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Reportajes internacionales

Friedensprozess Norduganda

de Johannes Vüllers

Zum Stand der Friedensverhandlungen

Seit 1988 herrscht in Norduganda ein phasenweise unterschiedlich intensiv geführter Bürgerkrieg zwischen der ugandischen Regierung unter Präsident Museveni und der Rebellengruppe Lord’s Resistance Army (LRA) unter ihrem Anführer Joseph Kony. Seit dem Ende der Kolonialzeit wurde Uganda, bis zur Regierungsübernahme von Museveni, von wechselnden Militärregimen regiert. Der Norden stellte dabei über lange Phasen die Machthaber, blieb jedoch wie schon zur Kolonialzeit ökonomisch und sozial hinter der Entwicklung des restlichen Landes zurück.

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Der heutige Präsident Museveni kam 1986 nach einem Krieg an die Macht. Er selbst und der Großteil seiner Anhänger stammten aus dem Südwesten des Landes, so dass im Norden die Angst vor Racheakten als Vergeltung für die Taten unter den Militärregimen umging. In den folgenden Jahren blieb der Norden mit verschiedenen Rebellengruppen das am stärksten umkämpfte Gebiet Ugandas. Als Konfliktursachen werden in der Literatur zwei Gründe genannt: Erstens wird von einer Militarisierung der ugandischen Politik bis zu diesem Zeitpunkt gesprochen, in welcher der Kampf als politisches Mittel akzeptiert war. Zweitens wird die strukturelle Benachteiligung des Nordens als Grund für den massiven Widerstand der Bevölkerungsgruppen in diesem Landesteil genannt. Dieser Punkt ist vor allem hinsichtlich der Konfliktdauer von Bedeutung. Die Regierung Museveni hatte in den 1990er Jahren keine großen Anstrengungen unternommen, die Bevölkerung Nordugandas an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.

Ein weiterer Grund für das Andauern des Konflikts in den letzten Jahrzehnten, war die zunehmende Internationalisierung. So konnte die LRA in den Sudan oder den Kongo ausweichen, um sich dort wieder für den Kampf neu aufzustellen. Der Konflikt zwischen beiden Parteien – der ugandischen Regierung und der LRA – ist so zu einem der längsten Bürgerkriege in Afrika geworden und hat zahlreiche Menschenleben gefordert. Vor allem die Zivilbevölkerung im Norden Ugandas fand sich zwischen den Fronten der Kampfparteien wieder und war damit Hauptleidtragende des Konflikts. Die Kämpfe führten zu Vertreibung von knapp zwei Millionen Menschen, die unter katastrophalen Bedingungen in Flüchtlingslagern lebten. In den nördlichen, am heftigsten umkämpften Distrikten Pader, Kitgum und Gulu lebten 1,2 Millionen Menschen in diesen Lagern, was insgesamt 92% der dortigen Gesamtbevölkerung ausmachte. Die Zahl der intern Vertriebenen nimmt in den letzten Jahren aufgrund des Friedensprozesses langsam ab. In einer Untersuchung aus dem Jahre 2006 wurde die Zahl der wöchentlich direkt oder indirekt auf den Konflikt zurückzuführenden Todesfälle in Norduganda auf 901 Menschen geschätzt. In erster Linie ist die Jugend von den Kämpfen betroffen. So sind ca. 50% der Flüchtlinge unter 15 Jahre alt. Der Konflikt ist in erster Linie durch die Kindesentführungen und den Einsatz von Kindersoldaten seitens der LRA in das Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit gelangt. Insgesamt sollen bis zu 20,000-25,000 Kinder entführt worden sein, die damit die Mehrheit der LRA-Kämpfer stellten. Die Folgen des nun schon über 20 Jahre andauernden Kampfes beeinträchtigen das Leben der Menschen vor Ort in jeder Hinsicht. 737 Schulen im Norden Ugandas mussten geschlossen werden, 250,000 Kinder waren damit ohne Zugang zu Bildung. Neben den dramatischen sozialen Folgen des Konfliktes sind auch die wirtschaftlichen Folgen enorm. Norduganda ist die am schwächsten entwickelte Region Ugandas, zumal die Landwirtschaft als wichtigster Wirtschaftsfaktor zum Erliegen kam.

