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Reportajes internacionales

Kontrolle der elektronischen Medien in der Türkei

Die Rolle des Hohen Rundfunk- und Fernsehrats (RTÜK)

Im türkischen Parlament gehen die Wogen wieder einmal hoch. Es wird gestritten über eine Änderung des RTÜK-Gesetzes. Mit Gesetz Nummer 3984 wurde am 20.04.1994 der Hohe Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) gegründet.

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Die Schaffung dieses an das Ministerpräsidentenamt angebundene "Kontrollorgans" muss als direkte Reaktion auf die Entwicklungen in der türkischen Medienlandschaft gesehen werden.

Die türkische Fernseh- und Rundfunklandschaft war bis Anfang der 90er Jahre durch die staatlichen Fernsehkanäle des TRT geprägt. Nachdem 1993 per Grundgesetzänderung die Möglichkeit geschaffen wurde, private Fernsehkanäle zu gründen, kam es zu einer wahren Inflation von Fernseh- und Rundfunksendern.

Heute gibt es in der Türkei 16 nationale, 15 regionale und 230 lokale Fernsehsender sowie 36 nationale, 108 regionale und 1055 lokale Rundfunkstationen.

Im RTÜK-Gesetz wurde bestimmt, dass der Besitzer eines Fernsehkanals keine Anteile an weiteren Privatkanälen halten darf. Trotz dieser Bestimmung konnte nicht verhindert werden, dass sich eine starke Monopolisierung der türkischen Medien entwickelte. Die großen Medienmogule umgingen die Gesetzgebungen so geschickt, dass man heute ohne weiteres von "Kartellmedien" in der Türkei sprechen kann. So besitzen z.B. die zwei größten Medienzare Dogan und Bilgin ca. 65% der türkischen Fernsehsender, Rundfunkstationen, Tageszeitungen und Zeitschriften.

Das RTÜK-Gesetz beinhaltet viele eigenartig anmutende Bestimmungen. So werden darin unter anderem auch die Belange definiert, welche technischen Voraussetzungen ein Rundfunk- oder Fernsehsender in Bezug auf die Transmitter- und Übertragungsmöglichkeiten erfüllen muss. Darüber hinaus werden aber auch die Programminhalte der Sender bestimmt.

So sind die Sender angehalten, zeitlich angemessene Bildungs- und Kulturangebote in ihrem Programm zu berücksichtigen, klassische türkische Musik in ihr Programm aufzunehmen, und der Anteil an inländischen Sendungen muss mindestens 50% betragen. Als weiteres wird bestimmt, dass Werbung z.B. nur alle 20 Minuten gesendet werden darf und Kindersendungen unter 30 Minuten Länge keine Werbeblöcke enthalten dürfen. Eine Woche vor der Wahl ist es verboten, Wahlprognosen, Umfragen etc. zu senden, die parteipolitisch gefärbt sind und die Wahlentscheidung des Wählers beeinflussen könnten.

Außerdem sind die Sendeanstalten dazu verpflichtet, Kopien aller ihrer Sendungen anzufertigen und alle Bänder für ein Jahr aufzubewahren.

Eine weitere Bestimmung im RTÜK-Gesetz untersagt es Personen, die mehr als 20% Anteile an einem Medienunternehmen halten, in anderen Wirtschaftbereichen tätig zu werden und an staatlichen Ausschreibungen (Privatisierung) teilzunehmen. Diese Bestimmung wurde in der Vergangenheit umgangen, so dass die großen Medienzare heute nicht nur große Anteile in anderen Wirtschaftsbereichen halten, sondern auch regelmäßig an staatlichen Ausschreibungen teilnahmen und sie teilweise auch gewinnen konnten.

Nach Aussage des RTÜK-Vorsitzenden Nuri Kayis wurden in den letzten 6 Jahren insgesamt 11.430 Tage Sendeverbote ausgesprochen. Diese Verbote wurden ausgesprochen, weil Sendungen gegen bestimmte RTÜK-Vorschriften verstoßen haben. Entweder sah man die nationale Einheit bedroht, Sendungen verstießen gegen Moralvorschriften oder waren für die Existenz der türkischen Familie bedrohlich. Der Hohe Rundfunk- und Fernsehrat hat auch eine Beschwerde-Hotline eingerichtet, die von den türkischen Bürgern rege genutzt wird.

