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Reportajes internacionales

Die Verfassung als nationales Projekt

de Claudia Crawford

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Als die Regierung Kostunica in 2004 ihr Amt antrat, war eins der wichtigen Vorhaben die Verabschiedung einer neuen Verfassung. Schließlich galt (und gilt) noch immer die Verfassung aus dem Jahr 1990 aus Milosevic´ Zeiten. Das Projekt wurde auch schnell in Angriff genommen, es liegen zwei relevante Entwürfe vor, einer der DSS, Partei des Ministerpräsidenten Kostunica, einer des Präsidenten Tadic (DS). Aber zur Umsetzung des Vorhabens fehlte am Ende der politische Wille, nicht zu letzt, weil mit einer neuen Verfassung Neuwahlen nötig würden.

Eine lange Zeit ruhte die Verfassungsdebatte. In politischen Gesprächen wurde nur am Rande erwähnt, dass eine neue Verfassung nötig sei. Das ändert sich nun schlagartig: seit dem erfolgreichen Referendum in Montenegro ist dieses Projekt wieder auf die Tagesordnung ganz nach oben gesetzt worden.

Der Schock über die Entscheidung Montenegros sitzt noch tief. Auch wenn man inzwischen im ersten Schritt pragmatische Entscheidungen getroffen hat, die einen unkomplizierten Umgang miteinander ermöglichen, ist die Enttäuschung noch nicht überwunden. Bislang sind die Reisen nach Montenegro immer noch domestic-flights, gibt es keine Passkontrollen und können die Studenten weiterhin kostenlos im jeweils anderen Land studieren. Es bleibt zu hoffen, dass in allen Bereichen ein pragmatischer Ansatz gewählt wird. Aber es bleibt auf serbischer Seite das Gefühl, „verlassen“ worden zu sein. „Man“ wendet sich von Serbien ab. Es ist das „Verlierer“-Gefühl. Das gilt im besonderen Maße für die Regierung, die immer sehr klar für die Staatenunion mit Montenegro eintrat.

Wenn man sich die Agenda der Regierung zum Amtsantritt anschaut, dann lassen sich vor allem folgende Schwerpunkte finden:

-Lösung des Kosovoproblems durch „Verbesserung“ des Autonomiestatus´

-Verstärkung der Staatenunion mit Montenegro

-Verabschiedung einer neuen Verfassung

-Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal

-Annäherung an die EU durch Verabschiedung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA)

Man muss nach gut zwei Jahren festestellen, dass von all diesen Vorhaben bislang nicht eins erfolgreich abgeschlossen wurde: Mladic ist immer noch nicht in Den Haag, die Verhandlungen zum SAA sind deswegen suspendiert. Montenegro ist nun selbständig und die Vermutung liegt nahe, dass das Ergebnis der Statusverhandlungen zum Kosovo eher nicht auf der Linie der Regierung liegt. Die Vorschläge für eine neue Verfassung sind in der Schublade verschwunden.

Von daher liegt es nahe, zumindest dasjenige Projekt wieder hervorzuholen, worauf man wirklich Einfluss hat: die Verfassung. Die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens ist evident. Außerdem hat dieses Thema den Vorteil, dass es mit einer Debatte über das eigene Selbstverständnis verbunden ist. Es könnte für Serbien eine Möglichkeit sein für Selbstbesinnung und Gewinnung neuen Selbstvertrauens, etwas, was die Nation zusammenbringt. Und es zwingt auch zur Einigkeit zwischen den Parteien, denn für eine Verabschiedung ist eine Zweidrittelmehrheit und eine Volksabstimmung nötig.

Damit sind aber noch nicht die Probleme überwunden, die bisher eine Verabschiedung einer neuen Verfassung verhindert haben. Gerade die Frage nach dem Selbstverständnis ist ein Punkt der Auseinandersetzung: ist es die Verfassung „des serbischen Volkes und aller Einwohner“, so sieht es der Vorschlag der DSS vor, oder die Verfassung „aller Bürgerinnen und Bürger“, so der Entwurf von Tadic. Außer Frage steht, dass Serbien ein multiehtnischer Staat ist und die Rechte Aller gewahrt werden müssen, jeder ist vor dem Recht gleich.

Die ungeklärte Statusfrage des Kosovo spielt ebenfalls eine Rolle. Nicht nur, dass die Beschreibung des Staatsgebietes ein Problem ist. Ebenfalls ist die Frage der Stimmberechtigung der Einwohner und die Möglichkeit der Durchführung des Referendums im Kosovo ungeklärt.

Einig ist man sich darin, dass Serbien sich als eine parlamentarische Demokraite versteht mit einem Einkammersystem. Nicht einig ist man sich in der Frage, ob der Präsident direkt gewählt werden soll oder durch das Parlament. Daran hängt auch die Frage, ob es nur Neuwahlen für das Parlament geben wird oder ob auch der Präsident neu gewählt werden muss. Wer hier auf welcher Seite steht ist klar: die DS, die den Präsidenten stellt, ist überzeugt, dass eine Neuwahl des Präsidenten nicht nötig ist.

Allerdings tat sich auch die DSS mit dem Gedanken der Neuwahl immer schwer. Jetzt war vom Ministerpräsidenten Kostunica zu hören, dass es nach der Verabschiedung einer neuen Verfassung natürlich eine Neuwahl geben wird, er sei damit einverstanden. Das hieße, wenn man sich nach dem Sommer auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine neue Verfassung einigen könnte und eine Verabschiedung im Herbst erfolgte, könnte Ende des Jahres, spätestens im Frühjahr nächsten Jahres, die Neuwahl stattfinden.

Ob es wirklich für einen politischen Willen reicht oder man sich mit der Debatte um die Verfassung als eine Art Therapie zufrieden gibt, wird die Zukunft zeigen.

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Sankt Augustin Deutschland

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