Nach Jahren des Kampfes gegeneinander und ohne dass ein Sieger auszumachen war, kam in der späteren Konfliktphase (von 2001 bis heute) zunehmend internationaler Druck auf alle Konfliktparteien auf. Die USA stuften die LRA nach den Terroranschlägen vom 11. September als Terrororganisation ein und engagierten sich verstärkt in der Region. Sudan und Uganda kooperierten wegen dieses Drucks zunehmend, und ein grenzüberschreitendes Vorgehen gegen die Rebellen konnte vereinbart werden. Die sudanesische Unterstützung für die LRA nahm ab und diese wich immer mehr in Rückzugsgebiete im Kongo aus. Die LRA verlor somit ihren wichtigsten Verbündeten, auch wenn weiterhin Unterstützung – allerdings in geringerem Umfang – von Seiten des Sudans erfolgte. Nach einer Eingabe der ugandischen Regierung im Jahre 2003 erhob der Internationale Strafgerichtshof 2005 Anklage gegen Kony und weitere hochrangige LRA-Kommandeure. Dies verstärkte zusätzlich den Druck auf die Rebellen. Gleichzeitig wuchsen auch die Erwartungen der internationalen Geber an Museveni, den Konflikt friedlich zu beenden. Die Konfliktparteien hatten also zunehmend ein Interesse daran, den Konflikt zu beenden, zumal es beiden Seiten über die Jahrzehnte nicht gelungen war, eine Entscheidung herbeizuführen.

Diese Entwicklung führte zu den seit Juli 2006 im Südsudan unter Vermittlung des südsudanesischen Vizepräsidenten Riek Machar geführten Friedensverhandlungen, die eine Perspektive zur Beendigung des Konflikts aufzeigen. Im Rahmen der so genannten Juba Talks wurden in den letzten Jahren zwischen der LRA und der ugandischen Regierung insgesamt fünf Einzelabkommen verabschiedet. Abgeschlossen werden soll dieser Prozess mit der Unterzeichnung des Final Peace Agreements (FPA). Des Weiteren wurde bereits ein Abkommen geschlossen, was die Verfahren der Implementierung und des Monitorings nach der Unterzeichnung des FPAs regelt. Die Friedensverhandlungen selbst waren immer wieder durch Unstimmigkeiten zwischen den Konfliktparteien bedroht. Ihr Scheitern konnte nicht zuletzt durch die stärkere Einbindung der internationalen Gemeinschaft verhindert werden. So wurden mehrere Regierungen afrikanischer Länder, später auch Vertreter der USA und der EU, als Beobachter eingeladen und nahmen an den Gesprächen teil. Die fünf verabschiedeten Abkommen behandeln die größten Konfliktpunkte zwischen den beiden Parteien:

(1)Im Juli 2006 wurde ein erstes Abkommen geschlossen, das ein Ende der Kampfhandlungen in Norduganda vorsah. Die LRA sollte sich an zwei Orten im Südsudan sammeln und von der südsudanesischen Regierung geschützt werden. Die LRA zog sich daher aus Norduganda und dem Kongo zurück. Dieses Abkommen zeigte bereits nach kurzer Zeit Wirkung, die Übergriffe nahmen ab. So kehrten schätzungsweise 300,000 Menschen aufgrund der eingehaltenen Waffenruhe in ihre Dörfer nach Norduganda zurück. Über die Einhaltung des Abkommens gab es zwischen den Konfliktparteien wiederholt Meinungsverschiedenheiten. Es wurde jedoch im Verlauf der Juba Talks immer wieder verlängert und kann daher als gelungene Grundlage für die weiteren Friedensverhandlungen gelten.

(2)Das zweite Abkommen wurde im April 2007 geschlossen und befasst sich mit einer nachhaltigen Lösung des Konfliktes. Dieses Abkommen adressiert die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen dem Norden und dem Rest des Landes. In erster Linie sollen die Infrastruktur der Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen wiederhergestellt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt in dem Abkommen ist die Reintegration der Vertriebenen und die Auflösung der Flüchtlingslager, sowie wie die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die ugandische Regierung hat einen ersten Schritt zur Umsetzung dieses Abkommens mit ihrem Plan zur Entwicklung des Nordens (Peace, Recovery and Development Plan for Northern Uganda) gemacht. Der Plan sieht finanzielle Hilfen zu Gunsten des Nordens für den Zeitraum 2007-2010 von über 600 Millionen US Dollar vor.