So riefen 1999 ca. 23.000 türkische Bürger an und vermittelten ca. 50.000 Beschwerden. Unter diesen Beschwerden nahmen mit 12 % die Verstöße gegen allgemeine Moralvorschriften die Spritzenposition ein. Viele Zuschauer und Zuhörer beschwerten sich aber auch über die Gewaltszenen in türkischen Nachrichtensendungen, ein großes Problem in der Türkei. An der Zahl der Sendeverbote lässt sich eindruckvoll ablesen, wie stark der Hohe Rundfunk- und Fernsehrat in die türkische Medienlandschaft eingreift.

Die Struktur und der Aufbau des Hohen Rundfunk- und Fernsehrats

Das höchste Entscheidungsgremium des Hohen Rundfunk- und Fernsehrats besteht aus neun Mitgliedern. Von diesen neun Mitgliedern werden fünf von den Regierungsparteien und vier von den Oppositionsparteien vorgeschlagen und vom türkischen Parlament für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Hierbei gibt es jedoch die Einschränkung, dass ein Drittel der Mitglieder alle zwei Jahre neu gewählt werden muss. Die Mitglieder müssen Staatsbeamte sein, die sich durch ausgeprägte Kenntnisse in den Bereichen Recht, Bildung, Religion, Kultur, Nachrichtenwesen, Verlagswesen und Presse auszeichnen und mindestens eine vierjährige Hochschulausbildung abgeschlossen haben. Familienangehörige von Mitgliedern dieses Hohen Rates dürfen bis zum dritten Grade weder Anteile an privaten Radio- und Fernsehgesellschaften halten noch indirekt oder direkt in leitenden Positionen solcher Medieneinrichtungen beschäftigt sein.

Anfänglich wurde das Budget von RTÜK durch den Staatshaushalt gespeist. Die Behörde hat jedoch mittlerweile durch Lizenzgebühren und Senderechte sowie durch 5% der Bruttowerbeeinnahmen aller staatlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten sehr hohe Eigeneinnahmen, so dass im Jahre 2000 ca. 10 Trillionen Türkische Lira (ca. 20 Mio. DM) Einnahmen an das staatliche Schatzamt überwiesen werden konnten. Dieser Betrag lässt die Frage offen, ob die Behörde nicht nur eine Überwachungsfunktion über alle Sendungen in der Türkei wahrnimmt, sondern auch als heimliche Einnahmequelle des türkischen Staates fungiert.

Der neue Gesetzentwurf

Der neue Gesetzentwurf, der besonders von der ANAP-Führung stark unterstützt wird, beinhaltet einige Neuerungen, die in der türkischen Öffentlichkeit sehr kritisiert werden. Denn auch künftig können Sendungen u.a. nach folgenden Kriterien verboten oder mit einer Geldstrafe bestraft werden:

  • Sendungen, die die nationale Einheit des Landes bedrohen oder gegen die Atatürkschen Reformen gerichtet sind.
  • Sendungen, die die Unterschiedlichkeit der sozialen Klassen, der Rasse, Sprache, Religion oder regionalen Unterschiede zum Inhalt haben und dadurch Hass, Feindschaft und Rachegefühle hervorrufen könnten.
  • Sendungen, die die nationalen Gefühle verletzen und gegen die Moralvorstellungen der türkischen Familie verstoßen könnten.
Diese Verbotskriterien zeigen recht deutlich, wie vage die Formulierungen sind und welche willkürlichen Interpretationen zugunsten eines Verbots sie eröffnen. So war z.B. die türkische Ausgabe von Big Brother von einem Tag Sendeverbot belegt worden, weil sie gegen allgemeine Moralvorschriften verstieß und die Existenz der türkischen Familie bedrohte.

