Grundlagen?
Einem Dialog mit der Rebellenführung wurde dabei eine klare Absage erteilt, wohl in der Hoffnung, dass die Vereinigten Staaten mit ihrem erneuerten Interesse an den Bodenschätzen ein Ende des Konfliktes herbeiführen würden. Dass das von US-Präsident Trump herbeigeführte Friedensabkommen zwischen Ruanda und der DR Kongo nicht funktioniert und beide Konfliktparteien kaum zur Umsetzung beitragen, ist mittlerweile offensichtlich. Zudem wurde der Konflikt in den Ostprovinzen als Vorwand herangezogen, um die für 2028 geplanten Wahlen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Gegenüber einer dritten Amtszeit präsentierte sich der Präsident hingegen offen und verkündete, sich nicht vor der Verantwortung drücken zu wollen, wenn dies der Wille des Volkes sei. Nun also doch: Das kongolesische Volk als erhabener Souverän, die Ultima Ratio, soll ermächtigt werden, über Präsidenten und Verfassung zu richten.
Worte aus dem Munde eines Präsidenten, der selbst 2018 nur durch den größten Wahlbetrug der dritten Republik, einen Kuhhandel mit dem scheidenden Präsidenten Joseph Kabila an die Macht gelangte. Der eigentliche Gewinner, Martin Fayulu, der heute noch zum Argwohn der Anhänger Tshisekedi als „gewählter Präsident“ auftritt, erwies sich gegenüber den Angeboten des scheidenden Präsidenten als unnachgiebig. In der Nacht des siebten Tages der Stimmauszählung wurde Tshisekedi um 3 Uhr früh von der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission CENI und deren damaligen Präsidenten Corneille Nangaa, heute Anführer der Rebellenallianz AFC im Ostkongo, überraschend als Wahlsieger erklärt. Ehe die Bevölkerung am nächsten Morgen begriff, was ihr geschah, waren auf alle wichtigen Verkehrswege und öffentlichen Plätze der ganzen Republik die Polizei und das Militär ausgerückt, um jegliche Form von Protest oder Versammlung zu unterbinden. Die erste friedliche Amtsübergabe – und Wahlputsch zugleich – war vollzogen. Die internationale Gemeinschaft schwieg und begnügte sich mit dem gewaltfreien Machtwechsel, der einer Negierung des Wählerwillens gleichkam[1].
Darauf folgte im Jahr 2023 das, was zahlreiche Beobachter als die teuerste und qualitativ schlechteste Wahl (oder Simulation einer Wahl) bezeichneten, die erwartungsgemäß keine größeren Überraschungen brachte. Präsident Tshisekedi wurde nicht nur im Amt bestätigt, sondern sicherte sich eine überwältigende Mehrheit in beiden Kammern – dem Parlament und dem Senat. Vor diesem Hintergrund kann das geplante Verfassungsreferendum nur als Versuch angesehen werden, die letzte Klausel aus dem Weg zu räumen, die einer lebenslangen Amtszeit im Wege steht. Hierfür müsste nicht nur die Verfassung geändert, sondern eine neue Verfassung per landesweitem Referendum verabschiedet werden. Wie dieses organisiert und umgesetzt werden soll – trotz der Ebola-Epidemie und des Krieges im Osten – ist eine Frage, die der Präsident auf seiner Pressekonferenz unbeantwortet ließ.
Die Verfassung von 2006: Eine Verschwörung ausländischer Mächte zum Schaden der DR Kongo?