(3)Im Juni 2007 wurde schließlich ein weiteres Abkommen geschlossen, das sich mit der individuellen Rechenschaftspflicht für verübte Taten und der Versöhnung der Gesellschaft befasst. Die Übereinkunft gehört zu den strittigsten der Abkommen, da es an Eindeutigkeit bezüglich der Vereinbarungen mangelt. Es soll zum einen eine juristische Verantwortlichkeit von Personen geben, die in einem neu zu schaffenden ugandischen Gerichtshof verhandelt werden. Zum anderen sollen traditionelle Versöhnungsrituale einen Beitrag zur Aussöhnung der Gesellschaft leisten.

(4)Das vierte Abkommen schließlich wurde im Februar 2008 unterzeichnet. Es sieht vor, dass 24 Stunden nach dem Unterzeichnen eines endgültigen Friedensvertrages ein Waffenstillstandsabkommen in Kraft treten soll.

(5)Als letztes der fünf Abkommen wurde Ende Februar 2008 eines zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration geschlossen. Die Entwaffnung und Demobilisierung der LRA soll gemäß den Vorgaben der UN erfolgen und von internationalen Beobachtern begleitetet werden. Die Reintegrationsmaßnahmen sehen u.a. die teilweise Übernahme von LRA-Kämpfern in die nationalen Sicherheitsorgane vor.

Trotz der erfolgreichen Verabschiedung der Einzelabkommen existieren weiterhin erheblich Spannungen, die den erfolgreichen Abschluss des FPA gefährden. Der momentan größte Konfliktpunkt ist die Anklage gegen Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Der Internationale Strafgerichtshof lehnte es wiederholt ab, die bestehenden Haftbefehle gegen Kony und weitere hochrangige LRA-Kommandeure – wie von LRA-Seite gefordert - aufgrund der Friedensverhandlungen aufzuheben. Die ugandische Regierung hat jedoch zugesagt, nach der Unterzeichnung des FPAs den UN-Sicherheitsrat zu bitten, auf den Internationalen Strafgerichtshof einzuwirken um die Haftbefehle zu suspendieren. Die LRA hingegen verlangt eine Aufhebung der Haftbefehle noch vor der Unterzeichnung des FPAs. Sie versucht daher alles, um möglichst bald eine Zusage vom Internationalen Strafgerichtshof in ihrem Sinne zu bekommen. Die ugandische Regierung hingegen drängt auf eine baldige Unterzeichnung des FPAs. Weitere und bisher wahrscheinlich stark unterschätzte Probleme werden wohl nach der Unterzeichnung des FPAs, in der Implementierungsphase der Einzelabkommen, auf die Konfliktparteien zukommen. Viele der beschlossenen Punkte sind nicht eindeutig formuliert worden bzw. müssen noch ausgehandelt werden. Es besteht daher Spielraum für unterschiedliche Interpretationen, was zum Scheitern der bisherigen Verhandlungsergebnisse führen kann.

Das Erreichen eines dauerhaften Friedens erscheint trotz der skizzierten Probleme so nahe wie seit Jahren nicht mehr. Für den Erfolg des Friedensabkommens sind die nächsten Monate entscheidend, da einige der Abkommen eine Frist von einem Monate zur nochmaligen Beratung der gemachten Fortschritte vorsehen. Es wird daher darauf ankommen, die gefassten Beschlüsse gemeinsam umzusetzen und gegenüber möglichen Kritikern zu verteidigen. Inwieweit sich der Bürgerkrieg in Norduganda auf Grundlage des FPAs beenden lässt, wird sich daher erst mittel- bis langfristig zeigen, falls nämlich das Entwicklungsprogramm für Norduganda seine Wirkung entfaltet und sich die sozioökonomische Situation der Bevölkerung verbessert.

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