Um Transparenz in die türkischen Medienkartelle zu bringen überlegt man, die 20%-Regelung aufzuheben. Die Medienzare dürften dann offiziell Anteile an mehreren Medienunternehmen halten und auch an staatlichen Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie denn ihre Besitzverhältnisse transparent machen. Zum anderen soll die bisherige Regelung des mehrtägigen Sendeverbots durch härtere Geldstrafen ersetzt werden. So muss künftig ein nationaler Fernsehsender, der sich im Wiederholungsfall eines Vergehens schuldig gemacht hat, ca. 500.000.-DM Strafe bezahlen.

Die Strafen für regionale und lokale Fernsehsender sind an die Einwohnerzahlen geknüpft. So muss ein Fernsehsender in einem Gebiet, in dem mehr als eine Million Menschen leben, immerhin noch mit einer Strafe von 250.000.-DM rechnen. Die Staffelung geht bis zu einem Gebiet von 250.000 Menschen und weniger, wo eine Strafe von bis zu 20.000.-DM vorgesehen ist. Für Radiosender gelten die gleichen Bestimmungen, wobei sich ihre Geldstrafen auf die Hälfte reduzieren.

Hier verstärkt sich der Eindruck, dass der Hohe Rundfunk- und Fernsehrat auch als Geldquelle missbraucht wird. Zudem ist vorgesehen, dass diejenigen, die zukünftig Web-Seiten einrichten möchten, beim zuständigen Gouverneursamt um Erlaubnis bitten müssen. Dies wird v.a. die zahlreichen medienkritischen Internet-Zeitungen treffen.

Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die künftige Zusammensetzung des Hohen Rundfunk- und Fernsehrates. Da dieses höchste Organ bisher selten die tatsächlichen politischen Machtverhältnisse widerspiegelte, so die Erklärung von Ministerpräsident Ecevit, hat man sich zu einer Neureglung durchgerungen.

Demnach soll das höchste Gremium weiterhin aus neun Mitgliedern bestehen, die Zusammensetzung ist jedoch vollständig anders. Fünf dieser Mitglieder werden durch das Parlament bestimmt, wobei das Kontingent von den politischen Parteien vorgeschlagen wird und der Zusammensetzung des Parlamentspräsidentenrates entsprechen muss. Zwei Mitglieder werden aus vier Kandidaten, die vom höchsten Gremium des türkischen Hochschulrates vorgeschlagen werden, durch den Ministerrat ausgewählt. Ein Mitglied wird von Ministerrat aus zwei Kandidaten ausgewählt, die gemeinsam vom Journalistenverband und dem türkischen Presserat vorgeschlagen wurden. Ein weiteres Mitglied wird aus zwei Kandidaten vom Ministerrat ausgewählt, die vom Generalsekretariat des Nationalen Sicherheitsrates vorgeschlagen wurden. Die Dauer der Mitgliedschaft wurde von sechs Jahren auf vier Jahre reduziert, wobei ein Mitglied, welches das 65. Lebensjahr vollendet hat, automatisch aus dem Gremium ausscheidet.

Ob all diese Änderungen auch vom Parlament wirklich beschlossen werden, ist unsicher. Viele Abgeordnete sind dagegen. Aber da die drei Vorsitzenden der Koalitionsparteien die Gesetzänderung befürworten, wird dieses Gesetz auch, vielleicht mit einigen Änderungen, verabschiedet werden. Der türkische Journalisten-Verband, Partner der KAS, lehnt das neue RTÜK-Gesetz entschieden ab. Er ist dazu noch nicht einmal von der Regierung offiziell angehört worden.

Die großen Medienkonzerne unterstützen die Gesetzesänderung, weil dadurch die für sie gültigen bisherigen Beschränkungen für ihre wirtschaftliche Expansion aufgehoben werden. Die Verschränkung von wirtschaftlicher Macht und Medienmacht wird dadurch weiter vorangetrieben. Dass aber eine von den Parteien besetzte Behörde Sendeverbote gegenüber elektronischen Medien erlassen, bzw. künftig existenzbedrohende Geldstrafen festlegen kann, unter Berufung auf vage formulierte, interpretationsoffene Kriterien, stellt eine Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit dar. Das neue RTÜK-Gesetz ist kein Beleg dafür, dass die Türkei auf dem Weg in die EU ist.

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Sankt Augustin Deutschland