Wie auf den Startschuss wartend, verabschiedeten zunächst das Parlament am 9. Juni 2026 in erster Lesung, der Senat in zweiter Lesung, ein Gesetz, welches die Regierung beauftragt, ein Verfassungsreferendum zu organisieren. Anders als unter Tshisekedis Vorgänger Kabila, gegen dessen Bemühungen einer Verfassungsänderung ein breites Bündnis aus Oppositionsparteien – darunter die Partei des Präsidenten UDPS –, Vertretern der Kirche und Zivilgesellschaft erfolgreich Widerstand leistete, scheint nun jedes Mittel recht, die Verfassung zu diskreditieren. So zählt der renommierte Verfassungsrechtler André Mbata, Generalsekretär der UDPS, der 2014 eine Verfassungsänderung noch mit Hochverrat und einer „Vergewaltigung der eigenen Mutter“ gleichsetzte, heute zu den eifrigsten Verfechtern derjenigen, die die Verfassung „säubern“ wollen. Drei zentrale Argumente werden dabei aufgeführt, wenn aktuell die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung begründet, wird:
- Die Verfassung wurde von fremden Mächten verfasst und der DR Kongo aufgezwungen.
- Die Verfassung schwächt die DR Kongo gegenüber ihren Feinden durch die eigene Souveränitätsaufgabe (Art. 217).
- Die Verfassung spiegelt das Kräfteverhältnis der Nachkriegszeit wider und ist nicht mehr mit dem Zeitgeist einer aufstrebenden Nation vereinbar.
Doch sowohl einheimische Verfassungsrechtler wie Marcel Wetsh’Okonda[2] als auch internationale Experten wie El-Hadj Mbodj[3] betonen, dass die Experten der Vereinten Nationen und der Universität Lüttich lediglich in beratender Funktion eingeladen und nicht mit dem Mandat ausgestattet waren, Änderungen gegen den Willen der Kongolesen durchzusetzen. Auch der parlamentarische Adaptionsprozess 2005, mit abschließendem Referendum, verlief nach demokratischen Standards. Das Argument zur vermeintlichen Souveränitätsaufgabe, erscheint aus europäischer Sicht ebenfalls unbegründet: Artikel 217 der Verfassung sieht die Förderung der regionalen und afrikanischen Integration vor, indem die Republik einige Entscheidungsbefugnisse an supranationale Organisationen wie die Afrikanische Union abtreten kann. Doch die territoriale Integrität der DR Kongo bleibt durch den ersten Verfassungsartikel garantiert. Dass dieses Argument dennoch auf Zuspruch stößt, liegt einerseits an der Besetzung der Kivu-Provinzen, andererseits an der schwachen Verbreitung der Kenntnis über die eigene Verfassung.
Und schließlich: Spiegelt die Verfassung ein überholtes Kräfteverhältnis im eigenen Staat wider? Hierzu ein Rückblick aus einer parteipolitischen Perspektive: Die Oppositionspartei UDPS unter Leitung von Étienne Tshisekedi, die jahrelang sich gegen die Diktatur Mobutus einsetzte, ging nach dem militärischen Erfolg Laurent Kabilas, dem zweiten Kongo-Krieg, und der Amtseinführung des Sohnes von Laurent Kabila, Joseph Kabila, als großer Verlierer des Staatsbildungsprozesses der 2000er Jahre hervor. Die UDPS widersetzte sich in der Folge nicht nur dem Verfassungsreferendum von 2005 und rief das Volk auf, diesem fernzubleiben, sondern boykottierte ebenfalls die ersten Wahlen 2006[4]. Das Misstrauen der UPDS gegenüber der Verfassung von 2006 hat daher Geschichte, steht diese doch für den falschen Kompromiss, wonach bei der Gründung des Nachkriegsstaates die Gerechtigkeit zugunsten des Friedens vernachlässigt und der politische Aufstieg derjenigen ermöglicht wurde, die als Mittel des Widerstands die Waffen wählten. Das Argument geht jedoch am Inhalt der Verfassung vorbei und ist daher eher als persönliche Abrechnung der UDPS mit einem politischen System zu bewerten, aus dem sich diese zu Beginn selbst ausschloss.
Erhalt, Modifikation oder Änderung – alles eine Frage des Maßes?
Bis zur Verkündung des Urteils durch den Verfassungsrat vergangene Woche stand lange die Frage im Raum – ist das Verfassungsreferendum überhaupt verfassungsgemäß? Grund für diesen Zweifel gibt es allerhand, insbesondere aufgrund des Artikels 219, der besagt, dass eine Verfassungsänderung nicht während des Kriegszustands, des Ausnahmezustands oder des Belagerungszustands erfolgen darf, eine Situation also, die derzeit in den östlichen Provinzen gegeben ist. Die Freigabe des Verfassungsrats kam daher kaum überraschend: In den letzten Jahren hat sich die Regierung unablässig darum bemüht, nicht nur die Exekutive, sondern auch die Legislative und die Judikative fest unter ihre Kontrolle zu bringen. Seitens der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission wurde bereits verkündet, ausreichende Mittel seien für die Durchführung des Referendums vorhanden; man müsse nur das Wahlregister von 2022 aktualisieren. Ohne uns in semantischen Feinheiten darüber verlieren zu wollen, ob der Volkswille stets Vorrang vor der Verfassung hat, erscheint es anmaßend, sich de jure auf den Volkswillen zu berufen, während de facto Millionen von Bürgern aufgrund der zahlreichen Krisen, die den Osten des Kongo erschüttern, die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Referendum vorenthalten würden.
Obwohl das Parlament für das Gesetz zur Änderung der Verfassung gestimmt hat – mit Ausnahme einer kleinen Minderheit von Abgeordneten der Opposition, die sich aus Protest der Stimme enthalten haben –, sind die Positionen innerhalb der Regierungskoalition hinsichtlich des Inhalts des Referendums durchaus heterogen. Artikel 220 der Verfassung, die Unveränderlichkeitsklausel, verbietet jegliche Änderung bestimmter grundlegender Säulen des Staates – darunter die republikanische Staatsform, das allgemeine Wahlrecht sowie die Anzahl und die Dauer der Amtszeiten des Präsidenten der Republik. Sollte eine Verfassungsänderung eine dieser Bestimmungen betreffen, wäre sie daher verfassungswidrig. Um diese Bestimmung aufzuheben, müsste eine neue Verfassung verabschiedet werden; gemäß der geltenden Verfassung bleibt die Amtszeit von einer Verfassungsänderung unberührt. In einem politischen Umfeld, in dem Wahlen ihre Bedeutung zunehmend verlieren, machen sich die Parteien im Regierungslager Sorgen darüber, was ihnen bevorstehen könnte, sollte das letzte institutionelle Bollwerk fallen, das einen friedlichen Machtwechsel an der Spitze des Staates bislang gewährleistet hat. Wie schnell sich dieses Regime seiner Kritiker, auch innerhalb der Regierungskoalition, entledigen kann, wurde am Schicksal des Vizepräsidenten des Senats, Modeste Bahati, deutlich. Dieser hatte am 4. März 2026 in einem Interview unglücklich von sich gegeben, dass er das Problem nicht in der Verfassung, sondern in der Anwendung der Gesetzestexte sehe. Ihm wurde bereits am folgenden Tag im Parlament ein Amtsenthebungsverfahren zuteil, dem Bahati mit seinem eigenen Rücktritt zuvorkam.
Wie festgefahren die Positionen sind und mit welcher Härte gegen abweichende Positionen vorgegangen wird, wurde insbesondere am Sit-in der Opposition am 12. Juni 2026 sichtbar.
Die staatlichen Sicherheitskräfte schreckten dabei nicht vor Gewalt zurück, sondern ließen die Jugendorganisationen der UDPS, die Protestierende mit Stöcken, Macheten und Steinen vor den Augen der Gesetzeshüter angriffen, gewähren. Das Vorgehen gegen die friedlichen Demonstranten wurde von Human Rights Watch scharf verurteilt[5]. Hohe Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Armut und mangelnde Bildung bilden dabei den Nährboden für die Manipulation und Instrumentalisierung einer von der Demokratie desillusionierten Jugend.
Das Verfassungsreferendum – lediglich eine von drei Optionen des Amtserhalts Tshisekedis
Wie dargelegt, ist der Ausgang des begonnenen Prozesses des Verfassungsreferendums, mit dem Ziel der Aufhebung der Mandatsbegrenzung, mehr als ungewiss und droht das Land nicht nur auf die Zerreißprobe zu stellen, sondern auch dessen territoriale Integrität zu gefährden. Das Abhalten eines Referendums ohne Beteiligung der besetzten Gebiete im Osten des Kongo könnte der von Ruanda militärisch unterstützten Rebellenbewegung einen willkommenen Anlass bieten, sich offiziell vom Land abzuspalten – ein Schritt, den sie bisher nicht gewagt hat. Die Regierung, die seit den Sanktionen der US-Regierung gegen ruandische Militärangehörige und Goldraffinerien zweifellos vor Selbstvertrauen strotzt, sollte sich des bestehenden Risikos durchaus bewusst sein. Dabei zeichnen sich zwei weitere Möglichkeiten ab, wie sich Tshisekedi im Falle eines Scheiterns des Referendums ebenfalls an der Macht halten könnte. Einer der beiden Wege entspricht der Argumentation, die Kabila 2016 vorbrachte, wonach es aufgrund der unsicheren Lage und des bewaffneten Konflikts im Osten des Kongo unmöglich sei, Wahlen zu organisieren. Dass aus diesem Grund in der Vergangenheit bestimmte Ortschaften zwar von den Wahlen ausgeschlossen werden mussten, hat jedoch bis dato die Durchführung keiner Wahl verhindert. Zudem erscheint es unangemessen, zweieinhalb Jahre vor dem geplanten Wahltermin eine Verschiebung in Betracht zu ziehen und weckt berechtigte Zweifel daran, ob die Regierung wirklich gewillt ist, den Krieg im Osten mit friedlichen Mitteln zu beenden. Ob dies möglich ist, ist mit Kabilas Verurteilung zum Tode in Abwesenheit durch ein Militärgericht am 30. September 2025 höchst fraglich geworden. Der Ex-Präsident gilt als enger Vertrauter des Rebellenführers Nangaa und hält sich in seiner Residenz im besetzten Goma auf.
Und schließlich: Die Aktualisierung der Wahlregisters für die eigentliche 2028-Wahl soll auf einer umfassenden Volkszählung basieren, da der letzte offizielle Zensus in der DR Kongo, die damals noch Zaire hieß, 1984 stattfand. Frühere Volkszählungsprojekte unter Präsident Kabila wurden dabei als Mittel zur Verschiebung von Wahlen instrumentalisiert. Das Thema bleibt deshalb politisch sensibel und erscheint vor dem Hintergrund des Konflikts im Osten und der Ebola-Epidemie kaum realisierbar. Eine im Mai 2026 von der Denkfabrik Ebuteli veröffentlichte Studie verweist zudem auf Unklarheiten bei der Zusammenarbeit zwischen der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission, dem Amt für Bevölkerungsidentifikation und dem Nationalen Institut für Statistik sowie erhebliche administrative Hürden, hohe Kosten und Korruptionsrisiken[6]. Insgesamt bestehen daher berechtigte Zweifel, ob eine flächendeckende Identifikation und Wählererfassung rechtzeitig, finanziell tragbar und ohne Auswirkungen auf den Wahlkalender umgesetzt werden können.
Schlussbemerkung
Wird Präsident Tshisekedi nun der jüngste in einer Reihe afrikanischer „Endlos-Herrscher“? Die Opposition gegen die Verfassungsänderung hat nicht aufgegeben, sondern hat sich im Bündnis C64 zusammengeschlossen: Ihr Name ist eine Anspielung auf Artikel 64 der Verfassung, der die Bevölkerung dazu aufruft, jeglicher Machtanmaßung entgegenzuwirken und die verfassungsmäßige Ordnung vor jeglicher Verletzung oder jedem Versuch eines gewaltsamen Umsturzes zu schützen. Ein geplanter Protestmarsch am 22. Juli 2026 der Opposition, um gegen die Verfassungsänderung auf die Straße zu gehen, wurde unter Vermittlung der einflussreichen Bischofskonferenz und der Zusage der Regierung, den Dialog mit der Opposition zu suchen, erstmal auf den 15. August 2026 verschoben. Doch kann der Präsident davor durch seine Unterschrift zum Gesetz Fakten schaffen – und dem Vermittlungsversuch damit ein jähes Ende setzen.
Zudem stößt die Durchführung des geplanten Referendums auf zahlreiche praktische Hürden. Wird die Wahlkommission angesichts der Sicherheitslage im Osten des Kongo und der Verschärfung der Ebola-Epidemie in der Lage sein, innerhalb von nur wenigen Monaten sowohl die Wählerverzeichnisse zu aktualisieren als auch ein Referendum zu organisieren? Und das, obwohl seit 2023 aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine Kommunalwahlen mehr stattgefunden haben und die Vorbereitungen für die Wahlen 2028 bereits hinter dem vorgesehenen Zeitplan zurückliegen. Falls ja, offenbart dies die Herrschsucht eines Regimes, das nicht einmal mehr den Anschein eines demokratischen Rechtsstaats wahren will. Denn entgegen allen Absichtserklärungen findet das Verfahren nicht im Rahmen einer breiten öffentlichen Aussprache statt, sondern in einem Klima der zunehmenden Unterdrückung. Die PPRD, die Partei von Kabila, wurde verboten, ihre Fraktion im Parlament aufgelöst und ihre Führungskräfte mitten in der Nacht vom Geheimdienst festgenommen. Führende Oppositionelle wurden bei den Protesten schwer verletzt oder befinden sich aus Angst vor Verfolgung bereits im Ausland.
Die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU üben derweil Zurückhaltung, da sie angesichts des verstärkten Engagements der USA und der starken Präsenz Chinas befürchten, im Wettlauf um strategische Rohstoffe ins Hintertreffen zu geraten. Angesichts der Tendenz, die letzten demokratischen Elemente des Staates auszuhöhlen, dürfte es im Nachhinein niemanden überraschen, wenn die öffentliche Ordnung weiter bröckelt und insbesondere die Rebellenbewegungen aufgrund fehlender politischer Handlungs- und Einflussmöglichkeiten weiter an Zulauf gewinnen. Die internationale Gemeinschaft sollte sich daher bewusst werden, dass dieses Verfassungsreferendum nicht nur die politische Stabilität, sondern auch die territoriale Integrität des Staates gefährdet. Doch ehe der bewaffnete Konflikt weiter eskaliert, wird sich die Regierung dem Anschein nach zunächst dem politischen und gesellschaftlichen Protest stellen müssen.
[1] Berwouts, K., & Reyntjens, F. (2019). The Democratic Republic of Congo: The Great Electoral Robbery (and how and why Kabila got away with it). Egmont Institute. https://egmontinstitute.be/app/uploads/2019/04/APB25.pdf (29.07.2026)
[2] Wetsh’Okonda, M. (2024). La contribution des experts étrangers a l’élaboration de la constitution du 18 février 2006. Congo-Afrique.
[3] Jeune Afrique (2024). https://www.jeuneafrique.com/1642012/politique/el-hadj-mbodj-la-constitution-congolaise-est-lune-des-meilleures-dafrique/ (29.07.2026)
[4] Kennes, E. (2024). What’s Wrong with the DRC Constitution?. Egmont Institute. https://egmontinstitute.be/app/uploads/2024/12/Erik-Kennes_Paper_128.pdf (29.07.2026)
[5] Human Rights Watch (2026). https://www.hrw.org/news/2026/07/09/dr-congo-crackdown-on-protesters (29.07.2026)
[6] Ebuteli.org (2026). https://www.ebuteli.org/publications/notes/l-identification-de-la-population-peut-elle-redevenir-un-levier-du-glissement (29.07.2026)
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